Dritter Europäischer Workshop zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten – Überprüfung wird Pflicht in der EU
Third European Workshop on the inspection of plant protection equipment – Inspections will become compulsory in the EU
Journal für Kulturpflanzen, 63 (2). S. 45–51, 2011, ISSN 0027-7479, DOI: 10.5073/JfK.2011.02.03, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart
Der SPISE 3-Workshop, an dem ca. 100 Teilnehmer aus 27 europäischen Ländern teilgenommen haben, hat am 22. bis 24. September 2009 in Brno (CZ) stattgefunden. Der Workshop wurde organisiert von der SPISE Working Group (SWG), der Vertreter aus Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande und Deutschland (Chairman: Dr.-Ing. H. Ganzelmeier) angehören.
Die Teilnehmer kamen aus Prüfungs- oder Forschungsinstituten, Verwaltungen oder Firmen und brachten die nötige technische Expertise mit. Deswegen stand beim aktuellen Workshop in Brno vor allem die praktische Umsetzung der europäischen Regelungen für die Gerätekontrollen im Vordergrund. Von der Europäischen Kommission haben Vertreter der DG-Environment und der DG-Enterprise sowie Repräsentanten Europäischer Organisationen (ECPA, CEMA, COPA) teilgenommen. Mit einer Beteiligung von ca. 100 Experten aus 27 europäischen Ländern ist dieser SPISE3-Workshop wiederum auf große Resonanz gestoßen.
Die neue europäische Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bis spätestens 2016 für Pflanzenschutzgeräte eine turnusmäßige technische Überprüfung einzuführen. Dies stellt für Deutschland keine größere technische Herausforderung dar, da seit mehr als einem Jahrzehnt für Feldspritzgeräte und Sprühgeräte für Raumkulturen turnusmäßige (zweijährige) technische Überprüfungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Nunmehr sind diese Regelungen allerdings mit den Mitgliedstaaten abzustimmen.
Der von der SPISE Working Group vorbereitete und eingebrachte Entwurf Proposal for uniform enforcement of inspection in the Member States kann als Beitrag angesehen werden, der aufzeigt, wie eine Umsetzung der Gerätekontrolle gemäß Artikel 8 der Framework Directive in nationales Recht erfolgen kann. In Anlehnung an die vorhergehenden SPISE-Workshops haben abschließend die Teilnehmer ihre weiteren Empfehlungen und Erwartungen in einer Resolution zum Ausdruck gebracht.
Stichwörter: Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten, EU-Richtlinie, EN-Normung
The SPISE 3-Workshop took place from 22 to 24 September 2009 in Brno (CZ) and was attended by 100 participants from 27 European countries. The Workshop was organised by the SPISE Working Group (SWG), to which representatives from Belgium, France, Italy, the Netherlands and Germany belong (Chairman: Dr.-Ing. H. Ganzelmeier).
The participants came from inspection and research institutes, administration and private companies and brought with them the necessary technical expertise. This is why the emphasis at the Workshop in Brno was above all on the practical implementation of the European regulations for equipment inspections. The European Commission's representatives were from DG-Environment and DG-Enterprise. The European organisations ECPA, CEMA and COPA also took part.
The SPISE 3-Workshop met with a very positive response, demonstrated by the 100 experts who took part from 27 European countries. The new European Directive binds the Member States to introduce a technical inspection for plant protection equipment which takes place on a rotational basis by the year 2016. This does not pose a major technical demand on Germany since technical inspections on a rotational basis (once every two years) have been compulsory for more than a decade for field sprayers and air-assisted sprayers for bush and tree cultures. However, from now on these regulations have to be agreed on together with the other Member States.
The draft prepared and presented by the SPISE Working Group, 'Proposal for uniform enforcement of inspection in the Member States', can be seen as a contribution on how equipment inspections according to Article 8 of the Framework Directive can be implemented in national legislation. As in the past SPISE-Workshops, the participants then expressed further recommendations and hopes in a resolution.
Key words: Plant protection equipment, inspection, standardisation, framework, EU-Directive
Die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel in ausreichender Menge setzt einen leistungsfähigen, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Pflanzenschutz voraus.
