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Übersichtsarbeit

Risiko der Verbreitung relevanter Schadorganismen der Kartoffel bei landwirtschaftlicher Verwertung von Klärschlamm

Risk of dissemination of relevant phytopathogens of potato with agricultural use of sewage sludge

Silke Steinmöller1, Magdalene Pietsch1, Petra Müller2, Martina Bandte3 und Carmen Büttner3
Institut
Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig1
Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Kleinmachnow2
Humboldt-Universität zu Berlin, Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften, Fachgebiet Phytomedizin, Berlin3

Journal für Kulturpflanzen, 66 (12). S. 401–408, 2014, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2014.12.01, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart

Kontaktanschrift
Silke Steinmöller, Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig, E-Mail: silke.steinmoeller@jki.bund.de
Zur Veröffentlichung angenommen
29. August 2014

Zusammenfassung

Klärschlamm stellt einen bedeutsamen Sekundärrohstoffdünger dar, der grundsätzlich für eine Verwendung in der Landwirtschaft geeignet ist. Abhängig von der Herkunft des Klärschlammes, kann dieser mit verschiedenen Tier-, Human- und Pflanzenpathogenen belastet sein. Anhand von Literaturangaben erfolgte eine Bewertung verschiedener Klärschlammbehandlungsverfahren hinsichtlich der Wirkung auf relevante Schadorganismen der Kartoffel und das damit verbundene Risiko der Verbreitung solcher Schadorganismen mit Klärschlamm bei landwirtschaftlicher Verwertung. Entsprechend der vorliegenden Literatur muss davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Abtötung widerstandsfähiger Schadorganismen durch übliche Klärschlammbehandlungsverfahren nicht gesichert ist. Dies betrifft vor allem eine mögliche Kontamination mit den in der Richtlinie 2000/29/EG gelisteten Schadorganismen der Kartoffel, vor allem mit Synchytrium endobioticum, dem Erreger des Kartoffelkrebses. Um eine Verbreitung solcher Schadorganismen auszuschließen, sollte auf eine Einleitung risikoreicher Abwässer, z.B. aus der Kartoffelverarbeitung, in kommunale Kläranlagen, bzw. eine Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft nach Einleitung risikoreicher Abwässer verzichtet werden.

Stichwörter: Abwasser, Bakterielle Ringfäule, Schleimfäule der Kartoffel, Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus, Globodera, Hygienisierung, Kartoffelkrebs, Kartoffelverarbeitung, Kartoffelzystennematoden, Klärschlammbehandlung, Phytopathogene, Quarantäneschadorganismen, Ralstonia solanacearum, Synchytrium endobioticum

Abstract

Sewage sludge is a significant fertilizer that is generally suitable for usage in agriculture. Depending on the origin of the sewage sludge, it can be contaminated with various animal, human or plant pathogens. Based on literature data, current sewage sludge treatments were analyzed regarding their effectiveness on the inactivation of relevant pathogens of potatoes and the associated risk of their dissemination when sewage sludge is used in agriculture. According to the available literature it has to be concluded, that treatments usually applied in Germany will not be sufficient for complete inactivation of robust phytopathogens. This refers mainly to pathogens of po­tato that are listed in Directive 2000/29/EC, especially Synchytrium endobioticum, the agent for potato wart disease. Therefore, risky waste waters, e.g. from potato processing industries, should not be introduced in municipal waste waters or sewage sludge produced from such risky waste water should not be used in agriculture, to avoid the possible dissemination of such phytopathogens.

Key words: Waste water, bacterial ring rot, potato brown rot, Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus, Globodera, sanitization, potato wart, potato processing, potato cyst nematodes, sewage sludge treatment, phytopathogens, quarantine pests, Ralstonia solanacearum, Synchytrium endobioticum

