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Originalarbeit

Zum Sachstand des Citrus-Bockkäfers, Anoplophora chinensis, in der EU und den in der Kommissionsentscheidung 2008/840/EG festgelegten Bekämpfungsstrategien unter besonderer Berücksichtigung des Monitorings

On the situation of the Citrus Longhorned Beetle, Anoplophora chinensis, in the EU and the eradication strategies laid down in the Commission Decision 2008/840/EC with special focus on the monitoring

Thomas Schröder, Ernst Pfeilstetter und Katrin Kaminski
Institut
Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegen­heiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig

Journal für Kulturpflanzen, 64 (3). S. 86–90, 2012, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2012.03.02, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart

Kontaktanschrift
Dr. Thomas Schröder, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig, E-Mail: thomas.schroeder@jki.bund.de
Zur Veröffentlichung angenommen
2. November 2011

Zusammenfassung

Für den Quarantäneschadorganismus Citrus-Bockkäfer (Anoplophora chinensis, Forster) sind in der EU seit dem Jahr 2008 Notmaßnahmen zur Bekämpfung in Kraft, die in der Kommissionsentscheidung 2008/840/EG niedergelegt sind. Ein wesentliches Element ist dabei die jähr­liche Erhebung zu einem möglichen Auftreten in den Mitgliedstaaten der EU. Aktuell existiert lediglich in Italien ein etablierter Freilandbefall, nachdem kleinere Aus­brüche in Frankreich und den Niederlanden ausgerottet werden konnten. Der Beitrag gibt eine Übersicht über die Auftretens- und Nachweissituation von A. chinensis in der EU sowie zu den Erhebungsergebnissen seit dem Jahr 2008.

Stichwörter: Citrus-Bockkäfer, Anoplophora chinensis, Pflanzengesundheit, EU-Gesetzgebung, Schadorganismen, Erhebungen

Abstract

The quarantine organism Citrus Longhorned Beetle (Anoplophora chinensis, Forster) is regulated in the Commission Decision 2008/840/EC since 2008. An essential element of the Decision is a monitoring concerning the possible occurrence which has to be carried out yearly in the EU-member states. Currently there is only one confirmed established outbreak which is located in Italy. Small outbreaks in France and in The Netherlands have been eradicated. The paper gives an overview on the occurrence and findings of A. chinensis in the EU as well as on the results of the monitoring carried out since 2008.

Key words: Citrus Longhorned Beetle, Anoplophora chinensis, Plant health, EU-legislation, pest monitoring

Einleitung

Der als Quarantäneschadorganismus eingestufte Citrus-Bockkäfer Anoplophora chinensis (Forster) (Abb. 1) wurde in den vergangenen Jahren mehrfach an importierten Pflanzen der Gattung Acer mit Ursprung Asien nachgewiesen. Zudem wurde wiederholt das Auftreten an Freilandbäumen in EU-Mitgliedstaaten gemeldet. In Nord­italien wurde der Citrus-Bockkäfer (CLB) erstmals im Jahr 2000 im Freiland festgestellt (Colombo und Limonta, 2001). Damals war allerdings bereits ein relativ großes Gebiet befallen. Inzwischen umfasst die Summe der Befallsgebiete in der Region Lombardei ca. 400 km2, und es werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die weitere Ausbreitung des Käfers zu unterbinden. In Frankreich erfolgte ein Freilandnachweis im Jahre 2003, der jedoch als ausgerottet gilt (EPPO, 2004, 2006; Herard et al., 2006). Im Jahr 2007 wurde der CLB auch in den Niederlanden erstmals an Freilandbäumen festgestellt (Van der Gaag et al., 2010). Unabhängig davon erließ Italien im selben Jahr zusätzliche Maßnahmen gegen die weitere Ein- und Verschleppung des CLB.

Abb. 1. Citrusbockkäfer Anoplophora chinensis (Foto: T. Schröder, JKI Braunschweig).

