Gewerbliche Wildsammlung von Arzneipflanzen in Deutschland
DOI:
https://doi.org/10.5073/jka.2018.460.018Schlagworte:
Gewerbliche Wildsammlug, Arzneipflanzen, Deutschland, ArzneipflanzenmarktAbstract
Der deutsche Import von Arzneipflanzen steht in einem globalen Vergleich an vierter und der deutsche Export an dritter Stelle. Die dabei gehandelten Arzneipflanzen stammen aus dem Anbau oder werden durch gewerbliche Wildsammlung beschafft. Mit 500 Pflanzen- und Pilzarten spielt die deutsche Wildsammlung eine eher untergeordnete Rolle auf dem weltweiten Arzneipflanzenmarkt. Marktrelevante Mengen stammen hauptsächlich aus süd-ost europäischen Ländern, wie Albanien, Rumänien, Polen und Bulgarien und aus nicht europäischen Ländern, wie Indien und China. Trotz der untergeordneten Marktposition Deutschlands ist es wichtig gerade in einer Industrienationen mit einem hohen Flächenverbrauch zu evaluieren wie relevant die Wildsammlung im Sinne einer Ökosystemdienstleistung ist. Die gewerbliche Wildsammlung von Pflanzen ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetzt (§39 Abs. 4 BNatSchG) reguliert. Für jede Entnahme im gewerblichen Sinne ist eine offizielle Sammelgenehmigung nötig. Diese werden in der Regel von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte erteilt. Zwischen den deutschen Bundesländern zeigen sich deutliche Unterschiede in Bezug auf ihre Wildsammlungstätigkeiten. Baden-Württemberg und Bayern scheinen eine führende Rolle zu spielen, wohingegen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen eine untergeordnete Position einnehmen. In den letzten drei Jahren wurden in Deutschland 128 Genehmigungen zur gewerblichen Entnahme von Pflanzen erteilt. Die Gründe hinter den Wildsammlungen sind sehr divers. Am häufigsten sind die Gewinnung von regionalem Saatgut, die Verwendung als Lebensmittel und die Herstellung von Arzneimitteln genannt. Bezüglich der Herstellung von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten werden sehr unterschiedliche Arten in Deutschland gesammelt. Allen voran die Pestwurz (Petasites hybridus) gefolgt von Bärlauch (Allium ursinum) und Mistel (Viscum album).
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