Einleitung

Klärschlamm ist ein Nebenprodukt der Abwasserreinigung, bestehend aus Wasser, einer Mikroflora und Feststoffen, die während der Abwasserreinigung ausfallen (KTBL, 2007). Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) definiert Klärschlämme wie folgt: „Klärschlamm ist der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsanlagen einschließlich zugehöriger Anlagen zur weitergehenden Abwasserreinigung anfallende Schlamm, auch entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt“ (Anonym, 1992). In Abhängigkeit von der Abwasserherkunft ist die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe des Klärschlammes sehr unterschiedlich (Przewrocki et al., 2003); er ist in der Regel jedoch reich an Nährstoffen und eignet sich grundsätzlich als Sekundärrohstoffdünger für eine weitere Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen. Im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Anonym, 2012) ist die nutzbringende Verwertung der Klärschlämme einer Beseitigung vorzuziehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fielen im Jahr 2011 rund 1,9 Mio. t Klärschlamm an, von denen ca. 29% als Dünger in der Landwirtschaft verwendet wurden (BMUB, 2014). Die Ausbringung von organischen Reststoffen auf landwirtschaftliche Flächen birgt neben den grundsätzlichen Vorteilen jedoch auch Nachteile. So besteht bei Klärschlamm neben dem Risiko einer Kontamination mit human- oder tierpathogenen Organismen (Anonym, 2010; Bibby und Peccia, 2013; Böhm, 2007; Gerba und Smith, 2005; Graczyk et al., 2008; Jebri et al., 2012) auch die Möglichkeit des Eintrags pflanzlicher Pathogene über die Abwasserbehandlung (Anonym, 2001; Unger und Pietsch, 2001; Klages et al., 2009). Mikkelsen et al. (2006) nennen die Verwendung von Klärschlamm auf Ackerflächen als einen der Hauptverbreitungswege von Pflanzenpathogenen mit Abfällen. Besonders relevant sind die Schadorganismen der Kartoffel, die in den Anhängen der Richtlinie 2000/29/EG (Anonym, 2000) gelistet sind und für die ein Verbot der Verbringung innerhalb der Europäischen Union besteht. Hierunter fallen der Erreger der Bakteriellen Ringfäule Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus, der Erreger des Kartoffelkrebses Synchytrium endobioticum, die Kartoffelzystennematoden Globodera rostochiensis und G. pallida sowie der Erreger der Schleimfäule an Kartoffeln Ralstonia solanacearum, die vereinzelt auch in Deutschland auftreten und dann unter amtlicher Kontrolle stehen. Bei einer landwirtschaftlichen Verwertung kontaminierter Klärschlämme besteht die Gefahr des Eintrags dieser pflanzlichen Pathogene auf Ackerflächen, auf denen sie zuvor nicht vorgekommen sind. Im Fall einer Kontamination mit den in der Richtlinie gelisteten Schadorganismen der Kartoffel kann es zu langjährigen Bodenverseuchungen und nachfolgend zu Beschränkungen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung kommen (Unger und Pietsch, 2001; Steinmöller et al., 2007). Auf Grundlage aktueller Literaturdaten wurde die Wirkung verschiedener Behandlungsverfahren von Klärschlamm auf diese Schadorganismen der Kartoffel ermittelt und das Risiko deren Verbreitung mit Klärschlamm bei dessen Verwertung in der Landwirtschaft bewertet.

Vorkommen relevanter Schadorganismen der Kartoffel im Klärschlamm

Gleich mehrere Autoren beschreiben den Eintrag von Globodera rostochiensis bzw. G. pallida in Abwässer der Kartoffel- bzw. Zuckerindustrie (Lücke, 1965; Šedivŷ, 1966; Sprau, 1967 und Stelter, 1981). Bröther (2002) konnte C. michiganensis ssp. sepedonicus sowohl in Abwässern als auch in Sedimenten aus der Kartoffelverarbeitung nachweisen. Auch vitale Dauersori von S. endobioticum konnten sowohl aus dem Klärwasser eines Kartoffelverarbeitungsbetriebes als auch im Sediment der Klär­becken nachgewiesen werden (Efremenko und Yakovleva, 1981). Bei Untersuchungen in Bayern wurde der Quaran­täneschadorganismus R. solanacearum in Oberflächen­gewässern nachgewiesen (Retzer et al., 2006). Eine Ursache für das Vorkommen des Bakteriums in diesen Gewässern kann die Einleitung von Abwässern aus einem Kartoffelverarbeitungsbetrieb sein. Es ist zu vermuten, dass R. solanacearum über solche Abwässer in Klärschlamm gelangen kann. Auch in Großbritannien und den Niederlanden konnte R. solanacearum in Oberflächengewässer nachgewiesen werden (Elphinstone, 2001; Parkinson et al., 2013; Stevens und van Elsas, 2010). Grundsätzlich kann bei einem Eintrag von Pflanzenpathogenen in Abwässer eine Kontaminierung von Klärschlamm nicht ausgeschlossen werden. Chytil (1986) beschreibt, dass über Klärschlamm die Samen verschiedener Unkräuter und auch Kulturpflanzen, die aus Lebensmittelresten stammen, auf landwirtschaftliche Flächen eingetragen werden können. Untersuchungen zum Überleben von Polymyxa betae, dem Überträger des Beet necrotic yellow vein virus im Abwasser aus zuckerrüben- bzw. gemüseverarbeitenden Betrieben ergaben, dass sich in den Erden der Schlammteiche infektiöse Sporen des Erregers absetzten (Dickens et al., 1995). In einer japanischen Gewächshausanlage konnte eine zu hohen Ausfällen führende Infek­tion mit Pythium aphanidermatum auf die Verwendung von Klärschlamm aus einer Trinkwasseraufbereitungsanlage zurückgeführt werden (Tojo und Oshiman, 2000). Zur Häufigkeit des Eintrags bzw. dem Vorkommen widerstandsfähiger Schadorganismen der Kartoffel in Abwässer bzw. Klärschlamm liegen jedoch nur wenige Unter­suchungen vor. Eine Kontamination von Klärschlämmen mit solchen Organismen kann in jedem Bereich erfolgen, wo kontaminierte oder infizierte Kartoffeln gelagert, gewaschen oder verarbeitet werden und die Organismen mit dem Abwasser in kommunale Kläranlagen geleitet werden. Nach dem DWA-Regelwerk zu Abwässern aus der Kartoffelverarbeitung (DWA, 2005) sind viele Betriebe der Kartoffelverarbeitung in Deutschland derzeit Indirekteinleiter, leiten also ihre Abwässer über kommunale Kläranlagen ab. In diesem Regelwerk werden vier kommunale Kläranlagen explizit genannt, die sogar eine überwiegende Abwasserbelastung aus der Kartoffelverarbeitungsindustrie aufweisen. Grundsätzlich besteht demnach ein Risiko der Belastung von Klärschlämmen mit einem der genannten Schadorganismen der Kartoffel, wenn befallene Partien verarbeitet werden.