Abb. 1. Citrusbockkäfer Anoplophora chinensis (Foto: T. Schröder, JKI Braunschweig).

Risikoanalyse zum Citrus-Bockkäfer und rechtliche Auswirkungen

Im Ergebnis einer von den Niederlanden durchgeführten Schadorganismus-Risikoanalyse (PRA) wurde festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit der Etablierung des Citrus-Bockkäfers in der Gemeinschaft sehr hoch ist und aufgrund des Vorkommens einer Vielzahl potenzieller Wirtspflanzen mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu rechnen ist (Plant Protection Service The Netherlands, 2008). Auf Basis dieser Risikoanalyse, der von Italien einseitig etablierten Schutzmaßnahmen und aufgrund der gehäuften Befallsfeststellungen an importierten Pflanzen, v.a. aus China, wurde von der EU-Kommission am 7. November 2008 die Entscheidung 2008/840/EG „über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster)“ (EU, 2008) erlassen, um ein einheitliches Schutzniveau für die EU Mitgliedstaaten zu garantieren. Neben Anforderungen bezüglich der Einfuhr potenzieller Wirtspflanzen aus Befallsländern mit einem besonderen Fokus auf China, dem Verbringen innerhalb der Gemeinschaft, sowie einem Maßnahmenpaket, das bei einem Befall innerhalb der Gemeinschaft umzusetzen ist, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, jährlich in ihrem Hoheitsgebiet eine Erhebung zum Vorkommen bzw. auf Anzeichen für ein Auftreten des CLB durchzuführen. Der Erhebungszeitraum bezieht sich dabei vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ergebnisse der Erhebungen seit dem Jahr 2008 dargestellt.

Ergebnisse der Erhebungen zum CLB in Deutschland

Im ersten Jahr der Erhebung (2008/2009) wurden in Deutschland 288 Baumschulen, 188 Gartencenter und Endverkaufsbetriebe, 112 Orte im öffentlichen Grün und private Gärten sowie eine Waldfläche untersucht (Tab. 1). Der Citrus-Bockkäfer wurde dabei weder an Freilandpflanzen noch an Pflanzen, die in Deutschland angezogen wurden, festgestellt. Im Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 gab es jedoch fünf Fälle, bei denen lebende Stadien des CLB bzw. Anzeichen für einen Befall ermittelt wurden.

Tab. 1. In den Jahren 2008/2009 bis 2010/2011 in Deutschland durchgeführte Erhebungen zum Befall mit Anoplophora chinensis

Erhebungszeitraum
jeweils 01.04. – 31.03.

