Verantwortungsvoller Umgang mit herbiziden Wirkstoffen hinsichtlich des Gewässerschutzes im Winterraps

Autor/innen

  • Katrin Ewert Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Apoldaer Straße 4, D-07774 Dornburg-Camburg
  • Christine Tümmler Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Steinplatz 1, D-15806 Zossen
  • Ewa Meinlschmidt Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Waldheimer Straße 219, D-01683 Nossen
  • Elke Bergmann Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Strenzfelder Allee 22, D-06406 Bernburg
  • Heiko Schmalstieg Pflanzenschutzamt Berlin, Mohriner Allee 137, 12347 Berlin

DOI:

https://doi.org/10.5073/jka.2020.464.068

Schlagworte:

Herbizidwirksamkeit, Integriertes Unkraut-Bekämpfungskonzept, Metazachlor, Nachauflaufbe-handlungen

Abstract

Die bisher in der Praxis dominierende einmalige Herbizidanwendung im Vorauflauf entspricht nicht den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich die schlagbezogene Unkrautsituation nicht abschätzen und Möglichkeiten einer Anpassung der Aufwandmengen der Herbizide sind sehr eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges integriertes Unkraut-Bekämpfungskonzept entwickelt, welches die zielgerichtete Anwendung der Nachauflaufherbizide stärker in den Fokus rückt. Mit diesem hier vorgestellten Konzept wird das Belastungsrisiko für Gewässer nach der Ausbringung von Herbiziden durch Wirkstoffaustrag und Abschwemmung reduziert. Es können eine Großzahl bedeutender Rapsunkräuter gut kontrolliert werden. Im Rahmen eines gemeinsamen Versuchsprogramms der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden auf 139 Standorten im Zeitraum von 2010 – 2019 Versuche zur Unkrautbekämpfung im Winterraps im Sinne des mehrstufigen integrierten Unkraut-Bekämpfungskonzeptes durchgeführt. Die Versuchsergebnisse belegen, dass auf einem Fünftel der Winterrapsfläche die Notwendigkeit bestand, die vollen Aufwandmengen zu applizieren. Die Prüfung der Wirksamkeit von Varianten mit reduzierten Metazachlormengen bzw. Metazachlor-freien Varianten stand im Vordergrund der Untersuchungen. Trotz der geltenden Begrenzung der Wirkstoffausbringung von maximal 1000 g/ha wurden Metazachlor und dessen Metaboliten (Metazachlorsulfonsäure und Metazachlorsäure) in den letzten Jahren in Grund- und Oberflächengewässern vermehrt nachgewiesen. Zum vorbeugenden Gewässerschutz wird deshalb eine Reduzierung der Metazachlormenge auf ≤ 500 g/ha empfohlen. Die geprüften Alternativen werden hier diskutiert und in das mehrstufige Bekämpfungskonzept integriert.

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Veröffentlicht

2020-02-05