Verfahren zur Dekontamination von Klärschlamm

Aktuelle Behandlungsvorschriften in Deutschland für Klärschlamm beruhen auf der Richtlinie 86/278/EEC vom 12 Juni 1986 „über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft“ (Anonym, 1986) sowie der Klärschlammverordnung (Anonym, 1992), zu der seit einigen Jahren Entwürfe für eine Novellierung diskutiert werden. Vor der Verwertung muss die orga­nische Substanz weitestgehend mineralisiert werden, um ein biologisch-chemisch stabiles, lagerungsfähiges und möglichst geruchsneutrales Produkt zu erhalten. Die Klärschlammstabilisierung kann dabei aus verfahrenstechnischer Sicht erzielt werden durch i) Verfahren, die zu einer Verminderung der organischen Substanz über den biochemischen Stoffumsatz oder ii) Verfahren, die durch thermische oder chemische Einflüsse zu einer Veränderung des Milieus führen. Die einzelnen Verfahren finden bei Außentemperatur oder unter eher mesophilen Temperaturbedingungen statt (Breitenbücher, 1983; Lebscher und Loll, 1996). Einige der Verfahren besitzen eine inaktivierende Wirkung auf human- und tierpathogene Organismen, können aber auch verschiedene Pflanzenpathogene abtöten (ATV, 1986; ATV, 1988; Arthurson, 2008; Carrington, 2001; Klages et al., 2009). Tab. 1 gibt einen Überblick häufig verwendeter Verfahren zur Hygienisierung von Klärschlamm wie thermophile Stabilisierung, Pasteurisierung, thermische Konditionierung, Hochtemperaturtrocknung, Konditionierung durch Zugabe von ungelöschtem Branntkalk oder Kalkhydrat und Kompostierung. Die hygienisierende Wirkung ist in besonderem Maße temperaturabhängig (Bollen et al., 1989), aber auch pH-Wert-Verschiebungen, Antagonistentätigkeit und Feuchtegehalte können in Abhängigkeit von der Biologie des Organismus die Inaktivierung bedingen oder zu ihr beitragen (Carrington, 2001).

Tab. 1. Übersicht praxisüblicher Hygienisierungsverfah­ren von Klärschlamm und die für eine erfolgreiche Hygienisierung einzuhaltende Temperatur und Einwirkzeit (nach Klages et al., 2009)

Hygienisierungsverfahren

Erforderliche Temperatur und Einwirkzeit

aerob-thermophile Stabilisierung

50°C/≥ 23 Stunden

55°C/≥ 10 Stunden

60°C/≥ 4 Stunden

anaerob-thermophile Stabilisierung

55°C/≥ 24 Stunden

Aerob-thermophile Vorstufe nachfolgende anaerob mesophiler Stabilisierung

60°C/≥ 60 Minuten

65°C/≥ 30 Minuten

70°C/≥ 25 Minuten

80°C/≥ 10 Minuten

Pasteurisierung (Vorpasteurisierung)