Inspizierte Bereiche

Baumschulen

Gartencenter und Endverkaufsbetriebe

Öffentliches Grün
und Privatgärten

Waldflächen

2008/2009

288

188

112

1

2009/2010

676

222

122

91

2010/2011

685

437

316

Anzahl und Fläche nicht näher spezifiziert

In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt erfolgte der Nachweis einzelner Käfer, die aus Acer palma­tum-Pflanzen mit Ursprung China geschlüpft waren und von denen über eine Supermarktkette über 140 000 dieser Pflanzen in Deutschland verkauft wurden. In Nordrhein-Westfalen wurde eine Partie von insgesamt 35 000 Acer palmatum aufgegriffen, die zu mehr als 10% mit dem CLB befallen war. Alle Pflanzen wurden vernichtet, ohne dass ein Käfer geschlüpft und ins Freiland ent­kommen war. Im Frühjahr 2009 wurde in Bayern eine aus China kommende Sendung mit 5700 Ahornpflanzen identifiziert, die zum einen mit dem CLB befallen war, zum anderen von einem gefälschten Pflanzengesundheitszeugnis begleitet wurde. Die gesamte Partie wurde vernichtet. In Sachsen wurde bei der Importkontrolle eine Sendung von 700 Pflanzen entdeckt, die ebenfalls Befallsanzeichen aufwies. Auch das Pflanzengesundheits­zeugnis dieser Sendung war gefälscht. Die Pflanzen wurden vernichtet. Neben den Maßnahmen vor Ort und intensiven Monitorings um Betriebe, in denen die beschriebenen Partien gefunden wurden, erfolgte eine umfangreiche Pressekampagne in ganz Deutschland. Ziel war die Sensibilisierung der Bevölkerung, um mögliche weitere Pflanzen, die über die Supermarktkette verkauft wurden und den CLB beinhaltet haben könnten, aufzufinden. In diesem Zusammenhang wurde von einer Rückrufaktion Abstand genommen, da eine interne Risikoanalyse nur ein geringes Risiko aufzeigte, dass über diese Partie ein Freilandauftreten verursacht werden könnte. Pro Filiale stand nur eine begrenzte Anzahl Pflanzen zur Verfügung, die Befallsrate war gering, und in der Regel wurden nur Einzelpflanzen verkauft. Da für eine erfolgreiche Etablierung Männchen und Weibchen nötig sind und pro Pflanze der verkauften Größenordnung nur ein Käfer schlüpfen kann, war das Risiko gering, dass sich nach dem Verkauf ein Pärchen finden und es zur Ablage befruchteter Eier kommen konnte.

In der zweiten Erhebungsperiode von April 2009 bis März 2010 wurden in Deutschland 676 Baumschulen, 222 Gartencenter und Endverkaufsbetriebe, 122 Orte im öffentlichen Grün und Privatgärten sowie 91 Wald­flächen auf Anzeichen des CLB inspiziert, was eine Intensivierung des Monitorings gegenüber dem Vorjahr darstellt. Auch in dieser Erhebung wurde der CLB an Freilandpflanzen und Pflanzen, die in Deutschland angezogen wurden, nicht festgestellt.

In diesem Zeitrahmen wurde in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in einem Gartencenter jeweils ein Citrus-Bockkäfer an Pflanzen, die über die Niederlande aus China importiert wurden, festgestellt. In Baden-Würt­temberg wurde eine Acer palmatum-Pflanze auffällig, aus der Bohrmehl ausgestoßen wurde, das auf eine CLB Larve zurückgeführt werden konnte. Die Pflanze gehörte zu einer 900 Pflanzen umfassenden Partie von größeren Bäumen (ca. 2 m) mit Ursprung in China, die über die Niederlande auch nach Deutschland verkauft worden war und nach Angaben des niederländischen Pflanzenschutzdienstes einen Befallsgrad von ca. 35% aufwies. Durch die von den Niederlanden zur Verfügung gestellten Lieferinformationen war es den Deutschen Pflanzenschutzdiensten möglich, viele dieser Pflanzen in Deutschland ausfindig zu machen und zu vernichten oder unter Quarantäne zu stellen. So wurden zum Beispiel in Berlin mehrere dieser Pflanzen am Stamm und dem gesamten Wurzelballen mit dichter Drahtgaze versehen, die eventuell schlüpfende Käfer fangen würde (Abb. 2). Nachdem die Pflanzen nach dem Winter abgestorben waren, ergab die Detailanalyse, dass auch diese Bäume Larvengänge des CLB aufwiesen, wobei jedoch keine lebenden Stadien mehr gefunden werden konnten. Aus derselben Partie wurden auch in Rheinland-Pfalz vier Bäume entdeckt, von denen zwei bereits ältere, überwallte Ausbohrlöcher aufwiesen, was den Schluss rechtfertigt, dass die Käfer nicht in Deutschland geschlüpft sind. Aus einer der beiden verbliebenen, unter Quarantänebedingungen gehaltenen Pflanzen, schlüpfte im Frühjahr 2010 ein Citrus-Bock­käfer.