Dies hat den Gesetzgeber veranlasst, bereits vor Jahrzehnten eine Prüfpflicht für Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte einzuführen, die die Hersteller und Vertriebsunternehmer zur Einhaltung hoher Umwelt-, Anwender- und Gesundheitsanforderungen verpflichtet. Entsprechend dem Zuwachs an wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem fortschreitenden Stand der Technik sind diese Anforderungen und gesetzlichen Regelungen stets verbessert und erweitert worden.
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung von nationalen Regelungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in den Mitgliedstaaten, ist seit dem Jahr 1991 die Zulassung der Pflanzenschutzmittel in der Richtlinie 91/414/EWG geregelt und mit der Novellierung im Jahr 2009 an die gestiegenen Anforderungen insbesondere seitens des Konsumenten und des Umweltschutzes angepasst worden.
Für Pflanzenschutzgeräte bestanden bisher keine EU-weit geltenden gesetzlichen Vorschriften (Abb. 1). Lediglich in Deutschland gab es eine Prüfpflicht für Neugeräte. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen neben Deutschland u.a. auch in Belgien, Niederlanden und in Tschechien einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Pflanzenschutzgeräte, die durch ihre technische Ausstattung sowie Arbeits-/Funktionsweise die Qualität der Pflanzenschutzmittel-Applikation (Verteilung, Anlagerung, Drift) maßgeblich bestimmen, standen auf europäischer Ebene bisher nicht im Fokus der Betrachtungen. Dennoch haben die Hersteller von Pflanzenschutzgeräten unterstützt durch die gesetzlich vorgeschriebenen hohen Anforderungen aus der Pflanzenschutzmittel-Zulassung und der Geräteprüfung in Deutschland, stets mit Verbesserungen und innovativen technischen Lösungen reagiert und mit zu dem hohen technischen Stand der in der Praxis eingesetzten Pflanzenschutzgeräte in Deutschland beigetragen bzw. diesen herbeigeführt (Abb. 2).
Anlässlich Europäischer/Internationaler Veranstaltungen (AAB-Meetings, Suprofruit-Workshops) ist über die Fortschritte in der Applikationstechnik berichtet worden (1, 2). Gesetzliche Regelungen für Pflanzenschutzgeräte standen bei diesen Veranstaltungen weniger im Mittelpunkt. Dies hat das Institut für Anwendungstechnik des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) veranlasst, die Experten der Gerätetechnik aus den Mitgliedstaaten, die mit der Prüfung und Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten befasst sind, bereits im Jahr 2004 zu einem ersten europäischen Workshop – SPISE1 – nach Braunschweig einzuladen (SPISE-Standardised Procedure for Inspection of Sprayers in Europe). Die Resonanz war bereits damals sehr positiv, weil man in nahezu allen Mitgliedstaaten zwischenzeitlich eine wiederkehrende Überprüfung der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte als notwendig ansieht und der SPISE-Workshop für die Experten der Mitgliedstaaten die dafür notwendige Plattform darstellt.
Dies hat die Initiatoren bestärkt mit Unterstützung weiterer Kollegen aus den Mitgliedstaaten – der sogenannten SPISE Working Group (SWG) – im Jahr 2007 einen zweiten und 2009 einen dritten SPISE-Workshop durchzuführen (3, 4, 5).
Hatte der 2. SPISE-Workshop noch das Ziel, andere Mitgliedstaaten an die bereits seit vielen Jahren etablierten Prüfverfahren der Mitgliedstaaten Belgien, Niederlande und Deutschland heranzuführen, so war der 3. SPISE-Workshop darauf ausgerichtet, die zwischenzeitlich in der EU gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht für in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2009/128/EG zu erläutern und den sich hieraus ergebenden weiteren Handlungsbedarf für die Mitgliedstaaten aufzuzeigen (6).
Die Richtlinie geht zurück auf die thematische Strategie für einen von Nachhaltigkeit geprägten Pflanzenschutz, mit der vor allem die Anwendung der Pflanzenschutzmittel in allen Mitgliedstaaten der EU verbessert werden soll.
