JfK Kopfgrafik
Home / Archiv / Bd. 70 Nr. 7 (2018) / Originalarbeit
Originalarbeit

Zum Stand der Umsetzung der Vorgaben im Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Bereich Lückenindikationen

On the state of implementation of the provisions in the National Action Plan for the Sustainable Use of Plant Protection Products in the field of Minor Uses

Mario Wick1, Ellen Richter2, Franziska Waldow1, Kerstin Haak1 und Friederike Gellenthin1
Institut
Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien und Folgenabschätzung, Kleinmachnow1
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst, Köln-Auweiler2

Journal für Kulturpflanzen, 70 (7). S. 218–225, 2018, ISSN 1867-0911, DOI: 10.1399/JfK.2018.07.02, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart

Kontaktanschrift
Dr. Mario Wick, Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien und Folgen­abschätzung, Stahnsdorfer Damm 81, 14532 Kleinmachnow, E-Mail: mario.wick@julius-kuehn.de
Zur Veröffentlichung angenommen
26. April 2018

Zusammenfassung

Im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) hat die Bundesregierung für den Bereich Lückenindikationen/Sonderkulturen und für den Vorratsschutz zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmittel folgendes Ziel formuliert: „in 80% aller relevanten Anwendungsgebiete stehen bis zum Jahr 2023 min­destens 3 Wirkstoffgruppen zur Verfügung“. Im Rahmen der Bund-Länder Arbeitsgruppe Lückenindikationen (BLAG-LÜCK) führten die zugehö­rigen Unterarbeitsgruppen Lückenindikationen (UAG) und das Julius Kühn-Institut (JKI) im Jahr 2017 eine Analyse zum Ist-Stand für alle Sparten der UAG durch. Als Grund­lage für die Analyse wurden von den UAG insgesamt 194 relevante Anwendungsgebiete ausgewählt, für die das JKI zum Stichtag, dem 3. Oktober 2016, ins­gesamt 1.058 Zulassungen ermittelte. Diese Zulassungen wurden hinsichtlich ihrer „Passfähigkeit“ zu den Anwendungsgebieten bezüglich Kultur, Schadorganismus und Anwendungsbedingungen eingeteilt. Nachfolgend schätz­ten die UAG aufgrund ihrer fachlichen Expertise ein, ob mit den ausgewiesenen Zulassungen und den damit vorhandenen Wirkstoffklassen die „Lücken geschlos­sen“ sind oder nicht. Das Ergebnis der Analyse belegt, dass die Zielquote des NAP „mindestens 3 Wirkstoffgruppen stehen zur Verfügung“ derzeit bei keiner Sparte erreicht wird.

Stichwörter: Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz, Bund-Länder Arbeitsgruppe Lückenindikationen, Pflanzenschutzmittelzulassung, Lückenindikationen, Sonderkulturen

Abstract

In the National Action Plan for the Sustainable Use of Plant Protection Products (NAP), the following goal was formulated by the Federal Government for the area of minor uses/speciality crops and for storage protection to improve the availability of pesticides: “in 80% of all relevant uses at least 3 groups of active substances are available by 2023”. Within the scope of the German Bund-Länder Working Group on Minor Uses, the associated Sub-Working Groups Minor Uses (UAG) and the Julius Kühn-Institute (JKI) conducted an analysis of the current status in all crop sectors in 2017. For this purpose, a total of 194 relevant uses were designated by the UAG, for which the JKI identified 1,058 different authorisations at a key date, the 3rd of October 2016. These approvals were grouped according to their suitability for the selected uses regarding crop, pest and application conditions. Subsequently, based on their technical expertise, the UAG assessed whether or not the “gaps are closed” with the approved registrations and the classes of active substances they contain. The result proves that the target ratio of the NAP “at least 3 active ingredient groups available” is currently not achieved in any crop sector.

Key words: National Action Plan Plant Protection, Bund-Länder Working Group Minor Uses, registration of plant protection products, minor uses, speciality crops

Einleitung

In Deutschland werden gegenwärtig rund 1.070 verschiedene Kulturpflanzenarten angebaut. Nur 27 davon (2,5%) gelten als große Kulturen bzw. Hauptkulturen: ihre Anbau­fläche ist größer als 10.000 ha. Die restlichen 97,5% der Kulturpflanzenarten, etwa 1.040 Arten, werden auf einer Anbaufläche zwischen wenigen Hektar und 10.000 ha kultiviert und als kleine Kulturen bzw. Sonderkulturen bezeich­net (JKI-Wissensportal Lückenindika­tionen – Pflanzenschutz in Sonderkulturen, Startseite). Werden kleine Kulturen von bekämpfungswürdigen Schadorganismen bedroht, spricht man von „Anwendungen mit geringfügigem Umfang“. Können diese Schad­organismen nicht oder nur ungenügend durch zugelas­sene Pflanzenschutzmittel bekämpft werden, besteht eine Bekämpfungslücke bei einem Anwendungsgebiet. Es drohen Ernte- bzw. Qualitäts- und Vermarktungsverluste bis hin zum Totalausfall (Lamichhane et al., 2015). Kleinstkulturen verlieren unter Umständen ihre Anbauwürdigkeit.