Abb. 2. Acer palmatum mit Metallgaze um Wurzelballen und Stamm als Schutz vor Ausflug des Citrus-Bockkäfers. Kleines Bild: Querschnitt durch Wurzelballen mit Larvengängen (Foto: T. Schröder, JKI Braunschweig).

Abb. 2. Acer palmatum mit Metallgaze um Wurzelballen und Stamm als Schutz vor Ausflug des Citrus-Bockkäfers. Kleines Bild: Querschnitt durch Wurzelballen mit Larvengängen (Foto: T. Schröder, JKI Braunschweig).

In Hessen wurde von einer Privatperson ein CLB eingefangen, unmittelbar nachdem er aus einer A. palmatum-Pflanze geschlüpft war. In Berlin fand eine Privatperson einen einzelnen CLB, ohne dass dieser Käfer einem Wirtsbaum zugeordnet werden konnte. In beiden Fällen erfolgte ein intensives Monitoring, das im Berliner Fall auf mehrere Jahre ausgelegt ist, und das eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung der lokalen Presse, Internetpräsentationen, persönlicher Information der Anwohner sowie der Verteilung von Informations­broschüren einschließt.

In der dritten Erhebungsperiode von April 2010 bis März 2011 erfolgte noch einmal eine Intensivierung der Inspektionen. So wurden 685 Baumschulen, 437 Gartencenter und Endverkaufsbetriebe, 316 Orte im öffent­lichen Grün und Privatgärten sowie verschiedene Waldbestände untersucht. In dieser Periode wurde der Citrus-Bockkäfer weder an Freilandpflanzen und Pflanzen, die in Deutschland angezogen wurden, noch an importierten Pflanzen festgestellt. Inzwischen waren die Importanforderungen verschärft worden (siehe unten). Auch erfolgten keine Einzelfunde von eindeutig bestimmten Käfern ohne Zuordnung zu Wirtspflanzen. Lediglich in Sachsen wurde ein Anoplophora Käfer gefunden, wobei eine Artbestimmung nicht möglich war. Außerdem wurde im Sommer 2011 ein einzelner CLB Käfer in Bayern gefunden, ohne dass eine befallene Wirtspflanze identifiziert werden konnte.

Situation in den EU Mitgliedstaaten

Das nach wie vor größte Befallsgebiet Europas befindet sich in Italien in der Region Mailand. Hinzu kommen je ein Ausbruch in Montichiari und Gussago (beide Lombardei), die im Jahr 2007 bzw. 2008 festgestellt wurden. Neben den drei nördlichen Befallsgebieten wurde im Jahr 2008 in Rom ein Ausbruch festgestellt (EPPO, 2008). Insgesamt kommt der CLB in Italien in 32 Gemeinden vor, und die Quarantänezone umfasst in der Summe ca. 40 000 ha. In allen vier Gebieten wurden auch im Jahr 2010 befallene Bäume entdeckt. Die Ausrottungsmaßnahmen gehen dort mit großem personellen und finan­ziellen Aufwand weiter. Die Maßnahmen werden von der EU im Rahmen der Solidaritätsgesetzgebung finanziell unterstützt (ca. 600 000 € für das Jahr 2010).