65°C/≥ 30 Minuten

70°C/≥ 25 Minuten

80°C/≥ 10 Minuten

Thermische Konditionierung

180–210°C/≥ 45 Minuten

Thermische Trocknung

> 100°C/≥ wenige Minuten

Zugabe von Kalkhydrat

pH = 12,5 ± 0,3 + 3 Monate Lagerung

Zugabe von Branntkalk

pH ≥ 12,5/50 – 70 °C/
≥ 2 Stunden

Kompostierung

55°C/≥ 2 Wochen

 

65°C/≥ 1 Woche

Für eine Hygienisierung werden vor allem die aerob-thermophile Stabilisierung, die anaerob-thermophile Stabilisierung und die Kombination einer aerob-thermophilen Vorstufe mit einer anaerob mesophilen Stabilisierung genutzt (Klages et al., 2009). Zur Entseuchung des Klärschlammes ist es von großer Bedeutung hohe Temperaturen über einen längeren Zeitraum einzuhalten. Lebscher und Loll (1996) schreiben eine Mindestverweildauer im Batchverfahren von 23 Stunden bei 50°C vor. Höhere Temperaturen sollen die Verweildauer verkürzen (Klages et al., 2009). Zum Überleben von Schadorganismen der Kartoffel während der verschiedenen Stabilisierungsprozesse liegen unterschiedliche Untersuchungen vor. Eine abtötende Wirkung auf Zysten der Kartoffelzystennematoden (Globodera spp.) zeigten die mesophile anaerobe sowie eine thermophile aerobe Stabilisierung (Spaull und McCormack, 1988; Spaull et al., 1989). Ryckeboer et al. (2002) beschreiben die Abtötung von R. solanacearum bei einer anaeroben Behandlung von organischem Hausmüll nach 12 Stunden bei 52°C. Nach Elphinstone (2001) kann bereits eine anaerobe Stabilisierung des Klärschlammes für 48 Stunden bei 35°C zum Absterben von R. solanacearum führen. Auch Termorshuizen et al. (2003) konnte eine vollständige Inaktivierung von R. solanacearum durch eine anaerobe Stabilisierung von Garten- und Gemüseabfällen über sechs Wochen bei Tem­peraturen um 40°C feststellen. Zu C. michiganensis ssp. sepedonicus liegen verschiedene Untersuchungsergebnisse zur Wirkung einer anaeroben Behandlung vor, jedoch ausschließlich im mesophilen Temperaturbereich, der grundsätzlich nicht für eine Hygienisierung empfohlen wird. Nach Turner et al. (1983) kann das Bakterium nach sieben Tagen bei durchschnittlich 35°C durch eine anae­robe Behandlung von Pflanzenmaterial abgetötet werden. Untersuchungen von Wiedemann und Enderlein (2004) ergaben aber keine vollständige Abtötung von C. michiganensis ssp. sepedonicus durch eine Vergärung infizierter Kartoffelpartien bei Temperaturen im mesophilen Bereich. Liebe et al. (2012) bestätigen, dass eine mesophile anaerobe Vergärung für sechs Stunden nicht zur Abtötung des Erregers ausreicht, auch nicht bei anschließender Lagerung der Gärreste für einen bzw. sechs Monate. Nach 24 Stunden Verweilzeit bei mesophilen Prozesstemperaturen konnte jedoch eine vollständige Inaktivierung von C. michiganensis ssp. sepedonicus nachgewiesen werden. Die Dauersori von S. endobioticum konnten bei mesophiler Prozessführung selbst bei Verweilzeiten von 138 Stunden und einer Vorbehandlung durch Silierung des Pflanzenmaterials nicht inaktiviert werden (Schleusner et al., 2012).

Die Kompostierung entwässerter Klärschlämme stellt eine aerobe thermophile Stabilisierung dar. Unter Zugabe von Strukturmaterial kommt es durch die Oxidations­prozesse beim mikrobiellen Abbau des organischen Materials zu einer Reaktionswärme von etwa 15 MJ/kg CBS (Chemische Sauerstoffbedarf) und zum Abbau und Umwandlung der Ausgangsstoffe zu Kompost (Lebscher und Loll, 1996). Untersuchungen ergaben eine vollständige Abtötung der Zysten von G. rostochiensis in organischen Abfällen oder Erde nach acht Tagen bei Temperaturen von mindestens 50°C (Bøen et al., 2006; Steinmöller et al., 2012). Für C. michiganensis ssp. sepedonicus sowie für Dauersori von S. endobioticum konnte nachgewiesen werden, dass sowohl die Bakterien als auch die Dauersori in Erde durch eine Kompostierung über 12 Tage mit maximalen Temperaturen über 60°C bzw. eine Kompostierung über 21 Tage bei Temperaturen über 50°C nicht abgetötet werden (Steinmöller et al., 2012; Steinmöller et al., 2013).