Ein Anwendungsgebiet, auch Indikation genannt, umfasst dabei jeweils eine Kultur oder eine Kulturgruppe und einen Schadorganismus bzw. eine Schadorganismen­gruppe sowie einen Anwendungsbereich (z. B. Freiland oder Gewächshaus). Um eine Lücke bzw. Lückenindikation handelt es sich, wenn für dieses Anwendungsgebiet keine Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen, diese nicht ausreichend wirksam sind oder ein sinnvolles Resis­tenzmanagement mit den vorhandenen zugelas­senen Pflanzenschutzmitteln nicht möglich ist. Für ein ausreichendes Resistenzmanagement sollten Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen aus mindestens drei verschiedenen Wirkstoffklassen zur Verfügung stehen. Wirkstoffklassen definieren sich darüber, dass die ihnen zugeordneten Wirkstoffe im Schadorganismus in denselben Stoffwechselprozess eingreifen (Corbett, 1974).

Insbesondere durch die Umsetzung der Indikations­zulassung ab 2001 erhöhte sich die Zahl der Lückenindikationen in Sonderkulturen erheblich. Die geringe wirtschaftliche Bedeutung der Kulturen und der hohe Aufwand für die Zulassung machen Sonderkulturen für die Industrie unattraktiv (Lamichhane et al., 2015). Die Bund-Länder Arbeitsgruppe Lückenindikationen (BLAG-LÜCK) und die zugehörigen Unterarbeitsgruppen Lückenindikationen (UAG) sind in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) seit vielen Jahren bestrebt diese Lücken zu schließen (Meinert, 2008). Dies bedeutet für alle Beteiligten einen hohen Aufwand an Arbeitszeit und finanziellen Mitteln bei unsicherem Erfolg.

Die Bundesregierung hat zur Sicherung des Anbaus von Sonderkulturen bzw. zum Schließen von Lücken im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) folgendes Ziel formuliert: „Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für Anwendungen von geringfügigem Umfang, für den Vorratsschutz und für geeignete Resistenzstrategien“. Als Zielquote wird angegeben: „in 80% aller relevanten Anwendungsgebiete stehen bis zum Jahr 2023 mindestens 3 Wirkstoffgruppen zur Verfügung„ (Anonym, 2013, S. 36).

In der vorliegenden Arbeit wird der Stand der Umsetzung der Zielvorgabe im NAP für das Jahr 2017 im Bereich ‚Geringfügige Anwendungen‘ anhand einer Auswahl an relevanten Anwendungsgebieten ermittelt. Die Überprüfung wird in den Jahren 2019, 2021 und 2023 zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung wiederholt.

Material und Methoden

Auswahl relevanter Anwendungsgebiete

Ziel dieser Untersuchung ist es, den Stand der Erfüllung der Zielquote im NAP „für 80% der relevanten Anwendungsgebiete stehen bis 2023 mindestens drei Wirkstoffgruppen (im Folgenden fachlich richtig „Wirkstoffklassen“ genannt) zur Verfügung“ zu ermitteln. Dazu wurden die Experten der UAG der BLAG-LÜCK durch die Arbeitsgruppe „Pflanzenschutz in Sonderkulturen/Lückenindikationen“ des Instituts für Strategien und Folgenabschätzungen des JKI (JKI-SF) gebeten, eine Auswahl relevanter Anwendungsgebiete in ihren Sparten zu benennen. In Anbetracht des zu erwartenden großen Umfangs der auszuwertenden Daten wurde zunächst eine Größenordnung von insgesamt 150 relevanten Anwendungsge­bieten als handhabbare Stichprobe vorgeschlagen. Diese erwei­terte sich später auf 194 Anwendungsgebiete, da für eine datenbankgestützte Suche nach zugelassenen Pflanzenschutzmitteln inhaltliche Anpassungen der gemel­deten relevanten Anwendungsgebiete erforderlich waren. Einige dieser Anwendungsgebiete wurden daher im Nachhinein in mehrere Anwendungsgebiete aufgeteilt. Eine Übersicht der relevanten Anwendungsgebiete nach Sparten gibt Tab. 1. Die vollständige Liste der relevanten Anwendungsgebiete kann auf dem JKI Wissensportal Lückenindikationen – Pflanzenschutz in Sonderkulturen eingesehen werden: http://lueckenindikationen.julius-kuehn.de/. Für die Auswertung wurde die Pflanzenschutzmittel-Zulassungsdatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verwendet.

