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Originalarbeit – Kurzmitteilung

Wildkrautbeseitigung im Focus der Stadtreinigung Köln

Weed control in the focus of the Cleaning Service of the city of Cologne

Klaus Werner Wirths
Institut
Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln

Journal für Kulturpflanzen, 64 (6). S. 215–217, 2012, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2012.06.09, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart

Kontaktanschrift
Dipl.-Ing. agr. Klaus Werner Wirths, AWB Köln GmbH & Co. KG, Betriebshofleiter, Maarweg 271, 50825 Köln, E-Mail: wirths@awbkoeln.de
Zur Veröffentlichung angenommen
15. Februar 2012

Einleitung

Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Köln sind neben vielfältigen anderen Aufgaben für die Reinigung von Fahrbahnen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen in Köln zuständig. Seit zwei Jahren gehört nun auch die Beseitigung von Wildkraut zum Aufgabengebiet.

Die AWB entwickelte ein Konzept, wie die Stadt wildkrautfrei gehalten werden kann. Die AWB hat die Stadtreinigung und hiermit auch die Wildkrautbeseitigung in Gruppenarbeit organisiert. Jedem der 13 Stadtteile ist eine feste Mannschaft mit einer Gruppengröße – je nach Stadtteilgröße – von 25 bis 55 Personen zugeordnet, die eigenverantwortlich über das Jahr diese Tätigkeiten in ihrem Stadtteil durchführen.

Jede Gruppe hat einen Gruppenleiter, der dafür verantwortlich ist, dass sein Bezirk sauber bleibt. Er plant die Einsätze und ist Ansprechpartner nach innen und nach außen und ist über eine 0800er Telefonnummer für jeden Bürger kostenfrei erreichbar.

Der Focus der Wildkrautbeseitigungsverfahren liegt in Köln auf manuellen – also manpower – und mechanischen Verfahren.

Die AWB ist in der Lage, eine vegetationsgerechte, ökonomische und ökologische Wildkrautbeseitigung flächendeckend für die Stadt Köln durchzuführen. Eine Aufnahme dieser Aufgabe in die kommunale Straßenreinigungssatzung, eine entsprechende Beauftragung der AWB und eine Abrechnung über die Straßenreinigungsgebühren ist seit dem 01.01.2010 Stand der Dinge.

Im Sinne vertretbarer Kosten für den städtischen Haushalt und/oder den Gebührenzahler sollte für die Wildkrautbekämpfung grundsätzlich die Technologie und Methode, mit der höchsten Effektivität und gleichzeitig geringsten Kosten gewählt werden.

Methoden der Wildkrautbekämpfung und Maßnahmen der AWB

Generell gibt es drei Arten der Wildkrautbekämpfung bei der AWB.

Manuelle Wildkrautentfernung

Die manuelle Wildkrautentfernung besteht aus dem Einsatz von Federstoßscharren und Fugenkratzern, die punktuell und sehr gezielt per Handarbeit zum Einsatz kommen. Diese Tätigkeit ist sehr zeit- und arbeitsaufwändig, verspricht aber in vielen Bereichen einen sehr guten, direkt sichtbaren und vor allen Dingen nachhaltigen Erfolg, da hier zumindest teilweise auch das Wurzelwerk der Wildkräuter mit entfernt/zerstört wird. Bei dem Einsatz ist auf eine sachgerechte Anwendung zu achten um zu verhindern, dass zu viel Fugenfüllmaterial bei der Wurzelzerstörung mit entfernt wird (Abb. 1).

Abb. 1. Manuelle Unkrautentfernung mit Fugenkratzern.

Abb. 1. Manuelle Unkrautentfernung mit Fugenkratzern.

Mechanische Wildkrautbeseitigung

Bei mechanischen Verfahren werden mittels rotierender Drahtbürsten die oberflächlichen Pflanzenbestandteile abgetrennt. Dies geschieht je nach Untergrund, Beschaffenheit der Pflanze sowie mechanisch/physikalischen Bedingungen in unterschiedlicher Qualität. Die hierbei zum Einsatz kommenden Maschinenkonfigurationen sind sehr vielfältig.

So können Kleinkehrmaschinen oder mittlere Kehrmaschinen mit Vorbaubesen ausgestattet werden, die einen speziellen Wildkrautbesatz haben. Hiermit ist eine sehr hohe Flächenleistung möglich.

Die AWB hat mit Beauftragung jeweils für drei Gruppen eine mittlere Kehrmaschine und eine Kleinkehrmaschine mit Wildkrautbesen ausgestattet.