In einer Pressemitteilung des Council of the European Union vom 24./25. September 2009 zur Verabschiedung der Richtlinie wird auf die folgenden Regelungen, die die Mitgliedstaaten umzusetzen bzw. zu implementierten haben, hingewiesen (7):
1. Die Mitgliedstaaten erlassen nationale Aktionspläne, in denen ihre quantitativen Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Anwender von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden und mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden und Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden zu verringern. |
2. Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um einen Pflanzenschutz mit geringer Pestizidverwendung zu fördern (low pesticide – input farming), der den allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes folgt und wann immer möglich nicht chemischen Methoden den Vorrang gibt. |
3. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass beruflich eingesetzte Pflanzenschutzgeräte einer regelmäßigen technischen Überprüfung (Kontrolle) unterzogen werden. |
4. Die Mitgliedstaaten verbieten den Einsatz von Luftfahrzeugen zum Sprühen von Pflanzenschutzmitteln und erlauben diesen nur in Ausnahmefällen. |
5. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass alle beruflichen Anwender sowie alle Vertreiber und Berater Zugang zu geeignetem Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. |
6. Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Umgang mit Pestiziden nicht die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährdet. Sie ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt und Trinkwasserversorgung vor den Auswirkungen von Pestiziden. |
Mit der in Ziffer 3 genannten und in Artikel 8 der Richtlinie spezifizierten Maßnahme, wird für alle Mitgliedstaaten die Einführung einer regelmäßigen Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten vorgeschrieben. Dies hat das Institut für Anwendungstechnik des JKI bestärkt, dafür einzutreten, die gesetzlichen Regelungen auch für Pflanzenschutzgeräte in der EU zu vereinheitlichen. Eine Harmonisierung der Geräteprüfung in der EU hat den Vorteil, dass
eine Angleichung des technischen Niveaus in den Mitgliedstaaten erfolgt |
Mehrfachprüfungen in anderen Mitgliedstaaten sich erübrigen |
Ressourcen (Zeit und Kosten) eingespart werden, weil Prüfungen gegenseitig anerkannt werden. |
Bereits während des Gesetzgebungsprozesses der Richtlinie zeichnete sich ab, dass entsprechend des Subsidiaritätsprinzips seitens der EU nur ein gesetzlicher Rahmen mit einigen wesentlichen Kriterien vorgegeben und damit EU-weit einheitlich geregelt werden soll, den die Mitgliedstaaten auszufüllen und weiter zu spezifizieren haben. Hierbei erhalten die Mitgliedstaaten die Flexibilität und den Gestaltungsspielraum den sie brauchen, um die Überprüfung der in Gebrauch befindlichen Geräte unter Berücksichtigung der eigenen Erfahrungen an die nationalen Gegebenheiten anpassen zu können.
Die SPISE-Working-Group hat daher frühzeitig den 3. Europäischen Workshop – SPISE3 – avisiert und diesen in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen des State Phytosanitary Administration Department in Brno am 22. bis 24. September 2009 in Brno (CZ) durchgeführt.
Der Workshop fand bei den Experten der Gerätetechnik der Mitgliedstaaten eine wiederum sehr positive Resonanz, was durch die ca. 100 Teilnehmer aus 27 europäischen Ländern bestätigt wird (Abb. 3).
Der Workshop war darauf ausgerichtet, den Artikel 8 der Richtlinie Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Geräten inhaltlich zu diskutieren und Schlussfolgerungen für die Umsetzung/Implementierung der Gerätekontrolle in den Mitgliedstaaten aufzuzeigen. Darüber hinaus sollte auch aufgezeigt werden, welcher weitere gesetzliche Regelungsbedarf seitens der Mitgliedstaaten noch für erforderlich gehalten wird, da die Rahmenrichtlinie in jedem Mitgliedstaat erst durch eine eigene gesetzliche Regelung Gesetzeskraft erlangt.
Die neue Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten für Pflanzenschutzgeräte eine turnusmäßige technische Überprüfung einzuführen. Demzufolge müssen bis spätestens 2016 alle Pflanzenschutzgräte mindestens einmal überprüft worden sein.
Die Teilnehmer kamen aus Prüfungs-, Forschungsinstituten, Verwaltungen und Firmen, zeichneten sich zumeist durch technische Expertise aus, so dass insbesondere die praktische Umsetzung im Mittelpunkt des Workshops stand. Von der Europäischen Kommission nahmen zwei Vertreter teil und beteiligten sich jeweils mit einem Vortrag an der Round Table Session. An der Round Table Session haben auch Vertreter von ECPA, CEMA, COPA und JKI/AT durch Vorträge mitgewirkt. In den sich daran anschließenden sechs Sektionen wurden die einzelnen Abschnitte des Artikels 8 vorgestellt, erläutert und diskutiert.