Tab. 1. Anzahl der analysierten relevanten Anwendungs­­gebiete nach Sparten gegliedert

Einsatzgebiet

Anzahl analysierter relevanter Anwendungsgebiete

Ackerbau

15

Forst

20

Gemüsebau

30

Frische Kräuter

30

Hopfenbau

15

Obstbau

36

Weinbau

28

Zierpflanzen

20

Summe:

194

Ermittlung passfähiger Zulassungen

Nach Festlegung der relevanten Anwendungsgebiete, ermit­telte JKI-SF im ersten Schritt die zugelassenen Pflanzenschutzmittel (im Folgenden „Zulassungen“) für jedes dieser Anwendungsgebiete einzeln mittels Abfrage in der Zulassungsdatenbank des BVL und ordnete die darin enthaltenen Wirkstoffe den Wirkstoffklassen des Resistance Action Committees (RAC) zu (Quelle: Pesti­cide Property Database). Die ermittelten Wirkstoff­klassen wiederum wurden beim jeweiligen relevanten Anwendungs­gebiet vermerkt. Stichtag hierfür war die Zulassungssituation am 3. Oktober 2016.

Im zweiten Schritt der Analyse untersuchte das JKI die Zulassungen auf „Passfähigkeit“ zum jeweiligen relevanten Anwendungsgebiet. Nicht jede Zulassung passt hinsichtlich Kultur, Schadorganismus oder Anwendungs­bereich vollständig zu dem zu bewertenden relevanten Anwendungsgebiet und darf dann mitunter nicht oder nur in Teilbereichen angewendet werden. Ein Kriterium für die Passfähigkeit ist der deutsche Kultur- und Schad­organismenbaum aus der Zulassungsdatenbank des BVL. Im Kulturbaum ist beispielsweise die Kulturart Chinakohl den Blattkohlen zugeordnet, diese dem Kohlgemüse, dieses dem Blatt- und Stielgemüse und dieses wiederum den Gemüsekulturen (der Schadorganismenbaum ist gleichermaßen aufgebaut). Demzufolge gelten Zulassungen in Gemüsekulturen auch in Blatt- und Stielgemüse, in Kohlgemüse und in Chinakohl. Dies gilt nicht für die umge­kehrte Leserichtung. Ein weiteres Kriterium war die Wirksamkeit. Bei manchen Wirkstoffen ist eine geringere Wirksamkeit bekannt oder ausgewiesen (z. B. bei Mitteln mit den Wirkstoffen Kali-Seife, Rapsöl oder Pyrethrine). Darüber hinaus kann die Wirksamkeit auch von Witterungsbedingungen wie Temperatur oder Einstrahlung bei der Applikation abhängig sein. Die Kriterien für die Passfähigkeit sind in Tab. 2 erläutert.

Tab. 2. Kriterien für die Passfähigkeit der Zulassungen zu den relevanten Anwendungsgebieten

Bewertungskategorie:
Pass­fähigkeit der Zulassung

Erläuterung

100%

Die Zulassung deckt die relevante Anwendung inhaltlich vollständig ab, d. h. Kultur, Schadorganismus, Einsatzgebiet etc. stimmen vollständig überein.

100% mit Minderwirkung

Wie vorher, jedoch ist die Wirkungssicherheit nicht immer gegeben.

Kultur 100%, Schadorganismus teilweise

Die Zulassung deckt die Kultur vollständig ab, den Schadorganismus jedoch nur teil­weise.
Beispiel: das relevante Anwendungsgebiet lautet: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Spitzwegerich, die Zulassung lautet: Einjähriges Rispengras in Spitzwegerich.

Kultur 100%, Schadorganismus teilweise mit Minderwirkung

Wie vorher, jedoch ist die Wirkungssicherheit nicht immer gegeben.

Kultur teilweise, Schadorganis­mus 100%

Die Zulassung deckt den Schadorganismus vollständig ab, die Kultur jedoch nur teil­weise:
Beispiel: das relevante Anwendungsgebiet lautet: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Teekräutern, die Zulassung lautet: Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Johanniskraut.

Kultur teilweise, Schadorganis­mus 100% mit Minderwirkung

Wie vorher, jedoch ist die Wirkungssicherheit nicht immer gegeben.

Kultur und Schadorganismus teilweise

Sowohl die Kultur als auch der Schadorganismus werden durch die Zulassung nur teilweise abgedeckt.

Kultur und Schadorganismus teilweise mit Minderwirkung

Wie vorher, jedoch ist die Wirkungssicherheit nicht immer gegeben.

Über diese Gruppierung hinaus können Zulassungen ein relevantes Anwendungsgebiet ebenfalls nicht vollständig abdecken, wenn Anwendungsbestimmungen die Anwendung einschränken:

– Aufwandbedingung (z. B. Anwendung nur bei einer Pflanzengröße bis 50 cm),

– Anwendungsbereich (z. B. im Freiland oder im Gewächs­haus),

– Anwendungstechnik (z. B. spritzen, streichen oder angie­ßen),

– Anwendungszeitpunkt (z. B. vor dem Auflaufen oder nach der Ernte),

– Verwendungszweck (z. B. Begrenzung auf Jungpflanzenanzucht oder Saatgutbehandlung).