Die Wirkung einer Schlammpasteurisierung ist ebenfalls von der erreichten Temperatur und der Dauer der Einwirkung abhängig. Dabei werden Klärschlämme auf Temperaturen zwischen 65°C bis maximal 100°C erhitzt. Grobe Partikel sollten im Vorfeld zerkleinert werden, um eine gleichmäßige Erwärmung des Klärschlammes zu gewährleisten (Lebscher und Loll, 1996). Die Bioabfallverordnung schreibt zur Hygienisierung organischer Abfälle eine Pasteurisierung bei 70°C für mindestens eine Stunde vor (Anonym, 1998). Klages et al. (2009) beschreiben zum Teil kürzere Behandlungszeiten, wenn die Pasteurisierung als Vorstufe einer anderen Behandlung vorangestellt wird. Auch nach einer Behandlung für 90 Minuten bei 70°C konnten noch vitale Bakterienzellen von C. michiganensis ssp. sepedonicus bzw. vitale Dauersori von S. endobioticum aus Erde isoliert werden. Hingegen war es bereits nach 30 Minuten bei 70°C nicht möglich vitale Zysten von G. rostochiensis aus Erde zu isolieren (Steinmöller et al., 2012; Steinmöller et al., 2013). Die Dauersori von S. endobioticum waren auch durch eine Erwärmung kontaminierter Erdproben auf 90°C über acht Stunden nicht abzutöten (Steinmöller et al., 2012). Zur Wirkung einer Kombination aus Pasteurisierung mit einer daran anschließenden Kompostierung oder Vergärung auf relevante Pflanzenpathogene liegen derzeit noch keine Untersuchungen vor.

Bei einer hochthermischen Konditionierung werden Temperaturen zwischen 180–220°C erreicht, z.T. mit einem Druck von 15–20 bar. Sie dient vor allem der Verbesserung von Entwässerungseigenschaften, ist aber mit hohen Kosten für Betrieb und Instandhaltung verbunden (Lebscher und Loll, 1996). Die thermische Trocknung erfolgt in der Regel über Wärmezugabe und Verdunstung des Wassers. Bei einer Hochtemperaturtrocknung werden Temperaturen von über 100°C bis zu 450°C für wenige Minuten eingesetzt (Klages et al., 2009). Nach Möller (1988) ist der Klärschlamm seuchenhygienisch unbedenklich, wenn bei beiden Verfahren mindestens die gleichen Bedingungen wie bei der Pasteurisierung erfüllt werden. Magnusson et al. (2002) stellte fest, dass bei einer Entwässerung des Klärschlammes über Filterpressen mit einer Erwärmung auf 80°C und anschließender thermischer Trocknung für 100 Minuten bei 80°C Zysten von G. rostochiensis vollständig abgetötet wurden. Untersuchungen zur Wirkung beider Verfahren auf C. michiganensis ssp. sepedonicus oder S. endobioticum liegen derzeit nicht vor.

Eine chemische Stabilisierung erfolgt über die Zugabe von Kalk. Untersuchungen von El-Naim et al. (2004) ergaben, dass bei einer Zugabe von 20% Kalk zu frischem Klärschlamm eine Temperaturerhöhung auf über 80°C erreicht werden konnte. Entwässerte Klärschlämme werden mit Branntkalk (CaO) versetzt, wobei Reaktionstemperaturen zwischen 55°C und 70°C entstehen, bei flüssigen Klärschlämmen wird in der Regel Kalkhydrat (Ca(OH)2) zugesetzt. Beide Schlammvarianten gelten als hygienisch unbedenklich, wenn der pH-Wert des Schlammes min­destens 12,5 beträgt. Für entwässerten Klärschlamm muss zudem die Temperatur des gesamten Gemisches mindestens 55°C über zwei Stunden betragen, bei flüssigem Klärschlamm ist zusätzlich eine Lagerung von mindestens drei Monaten vorgegeben (ATV, 1988). Elphinstone (2001) stellte fest, dass eine Erhöhung des pH-Wertes über 12 für mehr als 24 Stunden zum Absterben von R. solana­cearum führt. Untersuchungen zur Wirkung einer Kalk­behandlung des Klärschlamms auf C. michiganensis ssp. sepedonicus oder S. endobioticum liegen derzeit nicht vor. Untersuchungen von Doroshkin (1955), der im pH-Wert Bereich von 2,2 und 12,38 nur einen geringen Einfluss auf die Vitalität der Dauersori von S. endobioticum feststellen konnte, machen eine Inaktivierung des Pilzes in kalkbehandelten Klärschlamm unwahrscheinlich.