Zusätzlich wurden alle Kehrmaschinen generell wieder mit Stahlbesenbesatz ausgestattet, die für eine effektive und nachhaltige Wildkrautbeseitigung in der laufenden Reinigung zwingend Voraussetzung sind. Dabei entstehen allerdings auch höhere Kosten als bei der Ausstattung mit den bisherigen Kunststoffbesen (Abb. 2).

Abb. 2. Einsatz eines Wildkrautbesens am Bordstein.

Abb. 2. Einsatz eines Wildkrautbesens am Bordstein.

Weitere Varianten der mechanischen Wildkrautbeseitigung sind spezielle Geräte, welche ähnlich einem selbst fahrenden und motorbetriebenen Rasenmäher funktionieren. Statt der Messer rotieren jedoch Bürsten, die über eine Fliehkraftmechanik einerseits automatisch auf den Untergrund gepresst werden, gleichzeitig aber in der Lage sind, voneinander unabhängige Höhenunterschiede auszugleichen. Zunächst hat die AWB jeweils für drei Gruppen eine Maschine vom Typ Wildkraut Hex eingesetzt.

Auf Verkehrsflächen, an Mauern, Bordsteinkanten und zwischen Verbundsteinen kommt die Wildkraut Hex zum Einsatz. Weil sie mit dem pendelnden Bürstensystem die Oberfläche schont und verhindert, dass sich Pflasterungen lockern, ist sie rund um Gebäude, Platzflächen und Aufpflasterungen ein zuverlässiges Werkzeug und mit 50 cm Arbeitsbreite sehr effizient. Im praktischen Fangkorb wird alles gesammelt und kann entsorgt werden.

Daneben gibt es für Starkwurzelwildkräuter spezielle selbst fahrende Einachswildkrautbürsten mit variablen Stahlborsten/-blättern/-schnüren. Je Betriebshof wird eine selbstfahrende Einachswildkrautbürste für die Grob­arbeiten eingesetzt.

Zu den mechanischen Methoden der Wildkrautentfernung gehören auch die so genannten Freischneider, die hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo durch Pfähle, Pfosten, Begrenzungen usw. die anderen mechanischen Geräte behindert werden. Hiermit ist jede der 13 Gruppen mit ausgestattet worden.

Chemische Wildkrautbekämpfung

Die Frage der Zulässigkeit derartiger Mittel ist im Pflanzen­schutzgesetz geregelt. Geregelt wird hier die Einsatzerlaubnis auf Freilandflächen, worunter Bereiche zu verstehen sind, auf denen Pflanzenbewuchs möglich ist. Pflanzenschutzmittel sind auf Freiflächen nur erlaubt, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (§ 6 Abschnitt 2 PflSchG). Verkehrsflächen jeglicher Art aber auch angrenzende Flächen wie Böschungen und sonstige Außenanlagen, z.B. Spielplätze, Trennstreifen, Grünstreifen usw., zählen nicht dazu. Demzufolge ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen grundsätzlich erst einmal verboten.

Für den Bereich Nordrhein-Westfalen gilt das Walzenstreichverfahren Roto-Fix als ausnahmegenehmigungswürdig.

Das Roto-Fix-Verfahren wurde speziell zur Wildkrautbekämpfung auf ebenen, befestigten Wegen und Plätzen entwickelt. Eine rotierende Walze streicht ein Wasser-Wirkstoff-Schaum-Gemenge ohne Bodenbenetzung auf die Wildkrautblätter, die diesen Wirkstoff des Herbizides dann aufnehmen.

Die AWB wird die chemische Wildkrautbekämpfung nur in Ausnahmefällen auf ganz bestimmten, ausgewählten Flächen praktizieren. Die AWB hat im Rahmen des durch die Landwirtschaftskammer genehmigten Einsatzes im Bereich des Offenbachplatzes und Ebertplatzes bereits Ergebnisse mit dem Einsatz des Walzenstreich-Gerätes Roto-Fix gesammelt. Das für den Einsatz dieser Geräte notwendige Fachpersonal mit Sachkundennachweis ist vorhanden.

Vorgehensweise und Durchführung der Wildkraut­beseitigung durch die AWB

Ziel einer optimierten Wildkrautbekämpfung ist eine vege­tationsgerechte Beseitigung unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen sowie ökonomischen Gegebenheiten. Um diese Kriterien zu erfüllen, ist es wichtig, Kategorien festzulegen und zu dokumentieren, ab wann und in welchem Umfang eine Wildkrautbekämpfung zu erfolgen hat.