Zulassungen, bei denen dies der Fall war, wurden der Bewertungs­kategorie ‚Kultur und Schadorganismus teilweise‘ zugeordnet.

Bewertung der Zulassungen durch die UAG

Im dritten Schritt wurden die Leiter der UAG gebeten zu bewerten, ob mit den vorhandenen, zum Teil eingeschränkten Zulassungen und allen anderen zur Verfügung stehenden praktikablen und auch alternativen Pflanzenschutzmaßnahmen (wie z. B. resistente Sorten) die relevanten Anwendungsgebiete so ausgestattet sind, dass die Schaderreger erfolgreich bekämpft werden können, sozusagen „die Lücke geschlossen“ ist.

Um die Entwicklung der Zulassungssituation in diesen Anwendungsgebieten über die Zeit darstellen und vergleichen zu können, wird die vorliegende Auswertung in den Jahren 2019 und 2021 und abschließend im Jahr 2023 wiederholt. Dabei werden die selben, hier als relevant eingestuften Anwendungsgebiete verwendet. Eine abschließende Publikation der Ergebnisse erfolgt im Jahr 2023.

Ergebnisse

Passfähigkeit der Zulassungen

In Deutschland gibt es laut Zulassungsdatenbank des BVL mehr als 6.400 verschiedene Anwendungsgebiete. Für die 194 hier ausgewählten relevanten Anwendungsgebiete aus dem Bereich der Sonderkulturen bzw. Lücken­indikationen wurden mittels Datenbankabfrage und Suche über den Kultur- und Schadorganismenbaum zum Zeitpunkt 3. Oktober 2016 insgesamt 1.712 Zulassungen ermittelt. Nach der Analyse der Passfähigkeit (Tab. 2) blieben 1.058 Zulassungen übrig, die für die Bewer­tung herangezogen wurden. Die Zuordnung dieser Zulassungen zu den Bewertungskategorien der Passfähigkeit ist in Tab. 3 dargestellt.

Tab. 3. Anzahl verfügbarer Zulassungen in den relevanten Anwendungsgebieten, gruppiert nach Passfähigkeit entsprechend dem Kultur- und Schadorganismenbaum des BVL

Bewertungskategorie

Anzahl Zulassungen im rele­vanten Anwendungsgebiet

Anteil an der Gesamtzahl der passenden Zulassungen

100%

361

40,2%

100% mit Minderwirkung

64

Kultur 100%, Schadorganismus teilweise

143

14,1%

Kultur 100%, Schadorganismus teilweise mit Minderwirkung

6

Kultur teilweise, Schadorganismus 100%

290

30,2%

Kultur teilweise, Schadorganismus 100% mit Minderwirkung

30

Kultur und Schadorganismus teilweise

150

15,5%

Kultur und Schadorganismus teilweise mit Minderwirkung

14

Summe

1.058

100%

Von den 1.058 ermittelten Zulassungen stimmen demnach 425 (Summe der Bewertungskategorien: 100% und 100% mit Minderwirkung = 40,2%) vollständig mit den relevanten Anwendungsgebieten überein. Werden davon die 64 Zulassungen ‚mit Minderwirkung‘ abgezogen, verbleiben nur 34,1% der Zulassungen, die vollständig zu den relevanten Anwendungsgebieten passen und von denen eine ausreichende Bekämpfungsleistung zu erwar­ten ist. Mit den restlichen Anwendungen (633 Anwen­dungsgebiete = 59,8%) können lediglich Teil­lösungen erreicht werden. Addiert man zu den Teillösungen noch die Zulassungen der Gruppe „100% mit Minderwirkung“, so bieten insgesamt fast zwei Drittel (65,9%) aller Zulassungen nur Teillösungen.

Verfügbarkeit von Wirkstoffklassen

Die 1.058 Zulassungen wurden anschließend hinsichtlich der Erfüllung der Vorgaben des NAP für den Bereich Lückenindikationen, also der Anzahl zur Verfügung stehender Wirkstoffklassen je relevantes Anwendungsgebiet, analysiert (Tab. 4).

Tab. 4. Analyse der ermittelten Zulassungen hinsichtlich der Anzahl der enthaltenen Wirkstoffklassen für die ausgewählten relevanten Lückenindikationen entsprechend der Vorgaben im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Unterarbeitsgruppe Lückenindikation

Anzahl
rAWG

Anzahl
ZU

davon
Anzahl rAWG ohne ZU

Anzahl rAWG mit
WSK < 3

Anzahl rAWG mit
WSK ≥ 3

Anteil
rAWG mit
WSK ≥ 3

Ackerbau

15

106

0

5

10

66,7%

Forst

20

89

3

16

4

20,0%

Gemüsebau

30

289

2

8

22

73,3%

Frische Kräuter

30

356

0

7

23

76,7%

Hopfenbau

15

49

0

12

3

20,0%

Obstbau

36

66

15

29

7

19,4%

Weinbau

28

33

14

28

0

0,0%

Zierpflanzenbau

20

70

10

12

8

40,0%

rAWG: relevantes Anwendungsgebiet entsprechend der Vorgabe im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP, S. 36)
ZU: Zugelassene Pflanzenschutzmittel in den rAWG
WSK: Wirkstoffklasse entsprechend Klassi­fizierung in der Pesticide Property Database

