Literatur
Journal für Kulturpflanzen, 73 (3-4). S. 106–106, 2021, ISSN 1867-0911, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart
![]() | Dies ist ein Open-Access-Artikel, der unter den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0) zur Verfügung gestellt wird (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de). This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 International License (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.en). |
147. Aktualisierung, Stand: Oktober 2020
Die Highlights dieser Aktualisierung:
• Die umfangreiche Neukommentierung der §§ 34 (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen), Teil 2 und 44 (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) BNatSchG |
• Neue Rechtsprechung |
• Aktualisierung des Entscheidungs-Archivs |
Das bringt Ihnen die 147. Aktualisierung:
Im Kommentarteil enthält diese Lieferung eine umfassend überarbeitete und vielfach ergänzte Fassung der Kommentierung des § 44 BNatSchG.
Diese war nicht nur wegen der Rotmilan-Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2018 (1 BvR 2523/13), die zu einem zurückhaltenderen Umgang mit den naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogativen zwingt, sondern auch zur Einarbeitung von weiterer aktueller Rechtsprechung erforderlich.
Auf den ausgetauschten Seiten wurden die Literaturangaben zwischenzeitlich erschienenen Neuauflagen angepasst.
Die Aktualisierung der Rechtsprechungssammlung sowie die Aktualisierung des Entscheidungs-Archivs runden die Lieferung ab.
Die Redaktion
149. Aktualisierung, Stand: Juni 2020
Die Highlights dieser Aktualisierung:
• Die umfangreiche Neukommentierung der §§ 13 (Allgemeiner Grundsatz), 14 (Eingriffe in Natur und Landschaft), 30 (Gesetzlich geschützte Biotope) und 45a (Umgang mit dem Wolf) BNatSchG |
• Aktualisierung der Vorschriften |
Das bringt Ihnen die 149. Aktualisierung:
Diese Aktualisierung bringt die Kommentierung des neuen § 45a BNatSchG zum Wolfsmanagement ("Umgang mit dem Wolf"), der im Mittelpunkt des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 4. März 2020 (BGBL I S. 440) steht und am 13. März 2020 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurde eine langjährige Kontroverse fürs erste beigelegt, auch wenn neueste Judikatur zeigt, dass das Ringen zwischen Weidewirtschaft und Wolfsschützern weitergehen wird. Außerdem wird die Kommentierung der Eingriffsregelung (zunächst §§ 13 und 14 BNatSchG) und des gesetzlichen Biotopschutzes (§ 30 BNatSchG) aktualisiert. Damit befindet sich die Kommentierung auf aktuellem Gesetzesstand, sieht man einmal von der jüngsten Änderung vom 19. Juni 2020 durch Art. 290 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung (BGBL I S. 1328) ab, die lediglich Namen der zuständigen Behörden anpasst (Inkrafttreten am 27. Juni 2020).
Die Aktualisierungen der Vorschriften (u. a. die Bundeskompensationsverordnung und die Düngeverordnung) runden die Lieferung ab.
Die Redaktion
150. Aktualisierung, Stand: August 2020
Die Highlights dieser Aktualisierung:
• die umfangreiche Neukommentierung des§ 15 (Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung |
• Zahlreiche neue Rechtsprechungen |
Das bringt Ihnen die 150. Aktualisierung:
Diese Ergänzung enthält die umfangreiche Neukommentierung des § 15 (Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen) BNatSchG.
Ebenfalls enthält die Lieferung zahlreiche neue Rechtsprechungen.
Die Redaktion