Möglichkeiten und Grenzen der chemischen Unkrautregulierung im Kartoffelbau

Autor/innen

  • Klaus Gehring Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Freising-Weihenstephan
  • Thomas Festner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Freising-Weihenstephan
  • Hans-Jürgen Meßmer Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg, Karlsruhe
  • Philipp Moebs Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Kassel
  • Manfred Mohr Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach
  • Stefan Thyssen Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz, Freising-Weihenstephan

DOI:

https://doi.org/10.5073/jka.2020.464.027

Abstract

Die Pflanzenschutzdienste von Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen führten von 2012 bis 2018 ein Ringversuchsprogramm zur Prüfung neuer Herbizide im Kartoffelbau durch. An 26 Versuchsstandorten wurden 13 verschiedene Herbizidbehandlungen hinsichtlich Unkrautbekämpfungsleistung und Kulturverträglichkeit geprüft. An den Versuchsstandorten traten regelmäßig vier unterschiedliche Leitunkräuter auf. Die häufigsten Unkräuter waren Gänsefuß-Arten (CHESS), Winden-Knöterich (POLCO), Einjähriges Bingelkraut (MERAN) und Schwarzer Nachtschatten (SOLNI). Im Mittel über alle Standorte und Behandlungsvarianten wurde mit 94 % eine ausreichende Gesamt-Unkrautwirkung erzielt. Wichtige Leitunkräuter wie Gänsefuß-Arten (CHESS), Behaartes Franzosenkraut (GASCI), Hühnerhirse (ECHCG) und Kletten-Labkraut (GALAP) konnten mit mittleren Wirkungsgraden von ³ 97 % sicher kontrolliert werden. In Abhängigkeit von einzelnen Behandlungsvarianten und Standorten konnten die Unkräuter Einjähriges Bingelkraut (MERAN) und Winden-Knöterich (POLCO) dagegen nicht mehr sicher bekämpft werden. Schwarzer Nachtschatten (SOLNI) kann als generelles Problemunkraut im Kartoffelbau bezeichnet werden. Die Kulturverträglichkeit der geprüften Herbizid-Kombinationen kann als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Einzelne beobachtete, kurzfristige Kulturbeeinträchtigungen waren auf Standorteffekte zurückzuführen.

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Veröffentlicht

2020-02-04