Das Ergebnis wird hier am Beispiel des Gemüsebaus erläutert. Von der UAG Gemüsebau wurden 30 Anwendungsgebiete als relevant ausgewählt. Zum Stichtag 3. Oktober 2016 wurden für diese 30 Anwendungsgebiete insgesamt 289 übereinstimmende Zulassungen ermittelt. Nach Zuordnung ergab sich, dass es für zwei Anwendungsgebiete keine Zulassungen gibt. Für acht Anwendungsgebiete stehen derzeit Zulassungen mit Wirkstoffen aus weniger als drei unterschiedlichen Klassen zur Verfügung. Für 22 Anwendungsgebiete stehen dagegen Zulassungen mit drei oder mehr unterschiedlichen Wirkstoffklassen zur Verfügung. Dies sind 73,3% der relevanten Anwendungsgebiete.

Die Vorgabe des NAP „80% relevante Anwendungs­gebiete mit drei oder mehr Wirkstoffgruppen“ wird für die Auswahl relevanter Anwendungsgebiete der Unter­arbeitsgruppen Ackerbau, Gemüsebau und Frische Kräuter nur annähernd, jedoch in keiner Sparte vollständig erreicht. Im Weinbau existiert kein Anwendungsgebiet, für das drei oder mehr Wirkstoffklassen ausgewiesen sind. Dies ist vor dem Hintergrund zu verstehen, dass die UAG Weinbau relevante Anwendungsgebiete ausgewählt hat, für die eben keine Lösungen zur Verfügung stehen oder die besondere Situationen erfassen (z. B. in Rebschulen und Junganlagen, zur Kulturvorbereitung). Auch der Zierpflanzenbau (40%), Forst (20%), Hopfenbau (20%) und der Obstbau (19,4%) sind trotz jahrelanger Anstrengungen der UAGs noch weit davon entfernt, das Ziel des NAP zu erreichen.

Einschätzung der UAG

Anschließend schätzte die jeweilige UAG unter Berücksichtigung der „Passfähigkeit“ und mittels fachlicher Exper­tise ein, für welche Anwendungsgebiete die Palette der Wirkstoffklassen unter Einbezug anderer praktikabler Pflanzenschutzverfahren (Nützlingseinsatz, Kulturschutznetzte u. a.) ausreicht, das jeweilige Pflanzenschutzproblem zu lösen, damit „die Lücke geschlossen ist“ (Tab. 5). Für den Gemüsebau ergab diese Prüfung beispielsweise, dass in der Praxis lediglich für zwei dieser Anwendungsgebiete ausreichend Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, für 28 jedoch nicht. Dieses entspricht einem Anteil von 6,7%.

Tab. 5. Gegenüberstellung der nach NAP erfüllten Zielvorgaben für den Bereich Lückenindikationen und des Anteils relevanter Anwendungsgebiete, die nach Bewertung durch die UAG als tatsächlich geschlossene Lücken eingeschätzt werden

Unterarbeitsgruppe Lückenindikation
(UAG)

Anteil rAWG
mit WSK ≥ 3
entsprechend
Vorgabe im NAP

Anzahl rAWG
mit Lücke
geschlossen

Anzahl rAWG
mit Lücke
nicht geschlossen

Anteil rAWG
mit Lücke
geschlossen

  

nach Bewertung durch die UAG

Ackerbau

66,7%

1

14

6,7%

Forst

20,0%

1

19

5,0%

Gemüsebau

73,3%

2

28

6,7%

Frische Kräuter

76,7%

1

29

3,3%

Hopfenbau

20,0%

4

11

26,7%

Obstbau

19,4%

3

33

8,3%

Weinbau

0,0%

0

28

0,0%

Zierpflanzenbau

40,0%

1

19

5,3%

NAP: Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (S. 36)
rAWG: relevantes Anwendungsgebi­et entsprechend der Vorgabe im NAP
WSK: Wirkstoffklasse entsprechend Klassifizierung in der Pesticide Property Database

Betrachtet man den Anteil der relevanten Indikationen, für die nach der Bewertung durch die UAG mit den vorhandenen Möglichkeiten des Pflanzenschutzes bereits praktikable Lösungen für die Praxis erreicht wurden, so kann die Situation nur als vollkommen unzureichend eingeschätzt werden. Lediglich im Hopfenbau konnten 26,7% der relevanten Lücken erfolgreich geschlossen werden (Tab. 5). Bei den anderen Sparten bewegt sich dieser Wert zwischen 0% für den Weinbau und 8,3% für den Obstbau. Die beträchtliche Diskrepanz zwischen der teilweise scheinbar guten Ausstattung mit verschiedenen Wirkstoffklassen und der fachlichen Bewertung der tatsächlich vorhandenen Bekämpfungsmöglichkeiten durch die UAG wird mithilfe des nachfolgenden Beispiels nachvollziehbar erläutert.

