Ökologische Vorrangflächen – Anforderungen an das Greening-Konzept aus avifaunistischer Sicht

Autor/innen

  • Krista Dziewiaty
  • Petra Bernardy
  • Rainer Oppermann
  • Florian Schöne
  • Jessica Gelhausen

DOI:

https://doi.org/10.5073/jka.2013.442.011

Abstract

In der neuen Förderperiode der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik sollen die ökologischen Anforderungen für den Erhalt der Direktzahlungen angehoben und zu einem verpflichtenden Bestandteil der Prämien umgestaltet werden. Diese Greening-Maßnahmen sehen unter anderem vor, dass die landwirtschaftlichen Betriebe fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bereitstellen müssen. Um die naturschutzfachliche Eignung von Anbaukulturen bewerten zu können, wurden 2012 im vorliegenden Projekt „Naturverträgliche Nutzung ökologischer Vorrangflächen – ein Mehrwert für Biodiversität und Landwirtschaft?“ insgesamt 82 verschiedene Energiepflanzen und extensive Anbaukulturen auf Standorten in neun Bundesländern untersucht. Zur Prüfung der ökologischen Eignung wurden mehrere Parameter herangezogen und die Kulturen entsprechend bonitiert.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass viele Kulturen eine Eignung als ÖVF zeigen, wenn bestimmte Anbaubedingungen eingehalten werden. Als entscheidende und unabdingbare Anbau-Rahmenbedingungen für die ökologische Wirkung der ÖVF konnten folgende Kriterien herausgearbeitet werden:

• Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngung.

• Keine Bodenbearbeitung und keine Ernte im Zeitraum 15.04. - 01.08., kein Stoppelumbruch vor   30.11. eines Jahres, keine Bewässerung/Beregnung.

• Anbau in weiten Reihenabständen bei Kulturen, die leicht mit klassischen Kulturen verwechselt werden können.

Auf Basis der oben genannten Kriterien können die ÖVF eine vielfältige Wirkung für den Biodiversitäts-, Boden-, Wasser- und Klimaschutz erzielen. Durch die Integration von ÖVF in eine Fruchtfolge können die Flächen in der Landschaft „wandern“ und so vielerorts Wirkung entfalten. Für die Feldvögel sind ein lichter Bestand, ein langer „ungestörter“ Entwicklungszeitraum der Kulturen von Mitte April bis Anfang/Mitte August sowie ein Verbleiben von Stoppelbrachen bis in den Herbst oder bis ins nächste Frühjahr hinein förderlich.

Stichwörter: Ökologische Vorrangflächen (ÖVF), Greening, GAP-Reform, Feldvögel

Ecological Focus Areas – Requirements for the Greening obligation from an avifaunistic point of view

Abstract

33 projects and/or farms in Germany with 82 parcels comprising different cropping systems (e.g. biomass crops, extensive cultures, mixed crops, protein crops) have been analysed in 2012 with regard to their suitability as Ecological Focus Areas (EFA) under the EU’s reformed Common Agricultural Policy. The ecological suitability has been assessed on the basis of seven criteria (diversity of sown species, diversity of wild species, cropping structure, significance for pollinators, significance for farmland birds and game, soil and water synergy effects, climate mitigation impact). Several crops showed a high ecological suitability, and the key criteria have been identified: no application of pesticides and fertilisers, no soil cultivation and no harvest between 15th April and 1st August, and no ploughing before 30th November. A wise implementation of Ecological Focus Areas can deliver high conservation benefits, while even bearing interesting economic perspectives for farmers.

Keywords: Ecological Focus Area (EFA), Common Agricultural Policy (CAP), farmland bird

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Veröffentlicht

2013-11-20