Chemische Unkrautregulierung in Mais (<i>Zea mays</i>) im Mulchsaat-Anbauverfahren unter Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat
DOI:
https://doi.org/10.5073/jka.2020.464.069Schlagworte:
Feldversuch, Gewässerschutz, HerbizideAbstract
Zur Überprüfung der chemischen Unkrautregulierung in Mais-Mulchsaaten wurde ein Ringversuchsprogramm in vier Bundesländern von 2014 bis 2017 durchgeführt. In 17 Feldversuchen wurden Herbizidbehandlungen mit und ohne Vorsaatbehandlung auf der Basis von Glyphosat und 2,4-D geprüft. In den unterschiedlichen Nachauflaufbehandlungen wurden die Bodenherbizide mit den Wirkstoffen Dimethenamid-P, Pendimethalin und Terbuthylazin verwendet. Als blattaktive Wirkstoffe kamen Bromoxynil, Dicamba, Foramsulfuron, Iodosulfuron, Nicosulfuron, Thiencarbazone, Tembotrione, Topramezone und Tritosulfuron zum Einsatz. Unter den häufig aufgetretenen Unkräutern war ein relativ hoher Anteil von Ausfallraps (Brassica napus), Ausfallgetreide und Ampfer-Arten (Rumex sp.) auffällig. Als schwer bekämpfbar haben sich Ausfallgetreide, Grüne Borstenhirse (Setaria viridis), Trespen-Arten (Bromus sp.) und Weidelgras-Arten (Lolium sp.) erwiesen. Im Vergleich der Herbizid-Varianten konnte kein signifikanter Leistungsunterschied in der Unkrautregulierung festgestellt werden. Die Anwendung von Glyphosat in der Vorsaatbehandlung ergab keine signifikant höhere Unkrautbekämpfungsleistung im Vergleich zu Behandlungsvarianten ohne Glyphosat. Im Vergleich aller Behandlungsvarianten war eine ausreichende Unkrautregulierung in Mais-Mulchsaaten gewährleistet. Ein Verzicht auf gewässersensible Wirkstoffe wie Terbuthylazin, S-Metholachlor, Topramezone und Nicosulfuron war ohne signifikante Unterschiede in der Unkrautbekämpfungsleistung möglich.
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