Erläuterung der Bewertung

Für das von der UAG Heil- und Gewürzpflanzen gemel­dete relevante Anwendungsgebiet „Saugende Insekten in Teekräutern im Freiland“ wurden von JKI-SF die in Tab. 6 aufgeführten Zulassungen ermittelt. Hauptschadorganismen in der Gruppe der saugenden Insekten, die Teekräuter befallen, sind Blattläuse, Thripse, Wanzen und Zikaden. Entsprechend Tab. 6 gibt es acht übereinstimmende Zulassungen, die sechs verschiedene Wirkstoffe aus fünf verschiedenen Wirkstoffklassen in sechs Pflanzenschutzmitteln umfassen. Von diesen acht Zulassungen stimmen lediglich zwei in Kultur und Schadorganismus völlig überein, enthalten jedoch mit lambda-Cyhalothrin denselben Wirkstoff. Zwei Zulassungen decken das relevante Anwendungsgebiet nur beim Schadorganismus vollständig ab. Vier Zulassungen stimmen dagegen sowohl bei der Kultur als auch beim Schadorganismus nur teilweise überein. Davon hat das Pflanzenschutzmittel ‚Spruzit Schädlingsfrei‘ die Eingruppierung ‚mit Minderwirkung‘. Diese Zulassung ist zusätzlich nur für die Jungpflanzenanzucht ausgewiesen (entspricht der Eingruppierung nach Passfähigkeit der Gruppe ‚Kultur teilweise‘).

Tab. 6. Ermittelte Zulassungen für das relevante Anwendungsgebiet „Saugende Insekten in Teekräutern im Frei­land“ mit Eingruppierung nach „Passfähigkeit„

Kultur bzw. Kulturgruppe

Schadorganis­mus bzw. Schadorganis­mengruppe

Mittel

Wirkstoff

Chemische Gruppe

IRAC*)

Passfähigkeit
der Zulassung

ID der Zulassung 004780–00/05–008

Gemüsekulturen
(begrenzt auf Jungp­flanzenanzucht)

Saugende Insekten

Spruzit Schädlings­frei

Pyrethrine
­Rapsöl

Pyre­thrine
keine

3
keine

Kultur teilweise Schadorganismus 100% mit Minder­wirkung

ID der Zulassung 005223–00/05–001

Gemeine Ringelblume,
Echte Kamille

Blattläuse

Plenum 50 WG

Pymetrozin

Pyridine

9B

Kultur und Schadorganismus teilweise

ID der Zulassung 006387–00/00–041

Teekräuter

Beißende Insekten,
Saugende Insekten

Kaiso Sorbie

lambda-
Cy­halothrin

Pyrethroide

3

100%

ID der Zulassung 024675–00/12–002

Teekräuter

Saugende Insekten

Karate Zeon

lambda-
Cyhalothrin

Pyrethroide

3

100%

ID der Zulassung 024714–00/09–003

Dill, Koriander, Kümmel, Anis, Gewürzfenchel (Verwendung der Samen)

Saugende Insekten

Calypso

Thiacloprid

Neo­­nicotinoide

4A

Kultur teilweise Schadorganismus 100%

ID der Zulassung 024714–00/20–001

Minze-Arten, Melisse

Saugende Insekten

Calypso

Thiacloprid

Neo­­nicotinoide

4A

Kultur teilweise Schadorganismus 100%

ID der Zulassung 052470–00/01–010

Koriander, Kümmel, Gewürzfenchel, Anis (Verwendung der Samen)

Blattläuse

Pirimor Granulat

Pirimicarb

Carbamate

1A

Kultur und Schadorganismus teilweise

ID der Zulassung 052470–00/06–001

Gemeine Ringelblume, Echte Kamille

Blattläuse

Pirimor Granulat

Pirimicarb

Carbamate

1A

Kultur und Schadorganismus teilweise

*) Einstufung nach Wirkstoffklassen entsprechend des Insecticide Resistance Action Committee (IRAC)

Aufgrund dieser Situation kommt die UAG Heil- und Gewürzpflanzen zu folgender Einschätzung: Die Bekämp­fungsmöglichkeiten für Blattläuse sind ausreichend. Thripse gelten dagegen als schwer zu bekämpfende Schadorganismen, zu deren Bekämpfung Pflanzenschutzmittel mehrfach angewendet werden müssen. Gegen Thripse sind nur lambda-Cyhalothrin und Thiac­loprid wirksam. Die Anwendung von Thiacloprid ist auf ausgewählte Kulturen begrenzt. Lambda-Cyhalothrin darf nur einmalig in der Kultur angewendet werden. Fazit: Thripse können nicht sicher bekämpft werden. Gegen Wanzen und Zikaden dürfen nur die Mittel angewendet werden, die gegen saugende Insekten ausgewiesen sind. Verfügbare Wirkstoffe sind demzufolge Pyre­thrine/Rapsöl, lambda-Cyhalothrin und Thiacloprid. Ausreichend wirksam sind nur lambda-Cyhalothrin und Thiacloprid mit ihren bereits oben genannten Einschränkungen. Die UAG bewertet diese relevante Anwendung somit als „Lücke nicht geschlossen“, obwohl Wirkstoffe aus fünf Klassen zur Verfügung stehen.