Für die Vererdung wird der Klärschlamm auf Pflanz­beete aufgebracht, die mit Gras oder Schilf bepflanzt sind. Über die Entwässerung und den Abbau organischer Substanz werden der Feststoffgehalt und der mineralische Anteil des Schlammes erhöht. Bei der Langzeitlagerung werden die Klärschlämme über mehrere Monate in separaten Tanks oder Becken gelagert. Direkte Untersuchungen zum Einfluss dieser Verfahren auf die in der Richt­linie 2000/29/EG gelisteten Schadorganismen der Kartoffel liegen derzeit nicht vor. Aufgrund der Langlebigkeit von G. rostochiensis, C. michiganensis ssp. sepedonicus und S. endobioticum kann jedoch nicht von einer Inaktivierung dieser Schadorganismen ausgegangen werden (Turner, 1996; Stachewicz, 2003; Kämmerer et al., 2007).

In Tab. 2 sind übliche Behandlungsverfahren für Klärschlämme hinsichtlich ihrer Wirkung auf die relevanten Quarantäneschadorganismen der Kartoffel zusammengefasst.

Tab. 2. Wirkung verschiedener Klärschlammbehandlungsverfahren auf die in der Richtlinie 2000/29/EG geliste­ten Schad­organismen der Kartoffel und das daraus folgende Risiko einer Verbreitung mit landwirtschaft­lich verwertetem Klärschlamm

Pathogen

Behandlung

Parameter

Wirkung

Verbreitungsrisiko

Globodera spp.

Aerobe thermophile Stabilisierung1

1 Tag/60°C

Inaktiviert

Gering

 

Mesophile anaerobe Stabilisierung1

30 Min./35°C

Inaktiviert

Gering

 

Thermische Trocknung2

100 Min./100°C

Inaktiviert

Gering

 

Kalkung1

pH 11,5/24 Std.

Nicht Inaktiviert

Hoch

 

Kompostierung3

8 Tage/max. 50°C

Inaktiviert

Gering

Ralstonia solanacearum

Anaerob-thermophile Stabilisierung4

1 Tag/60 C

Inaktiviert

Gering

 

Mesophile Vergärung5

6 Wo./40°C

Inaktiviert

Gering

 

pH-Wert-Erhöhung6

pH 12/24 Std.

Inaktiviert

Gering

Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus

Mesophile Vergärung7

24 Std./30–40°C

Inaktiviert

Gering

 

Pasteurisierung8

90 Min./70°C

Nicht inaktiviert

Hoch

 

Kompostierung8

12 Tage/max. > 60°C

Nicht inaktiviert

Hoch

Synchytrium endobioticum

Mesophile Vergärung9

138 Std./30–40°C

Nicht inaktiviert

Hoch

 

Pasteurisierung10

90 Min./70°C

Nicht inaktiviert

Hoch

 

Erhitzung10

8 Std./90°C

Nicht inaktiviert

Hoch

 

Kompostierung10

12 Tage/max. > 60°C

Nicht inaktiviert

Hoch

1 Spaull et al., 1988
2 Magnusson et al., 2002
3 Bøen et al., 2006
4 Ryckeboer et al., 2002
5 Termorshuizen et al., 2003
6 Elphinstone, 2001
7 Liebe et al., 2012
8 Steinmöller et al., 2013
9 Schleusner et al., 2012
10 Steinmöller et al., 2012

Diskussion

Verschiedene Autoren beschreiben den Eintrag wirtschaftlich relevanter Schadorganismen der Kartoffel in Klärschlämme sowie die Wirkung verschiedener hygie­nisierender Behandlungsverfahren auf diese Pathogene. Es liegen jedoch keine gesicherten Untersuchungsergebnisse zur tatsächlichen Häufigkeit eines Eintrags bzw. des Vorkommens dieser Schadorganismen in Klärschlämmen vor. Ein solcher Eintrag ist vor allem dann zu erwarten, wenn befallene Partien in Betrieben verarbeitet werden, die ihre Abwässer in kommunale Kläranlagen einleiten. Aber auch Pack-, Wasch-, Schäl- und Sortierbetriebe können zum Eintrag der Schadorganismen in Abwasser und somit in Klärschlamm beitragen. Derartige Betriebe sind oftmals nicht amtlich erfasst, so dass die Häufigkeit eines Eintrags der Schadorganismen in Abwasser bzw. Klärschlamm schwer abzuschätzen ist.