In den Niederlanden wurde ein Befall mit dem CLB erstmals im Dezember 2007 in Westland festgestellt (EPPO, 2008a). Innerhalb eines sehr engen Radius von wenigen Metern wurden einzelne Bäume mit Ausbohr­löchern sowie Larven entdeckt. Intensive Ausrottungsmaßnahmen führten dazu, dass im Erhebungszeitraum 2010/11 keine Anzeichen mehr für den CLB gefunden wurden. Im Baumschulgebiet Boskoop wurde im Dezember 2009 in einer Hecke einer Baumschule, die Acer palmatum aus China importierte, eine Hainbuche mit zwei Larven und einem Ausbohrloch gefunden (EPPO, 2010a). Neben vorsorglichen Fällungen in einem Radius von 100 Metern um die befallene Hecke (EPPO, 2010) erfolgte ein intensives Monitoring auf einer Fläche von insgesamt 1275 ha. Auch in diesem Gebiet gab es im Erhebungszeitraum 2010/11 keine Anzeichen eines CLB-Befalls. In drei weiteren Fällen wurden im Jahr 2010 an importierten Pflanzen der Art Acer palmatum mit Ursprung in China einzelne Käfer oder Ausbohrlöcher gefunden. Der niederländische Pflanzenschutzdienst hat in allen Fällen gemäß der Kommissionsentscheidung eine 2 km breite Quarantänezone etabliert. Aufgrund der intensiven Ausrottungsmaßnahmen sowie umfangreichen Monitorings, die im Ergebnis keine weiteren Anzeichen eines CLB Befalls zeigten, hat der niederländische Pflanzenschutzdienst alle Funde und Ausbrüche des CLB in den Niederlanden als ausgerottet erklärt (EPPO, 2010).

In Großbritannien wurden im Jahr 2009 insgesamt drei einzelne Käfer gefunden, die aus importierten Acer palmatum bzw. Acer shirasawanum geschlüpft waren (EPPO, 2010b). Intensive Erhebungen in der Nachbarschaft der befallenen Bäume, ergaben im Erhebungszeitraum 2010/2011 keine Hinweise auf einen weiteren Befall.

Bewertung der Situation in der EU durch Drittländer

Die USA und Kanada haben sowohl Anoplophora chinensis als auch Anoplophora glabripennis (ALB) als gefährliche polyphage Baumschädlinge eingestuft und ihre Einfuhrvorschriften für Wirtspflanzen jüngst aktualisiert (US, 2011; CFIA, 2011). Bedingt durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) haben beide Staaten Erfahrungen mit umfangreichen Schäden sowohl im öffentlichen Grün als auch in Forstbeständen. Beide Staaten betrachten die mehrfachen Funde von Anoplophora chinensis sowohl in importierten Pflanzen als auch in Baumschulen und Freilandpflanzen in der Nähe von Baumschulen in der EU sowie die oben dargestellten Befallsgebiete als sehr kritisch. Zudem sehen sie die vielen Millionen Ahornpflanzen, die in den vergangenen sechs Jahren aus China in die EU importiert wurden, und bei denen im Rahmen der Importkontrollen immer wieder CLB festgestellt wurde, als ein großes Risiko an, dass aus diesen Pflanzen entsprungene CLB möglicherweise zu Freilandbefall in der EU geführt haben, der bisher nicht erkannt wurde. Darüber hinaus kritisieren insbesondere die USA, dass die gegenwärtigen Notmaßnahmen der EU lediglich 17 Gattungen bzw. Arten von Wirtspflanzen regeln, wohingegen in den USA 76 Gattungen/Arten als potenzielle Wirtspflanzen gelistet sind. Im Ergebnis der dargestellten Punkte sehen beide Staaten die bisher in der EU durchgeführten Befallserhebungen als nicht ausreichend an, um einzelne EU Mitgliedstaaten als befallsfrei für ALB oder CLB anzuerkennen. Daher stufen sowohl die USA als auch Kanada die gesamte EU als potenzielles Befallsgebiet für Anoplophora glabripennis und Anoplophora chinensis ein, so dass alle EU Mitgliedstaaten bei Exporten in die USA und nach Kanada spezielle Einfuhrvorschriften zu befolgen haben.