Auch die zukünftige Zulassungssituation dieses Anwen­dungsgebiets wird als kritisch eingeschätzt. Die Wirk­stoffe Pirimicarb und lambda-Cyhalothrin stehen auf der Liste der Substitutionskandidaten. Die EU-Genehmigung für die Wirkstoffe Thiacloprid und Pirimicarb läuft am 30. April 2019 und die von Pymetrozin am 30. Juni 2018 aus. Eine erneute Genehmigung ist jeweils ungewiss.

Diskussion

An der vorliegenden Studie haben die Unterarbeitsgruppen Lückenindikationen (UAG) mitgewirkt. Sie engagieren sich seit vielen Jahren stetig, zuverlässig und ergebnisorientiert für das Schließen von Bekämpfungslücken bei kleinen Kulturen bzw. kleinen Anwendungsgebieten. Dabei sind die Ausgangssituation und die Möglichkeiten der einzelnen UAG, Zulassungserweiterungen für Pflanzenschutzmittel nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu erzielen, vollkommen unterschiedlich und an die Anforderungen der Kulturen sowie die Bereitschaft der Pflanzenschutzmittelindustrie geknüpft, dabei mitzuwirken.

Zu den grundlegenden Unterschieden zwischen den UAG, die das Ergebnis der Arbeit maßgeblich beinflussen, gehört beispielsweise die große Anzahl an Kulturpflanzenarten und -sorten, insbesondere im Gemüsebau (einschließlich der Frischen Kräuter) und im Zierpflanzenbau. Bei Zierpflanzen werden mitunter selbst für einzelne Arten durch Unterschiede in der Verträglichkeit eigene Zulassungen erforderlich. Dieses führt dazu, dass bei vergleichsweise guter Ausstattung mit Pflanzenschutzmitteln aus verschiedenen Wirkstoffklassen, die Lücken in vielen Anwendungsgebieten trotzdem nicht als geschlossen betrachtet werden können. So wurden von den Experten im Durchschnitt nur 5% der relevanten Anwen­dungsgebiete in diesen drei Sparten als ausreichend gut mit Wirkstoffen aus unterschiedlichen Klassen ausgestattet bewertet. Über alle Sparten erreicht dieser Wert nur 7,9%.

Indikationslücken haben eine Reihe weiterer Ursachen. Im Bereich der Insektizide existieren viele breit gefasste Zulassungen mit Wirkstoffen, wie z. B. Kali-Seife, Rapsöl oder Pyrethrine, deren Wirkungssicherheit in der Praxis nicht immer gegeben ist und die somit nicht als verläss­liche Lösungen eingestuft werden können. Bei rück­stand­relevanten Kulturen wie Obst und Gemüse kommt oft die Notwendigkeit hinzu, für einzelne Kulturen oder Kulturgruppen Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Wirkstoffe auf EU-Ebene beantragen zu müssen. Dieses führt zu einer erheblich längeren Bearbeitungsdauer und damit zu einer Verschiebung der Zulassungserweiterung in die Zukunft. Dies betrifft neben den Zulassungserweiterungen für bereits in Hauptkulturen zugelassene Pflanzenschutzmittel vor allem die dringend notwendige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit neuen, modernen und selektiven Wirkstoffen für den integrierten Pflanzenschutz.

Zulassungserweiterungen fordern einen hohen Einsatz an Arbeitszeit und finanziellen Aufwendungen für die Versuchsdurchführung, der von den Mitgliedern der UAG getragen wird, sowie für die Analyse von Rückständen im Erntegut, für die die UAG auf Zuwendungen und Spenden angewiesen sind. Zudem können RHG häufig nicht von Kulturgruppen auf kleine Kulturen extrapoliert werden. So steht beispielsweise die kleine Kultur Kohlrabi, deren Anbaufläche 2017 in Freiland etwa 1.910 ha betrug (Anonym, 2018), im Kulturbaum allein unter Kohlgemüse und benötigt in der Regel eigene RHG und das sowohl für die Knolle als auch für die Blätter. Diese Faktoren machen Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für gering­fügige Anwendungsgebiete aufwändig und für die Industrie extrem unattraktiv. Meinert (2008) beschrieb das Schließen von Lückenindikationen somit folgerichtig als eine Daueraufgabe, auch unter dem Aspekt, dass vorhandene Zulassungserweiterungen nach dem Ablaufen der Zulassung erneut beantragt werden müssen.