Da demnach ein Eintrag relevanter Schadorganismen der Kartoffel in Klärschlamm nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine hygienisierende Behandlung von Klärschlämmen vor einer landwirtschaftlichen Verwertung empfehlenswert, um eine Verbreitung dieser Schadorganismen auszuschließen. Übliche Behandlungsverfahren für Klärschlamm führen jedoch nur bedingt zur Abtötung der gelisteten Schadorganismen der Kartoffel oder sind zum Teil nicht hinsichtlich ihrer Wirkung auf diese Pathogene untersucht worden. Während eine Inaktivierung von G. rostochiensis und R. solanacearum durch verschiedene Methoden möglich ist, konnte für C. michiganensis ssp. sepedonicus ausschließlich eine Inaktivierung durch eine anaerobe Behandlung nachgewiesen werden. Für S. endobioticum ist in der aktuellen Literatur kein Behandlungsverfahren belegt, dass eine vollständige Inaktivierung des Schadorganismus sichert. Verschiedene widerstandsfähige Schadorganismen können übliche Hygienisierungsverfahren überstehen. So beschreiben Fayolle et al. (2006) zwar die Inaktivierung von Plasmodiophora brassicae nach sechs bis sieben Tagen Kompostierung bei Temperaturen zwischen 54 und 73°C, Ylimäki et al. (1983) stellten hingegen das Überleben von P. brassicae nach 175 Tagen bei Durchschnittstemperaturen um 70°C fest. Für den Erreger wird das Vorkommen von sehr temperaturstabilen Stämmen diskutiert; solche Stämme konnten von Idelmann (2005) aber nicht nachgewiesen werden. Andere widerstandsfähige Erreger wie Fusarium oxysporum f.sp. lycopersici, F. oxysporum f.sp. melongenae oder Macro­phomina phaseolina überlebten ebenfalls eine Kompostierung bei Maximaltemperaturen über 60°C für 21 Tage (Bollen et al., 1989; Christensen et al., 2002; Lodha et al., 2002). Bei Untersuchungen zum Tobacco mosaic virus (TMV) konnten virulente Erreger noch nach 87 Tagen bei maximal 64°C nachgewiesen werden (Hermann et al., 1994). Noble und Roberts (2004) geben eine Übersicht zur Wirkung der Kompostierung auf Phytopathogene und schlussfolgern, dass widerstandsfähige Phytopathogene die Kompostierung überleben können. Auch bei anderen thermischen Verfahren kommt es nicht immer zu einer Abtötung widerstandsfähiger Pflanzenpathogene oder -samen. Bloemhard et al. (1992) stellten fest, dass Samen von Abutilon theophrasti eine Erhitzung über 100°C für 15 Minuten überlebten. Eine deutliche Reduktion der Vitalität der Samen konnte erst bei einer Behandlung mit Dampf von 6 Minuten bei Temperaturen von 104°C in einem Druckkessel bei 1,16 Bar erreicht werden. Nach einer anaeroben-thermophilen Stabilisierung bei konstant 68°C konnten Ryckeboer et al. (2002) nach 12 Tagen noch infektiöses TMV nachweisen. Auch Humanpathogene konnten durch Behandlung im thermophilen Temperaturbereich nicht immer vollständig inaktiviert werden. Schnürer und Schnürer (2005) stellten fest, dass hitzetolerante Pilze wie Thermoascus crustaceus und Thermomyces lanuginosus durch eine anaerobe Behandlung bei 55°C auch nach 30 Tagen nicht vollständig abgetötet wurden. Lloret et al. (2013) konnten nach einer thermophilen anaeroben Behandlung von Klärschlamm zwar eine Reduzierung von Escherichia coli und Salmonella spp. unterhalb der Nachweisgrenze feststellen, Clostridium perfringens Sporen wurden aber nicht aus­reichend reduziert. Erst nach einer Kombination einer mesophilen anaeroben mit einer thermophilen (anaeroben oder aeroben) Stufe wurde eine vollständige Reduktion der C. perfringens Sporen erreicht. Philipp (1988) konnte jedoch auch nach einer Kombination von aerober thermophiler Stabilisierung und mesophiler Vergärung keine vollständig Inaktivierung von Enterobacteriaceae nachweisen (Philipp, 1988).