Überarbeitung der Entscheidung 2008/840/EG

Aktuell befindet sich die Entscheidung der Kommission 2008/840/EG in der Überarbeitung. Nachdem zuletzt mit dem Beschluss 2010/380/EU die Einfuhrvorschriften für CLB-Wirtspflanzen mit Ursprung China verschärft wurden und dabei für die gesamte Gattung Acer ein zweijähriges Importverbot erlassen wurde (EU, 2010), liegt der Schwerpunkt der aktuellen Überarbeitung auf den Maßnahmen, die beim Auftreten innerhalb der Gemeinschaft zu veranlassen sind. Aus den meisten bisher festgestellten Auftretensfällen von CLB lässt sich ableiten, dass eine erfolgreiche Ausrottung ohne die vorsorgliche Fällung potenzieller Wirtsbäume in der unmittelbaren Nachbarschaft befallener Bäume nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht zu erreichen ist. Aus diesem Grund wird derzeit diskutiert, bei etabliertem Befall im Freiland eine obligatorische Fällung potenzieller Wirtspflanzen in einem bestimmten Radius um Befallsbäume herum vorzusehen. Das Monitoring in den EU Mitgliedstaaten wird ein wesent­liches Element der Notmaßnahmen bleiben, so dass auch im Jahr 2012 und den Folgejahren eine entsprechende Erhebung durchzuführen ist.

Literatur

CFIA (Canadian Food Inspection Agency), 2011: Phytosanitary Requirements for Plants for Planting and Fresh Decorative Branches to Prevent the Entry and Spread of Anoplophora spp. CFIA Ontario, D-11-01, 16 p.

Colombo, M., L. Limonta, 2001: Anoplophora malasiaca Thomson (Coleoptera Cerambycidae Lamiinae Lamiini) in Europe. Boll. Zool. Agr. Bachic. Ser. II, 33 (1), 65-68.

EPPO, 2004: First finding of Anoplophara chinensis in France. EPPO Reporting Service 2004/074, 4.

EPPO, 2006: Current situation of Anoplophora glabripennis and A. chinensis in France. EPPO Reporting Service 2006/096, 4-5.

EPPO, 2008: Anoplophora chinensis found for the first time in Roma IT. EPPO Reporting Service 2008/194, 3.

EPPO, 2008a: Anoplophora cinensis found in the Netherlands. EPPO Reporting Service 2008/002, 2-3.

EPPO, 2010: Anoplophora chinensis eradicated from the Netherlands. EPPO Reporting Service 2010/122, 2.

EPPO, 2010a: Anoplophora chinensis found again in the Netherlands. EPPO Reporting Service 2010/025, 2.

EPPO, 2010b: Isolated findings of Anoplophora chinenis and Ano­plophora glabripennis in the United Kingdom. EPPO Reporting Service 2010/124, 3.

EU, 2008: Entscheidung der Kommission vom 7. November 2008 über Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora chinensis (Forster). Amtsblatt der Europäischen Union, L 300 vom 11.11.2008, S. 36-41.

EU, 2010: Beschluss der Kommission vom 7. Juli 2010 zur Änderung der Entscheidung 2008/840/EG in Bezug auf Dringlichkeits­maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung von Anoplophora chinensis (Forster). Amtsblatt der Europäischen Union, L 174 vom 9.7.2010, S. 46-50.

Herard, F., M. Ciampitti, M. Maspero, H. Krehan, U. Benker, C. Boegel, R. Schrage, L. Bouhot-Delduc, P. Bialooki, 2006: Anoplophora species in Europe: infestations and management processes. EPPO Bulletin 36, 470-474.

Van der Gaag, D.J., G. Sinatra, P.F. Roversi, P.F. Loomans, F. Herárd, A. Vukadin, 2010: Evaluation of eradication measures against Anoplophora chinensis in early stage infestations in Europe. EPPO Bulletin 40, 176-187.

Plant Protection Service The Netherlands (ed.), 2008: Pest risk analysis Anoplophora chinensis. Plant Protection Service, Wageningen UR Library Nr. 1885182, http://edepot.wur.nl/117610, 49 S.

US, 2011: Federal Order DA-2011-18 for the Importation of Host Material of Anoplophora chinensis (Forster), the Citrus Long­horned Beetle and Anoplophora glabripennis, Asian Longhorned Beetle. APHIS/USDA, 4 S.


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