Versuchsanstellung im Weinbau

Authors

  • G. Geisler Bundesforschungsanstalt für Rebenzüchtung Geilweilerhof
  • J. Staab Bundesforschungsanstalt für Rebenzüchtung Geilweilerhof

DOI:

https://doi.org/10.5073/vitis.1958.1.257-281

Abstract

  1. An Modell- und Blindversuchen wurden Richtwerte und Unterlagen für die besonderen Verhältnisse der weinbaulichen Versuchsanstellung ermittelt.
  2. In der Versuchsanstellung sind je Versuchsglied wenigstens 100 Einzelpflanzen zu verwenden, wenn eine Gewähr dafür gegeben sein soll, daß die spezifische Einzelpflanzenstreuung Berücksichtigung findet. Bei geringeren Stockzahlen können sowohl negative als auch positive Abweichungen von der spezifischen Einzelpflanzenstreuung auftreten. Der Einzelpflanzenstreuung entspricht auch eine spezifische Streuung des Mittelwertes, die bei Stockzahlen von 100 und mehr nur noch geringeren Schwankungen unterworfen ist. Bei 100 Einzelpflanzen muß mit einem m % von ca. 4 gerechnet werden.
  3. Die Parzellengröße richtet sich nach der Versuchsfragestellung und der in Punkt 5 angegebenen günstigsten Blockgröße. Für Klonen- und Sortenprüfungen, die meist in einer Einzelzeile angelegt werden können, wäre eine Parzellengröße von 25 -30 Stock empfehlenswert, wobei die Zahl der Wiederholung mindestens 4 betragen müßte. Für Düngungs- und Schädlingsbekämpfungsversuche etc. muß eine Rand- und Nachbarwirkung berücksichtigt werden, so daß bei 25 auswertbaren Pflanzen die Parzelle 75 Stock umfassen müßte. Die Zahl der Versuchsglieder müßte in diesem Falle wesentlich eingeschränkt werden, um die günstige Blockgröße nicht zu überschreiten.
  4. Fehlstellen können durch Einsetzen des über den Mittelwert errechneten Stockertrages ergänzt werden.
  5. Das Teilstück kann in Form einer Einzelzeile angelegt werden, da Rand- und Nachbarwirkungen meist nicht auftreten. Ausnahmen sind naturgemäB Düngungs- und Schädlingsbekämpfungsversuche, bei denen zwei Zeilen zwischen den Teilstücken aus der Verrechnung des Versuchs ausgeschlossen werden müssen.
  6. Die Bodenungleichheiten in hangigem Gelände machen es erforderlich, den Versuchsblock nicht als Quadrat sondern als Rechteck anzulegen, wobei die kurze Seite quer zum Rang verlaufen muB. Für die GröBe des Blockes wird eine Flache von 1 000 -1 300 m2 empfohlen (also eine Stockzahl von 800-1000), innerhalb dieser BlockgroBe werden meist keine groBeren systematischen Bodenunterschiede mehr auftreten.
  7. Für Sorten- und Klonenprüfungen sollten wenigstens 5-6jährige Versuchsauswertungen Berücksichtigung finden. Der Einfluß von Wiederholungszahl und Jahresvarianz auf den Versuchsfehler läßt es vorteilhaft erscheinen, bei einer 5jährigen Versuchsanstellung mit 6 Wiederholungen zu arbeiten.
  8. Die Anwendung unterschiedlicher Verrechnungsmethoden kann in der weinbaulichen Versuchsanstellung zu widersprüchlicheh Ergebnissen führen. Es wird daher empfohlen, z. B. die Varianzanalyse bei Klonen- und Sortenprüfungen durch Ermittlung der spezifischen Streuungen zu ergänzen, da häufig stärkere Unterschiede in den Streuungen erwartet werden müssen.

Downloads

Published

2017-02-22

Issue

Section

Article