Basierend auf ihrer Studie zur Wirksamkeit von Abwasser- und Klärschlammbehandlungen auf verschiedene Humanpathogene empfehlen Godfree und Farell (2005) eine dreifache Absicherung, um eine Verbreitung der Pathogene über Klärschlamm auszuschließen. Eine hygienisierende Behandlung des Klärschlammes sollte durch Aufbringungsbeschränkungen auf bestimmte Anbauflächen und festgelegte Zeiträume zwischen Aufbringung und Ernte ergänzt werden. Solche Beschränkungen für die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm sind in Deutschland über verschiedene Gesetze und Verordnungen rechtverbindlich geregelt. Vor allem zur Reduzierung seuchenhygienischer Risiken sowie zur Regulierung des Stickstoffeintrages und der Schadstoffbelastung bestehen sowohl zeitliche als auch kulturbezogene Verbote und Beschränkungen zur Ausbringung der Klärschlämme. Diese sind jedoch für G. rostochiensis, C. michiganensis ssp. sepedonicus und S. endobioticum nicht relevant, da diese Schadorganismen lange Zeit im Boden überdauern können (Turner, 1996; Stachewicz, 2003; Kämmerer et al., 2007). Dies gilt auch für die zeitliche Trennung von Klärschlammausbringung und Anbau empfänglicher Pflanzenarten auf den entsprechenden Flächen. Vorschriften zur direkten Einarbeitung der Klärschlämme sind im Gegensatz zu humanpathogenen Organismen für pflanzenschädigende Erreger und Schädlinge nur bedingt zielführend, da die Schadorganismen durch die Einarbeitung direkt an den potentiellen Infektionsort verbracht werden.

Die Bewertung des Risikos der Verbreitung der in der 2000/29/EG gelisteten Schadorganismen der Kartoffel durch landwirtschaftlich verwertete Klärschlamme anhand von Literaturangaben ist schwierig, da viele Parameter die Bewertung eines Hygienisierungsverfahrens beeinflussen, angefangen vom Versuchsdesign bis hin zur statistischen Auswertung. So stellten Christensen et al. (2002) bei ihren Untersuchungen zu Escherichia coli fest, dass eine direkte Prozessprüfung mit in den Prozess eingebrachten Organismen und eine Spot-Test-Analyse während verschiedener Zeitpunkte der Kompostierung zu unterschiedlichen Bewertungen des Hygienestatus des Komposts führen können. In einer Fabrik, die Klärschlamm gemischt mit anderen organischen Substanzen kompostierte, wurde über die Spot-Test-Analyse eine geringe Abtötung von Fäkalkeimen und Escherichia coli während der hygienisierenden Behandlungsphase festgestellt. Die direkte Prozessprüfung mittels Trägern eingebrachter Proben mit Escherichia coli ergab jedoch eine ausrei­chende Dekontamination in dieser Phase.

Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass bei Eintrag der in der Richtlinie 2000/29/EG gelisteten Schadorganismen der Kartoffel in Abwasser eine Kontaminierung der Klärschlämme und bei deren landwirtschaftlicher Verwendung auch eine Verbreitung dieser Schadorganismen erfolgen kann. Werden die Klärschlämme vor der landwirtschaftlichen Verwendung einem Hygienisierungsverfahren unterzogen, ist das Ri­siko einer Verbreitung in Abhängigkeit des Verfahrens, zumindest bei einer Kontamination mit G. rostochiensis oder R. solanacearum, nur gering. Bei einer Kontamina­tion mit C. michiganensis ssp. sepedonicus muss von einem hohen Risiko der Verbreitung ausgegangen werden, wenn der Klärschlamm nicht durch eine anaerobe-thermophile Stabilisierung hygienisiert wurde. Für S. endobioticum ist es derzeit nicht möglich Behandlungsempfehlungen für Klärschlamm zu geben, die eine Abtötung der Dauersori des Erregers garantieren, so dass grundsätzlich ein hohes Risiko der Verbreitung besteht, wenn kontaminierter Klärschlamm in der Landwirtschaft verwertet wird. Wie hoch das tatsächliche Risiko eines Eintrags des Schadorganismus in Klärschlamm ist kann derzeit noch nicht mit Daten belegt werden. Eine Kontamination landwirtschaftlicher Flächen mit S. endobioticum hat eine Anbausperre für Kartoffeln auf diesen Flächen für mindestens 20 Jahre zur Folge. Erst nach diesem Zeitraum kann eine Testung der Flächen auf vitale Dauersori des Erregers und eine eventuelle Freigabe der Fläche für den Anbau von Kartoffeln erfolgen. Eine teilweise Freigabe für den Anbau von Speisekartoffelsorten, die Resistenzen gegen den vorkommenden Pathotyp aufweisen, ist erstmalig nach 10 Jahren möglich (EPPO, 1999). Um eine Verbreitung insbesondere von S. endobioticum mit Klärschlamm zu verhindern, sollte auf eine Einleitung risikoreicher Abwässer, wie beispielsweise solcher aus der Kartoffelverarbeitung, in kommunale Kläranlagen bzw. auf eine Verwendung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft verzichtet werden, wenn diese aus risikoreichen Abwässern generiert wurden.

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