Das Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, schlägt in dem Ratgeber für Kommunen und Dienstleister eine Einteilung in drei Kategorien vor:

Kategorie 1: 0 bis 1% Toleranzgrenze Wildkrautbewuchs je definierter Fläche

Kategorie 2: 1 bis 5% Toleranzgrenze Wildkrautbewuchs je definierter Fläche

Kategorie 3: 5 bis 20% Toleranzgrenze Wildkrautbewuchs je definierter Fläche

Diese Einteilung der Prioritäten des Julius Kühn-Instituts kann nach Einschätzung der AWB analog der Reinigungsintensivität für die verschiedenen durch die Satzung definierten Bereiche der Straßenreinigung übernommen werden.


Dies bedeutet:


Kategorie 1 – Flächen mit herausragender Bedeutung und hoher Pflegeintensität

Der Anspruch an den Pflegezustand ist besonders hoch und/oder die Nutzung besonders intensiv

• besondere Repräsentativität (z.B. Domplatte)

• besondere Nutzungshäufigkeit/-druck (z. B. Bahnhofs­vorplatz, Schildergasse, Altstadt

• Sonderflächen für ortsgebundene Großveranstaltungen (z.B. Heumarkt, KölnArena usw.)

Dies sind die Flächen, die in einer 7 bis 15maligen Reinigung pro Woche durch die AWB betreut werden.


Kategorie 2 – Fläche mit mittlerer Pflegeintensität

Der Anspruch an den Pflegezustand ist durchschnittlich und wird durchschnittlicher Nutzung unterzogen

• z.B. Geschäftsstraßen in Unterzentren

• Ein- und Ausfallstraßen

Dies entspricht einer Reinigungshäufigkeit von drei- bis fünfmal in der Woche durch die AWB.


Kategorie 3 – Fläche mit geringerer Pflegeintensität

Der Anspruch an den Pflegezustand ist geringer auf Grund seltener Nutzung und geringerer Verschmutzung: Wohngebiete, Randbebauungen.

Hier erfolgt in der Regel eine ein- bis zweimalige satzungsgemäße Reinigung durch die AWB.

Basierend auf dieser Klassifizierung hat die AWB die vegetationsabhängige Bekämpfung der Wildkräuter aufgenommen und sich an der jeweiligen Aufwuchssituation und den klimatischen Gegebenheiten orientiert.

Personalbedarf bei Übernahme der Wildkraut­beseitigung

Die Leistungsinhalte für den jeweiligen Reinigungsabschnitt der satzungsgemäßen Reinigung wurden um den Bereich der Wildkrautbeseitigung aufgestockt. Um eine ökonomisch sinnvolle und ökologisch richtige Durchführung zu garantieren, muss im Jahresdurchschnitt der arbeitstägliche Mehrwert der zusätzlichen Leistung je nach vor Ort vorhandener Reinigungsart (Einzelkehrerreviere, Sitzhand-Kehrmaschinen-/Mikroreviere oder maschinell-unterstützte Reinigungsreviere) zwischen 200 bis 400 m kalkuliert werden.

Die meterdefinierte jahresdurchschnittliche arbeitstäg­liche Wildkrautentfernung ist natürlich an die jahreszeitliche und vegetationsbedingte Aufwuchssituation in der praktischen Umsetzung gekoppelt. Es ist nachvollziehbar, dass die reine Meterleistung nicht der entscheidende Faktor für die konkrete Leistungserbringung im Einzelfall sein kann, sondern sie sich vielmehr an den individuellen Gegebenheiten wie Jahreszeit, Vegetationsperiode, Klima sowie Belagsart und Zustand des öffentlichen Straßenlandes orientiert.

Kontrolle und Dokumentation

Eine Kontrolle der Wildkrautsituation in den drei definierten Kategorien erfolgt durch die von der Straßenreinigung unabhängige Qualitätskontrolle der AWB auf Basis des bundesweit eingesetzten DSQS-Systems der Fa. INFAS.

Dabei werden die Leistungen der Straßenreinigung durch 13 Parameter wie z.B. Zigarettenkippen, Laub/Blüten, Splitt/mineralische Verschmutzungen, Wildwuchs usw. erfasst.

Mit Hilfe eines EDV-Schemas erfolgt nicht nur die Erfassung sondern auch eine Interpretation und Auswertung im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.


ISSN (elektronisch): 1867-0938
ISSN (print): 1867-0911
Verlag
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Präsident und Professor
Prof. Dr. Frank Ordon
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Schriftleitung
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