Insgesamt ist festzustellen, dass der Zielparameter „bis zum Jahr 2023 stehen in 80% aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung“ zwar geeignet ist, die Ausstattung mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu beschreiben, jedoch tatsächlich wenig darüber aussagt, ob eine Lücke in der Praxis geschlossen ist oder nicht. Dieses bedarf immer einer tiefergehenden Analyse, da häufig nicht alle Kulturen oder Schaderreger eines Anwendungsgebiets abgedeckt werden oder beispielsweise Pflanzenschutzmittel zur Befalls­minderung aus Gründen des Resistenzmanagements oder zur Unterstützung des ökologischen Anbaus zugelassen sind, oder bereits Resistenzen oder gar Kreuzresistenzen gegen verfügbare Wirkstoffe vorliegen können (Lamichhane et al., 2015).

Es ist davon auszugehen, dass sich die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in Sonderkulturen insgesamt nicht verbessern wird. Ursachen hierfür sind unter anderem auch die langen Bearbeitungszeiten der Bewertungsbehörden für Anträge nach Art. 51 und der lange Zeitraum bis zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten. Da Zulassungserweiterungen nach Art. 51 an die Grundzulassung geknüpft sind, kann sich somit die Laufzeit einer Zulassungserweiterung erheblich verkürzen. Die voraussichtlich schwindende Wirkstoffpalette aufgrund des Wegfalls von als Substitutionskandidaten eingestuften Wirkstoffen (z. B. Pirimicarb oder lambda-Cyhalothrin), der Wegfall von Wirkstoffgruppen (z. B. Neonicotinoide), strenge, die Anwendung einschränkende Auf­lagen (z. B. NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen), sowie zu wenige Neuentwicklungen innovativer Pflanzenschutzmittel werden die Situation zukünftig weiter verschlechtern. Die mit einer Neubewertung der Wirkstoffe häufig verbundene Absenkung von toxikologischen Endpunkten geht nicht selten mit einer Änderung der Anwendungen hinsichtlich Aufwandmengen, Anwendungshäufigkeiten oder Applikationszeitpunkten einher. Auch dies hat unmittel­bare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Bekämpfungsoptionen und erfordert eine stetige Anpassung der Pflanzenschutzstrategien.

Literatur

Anonym, 2013: Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 100 S.

Anonym, 2018: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei – Gemüse­erhebung – Anbau und Ernte von Gemüse und Erdbeeren 2017. Statistisches Bundesamt, Fachserie 3 Reihe 3.1.3, 95 S.

BVL, 2018: Kulturgruppen bei der Zulassung von Pflanzen­schutz­mitteln https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_kulturen.html; (Stand: 25.03.2018).

BVL, 2016: Zulassungsdatenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Datenbankstand: 3. Oktober 2016.

Corbett, J.R., 1974: The biochemical mode of action of pesticides. Academic Press, London, 330 S.

JKI, 2018: Wissensportal Lückenindikationen – Pflanzenschutz in Sonderkulturen des Julius Kühn-Instituts, http://lueckenindikationen.julius-kuehn.de/(Stand: 25.03.2018).

Lamichhane, J.R., W. Arendse, S. Dachbrodt-Saaydeh, P. Kudsk, J.C. Roman, J.E.M. van Bijsterveldt-Gels, M. Wick, A. Messéan, 2015: Challenges and opportunities for integrated pest management in Europe: A telling example of minor uses. Crop Protection, 74, 42-47. DOI: 10.1016/j.cropro.2015.04.005.

Meinert, G., 2008: Schließung von Lücken – eine Erfolgsgeschichte. Nachrichtenblatt des Deutschen Pflanzenschutzdienstes, 60 (2), 31-36.

PPDB, 2018: Pesticide Property Database: https://sitem.herts.ac.uk/aeru/ppdb/en/atoz.htm (Stand: 25.03.2018).

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009: Über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates.


ISSN (elektronisch): 1867-0938
ISSN (print): 1867-0911
Verlag
Eugen Ulmer KG
Ulmer-Logo
Verantwortlicher Herausgeber
Präsident und Professor
Prof. Dr. Frank Ordon
Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Erwin-Baur-Str. 27
06484 Quedlinburg
Schriftleitung
Dr. Anja Hühnlein
Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Erwin-Baur-Str. 27
06484 Quedlinburg
E-Mail: journal-kulturpflanzen@julius-kuehn.de
Co-Schriftleitung
Dr. Ulrike Stahl
Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Layout/Technische Umsetzung
mediaTEXT Jena GmbH
mediaTEXT-Logo
Julius Kühn-Institut (JKI)
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
 
Erwin-Baur-Str. 27
06484 Quedlinburg
Deutschland
Fon: 03946 47-0
Fax: 03946 47-255
Mail: poststelle@julius-kuehn.de
De-Mail: poststelle@julius-kuehn.de-mail.de
Impressum
 
Diese Zeitschrift wird vom Julius Kühn-Institut herausgegeben.
JKI-Logo