Am zweiten Tag wurde eine Exkursion zu Kontrollwerkstätten in Tschechien und in der Slowakei durchgeführt. Diese Exkursion findet bei den Teilnehmern stets großen Anklang, da bei den Kontrollbetrieben der praktische Ablauf einer Geräteprüfung gezeigt wird und es hierbei stets sowohl Positives als auch verbesserungsbedürftige Beispiele zu sehen gibt.
Da wir in Deutschland die Pflichtkontrolle bereits haben, stellt die neue EU-Regelung für Deutschland keine größere Herausforderung dar. Zusammen mit Belgien und den Niederlanden hat Deutschland seit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrungen sammeln und ein dichtes Netz von Prüfstellen aufbauen können. Andere Mitglieder wie z.B. Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn oder Griechenland müssen nun in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum die Kontrolle von hunderttausenden von Pflanzenschutzgeräten organisieren.
Im Einzelnen wird im Artikel 8 folgendes festgelegt:
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Absatz 2 müssen die Mitgliedstaaten für in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte regelmäßige Kontrollen einführen, deren Zeitintervall bis 2020 maximal 5 Jahre und danach maximal 3 Jahre betragen darf. Zudem müssen alle Geräte bis spätestens 2016 einmal überprüft worden sein.
Gemäß Artikel 8 Absatz 3 dürfen die Mitgliedstaaten für Pflanzenschutzgeräte, die nicht zum Spritzen und Sprühen, für handgehaltene Geräte, Rückenspritzgeräte und Pflanzenschutzgeräte mit einem Spritzgestänge < 3 m auch andere Zeitpläne und Kontrollintervalle festlegen oder in Anlehnung an die Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, einschließlich einer Beurteilung des Verwendungsumfanges der Geräte handgetragene Geräte und Rückenspritzen von der technischen Überprüfung ausnehmen. Spritzgestänge für Bahndammbehandlung, Luftfahrzeuge mit Spritzeinrichtungen sowie Geräte mit einem Spritzgestänge > 3 m dürfen von der Kontrolle jedoch nicht ausgenommen werden. Abb. 4 vermittelt einen Eindruck über die Vielfalt der verschiedenen Bauarten der Pflanzenschutzgeräte und deren Zuordnung zu den Regelungen des Artikels 8 Absatz 3 der Rahmenrichtlinie. In Deutschland ist im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Arbeitsgruppe mit der Umsetzung der Rahmenrichtlinie in nationales Recht befasst, die auch Vorschläge für mögliche Abweichungen und Ausnahmen vorlegen wird.
Abb. 4. Pflanzenschutzgeräte, die der Kontrolle nach Artikel 8 der Richtlinie 128/2009/EG unterliegen und deren Zuordnung zu Absatz 3. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Ausnahmen von der Kontrolle möglich.
Die Regelungen werden als sehr zweckmäßig und hilfreich angesehen, da hiermit die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, für die für sie relevanten Pflanzenschutzgeräte wiederkehrende Prüfungen mit einem auf längstens 5 Jahre bzw. 3 Jahre befristeten Turnus durchzuführen. Andererseits werden Mitgliedstaaten, die bereits seit Jahrzehnten eine Prüfpflicht und einen engen Kontrollrhythmus eingeführt haben, und damit über ein höheres Schutzniveau verfügen, nicht verpflichtet eine Angleichung, d. h. Lockerung, vorzunehmen.
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 sollen die Kontrollen sicherstellen, dass Pflanzenschutzgeräte die wesentlichen technischen Anforderungen erfüllen, damit ein hoher Grad an Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erreicht wird. Zur Spezifizierung der in Anhang II der Rahmenrichtlinie genannten Anforderungen werden EN-Normen herangezogen, die im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Für die Kontrolle von Feldspritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen sind bereits EN-Normen vorhanden, die aber nicht dem Status einer mandatierten Norm (nicht im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht) entsprechen. Es besteht daher ein großer Handlungsbedarf, um nach Inkrafttreten der Rahmenrichtlinie im Jahr 2011 EN-Normen auch für die weiteren Pflanzenschutzgerätebauarten, die einer Kontrolle unterzogen werden, zur Verfügung zu haben (Tab. 1).
Tab. 1. Normungsbedarf auf EN-/ISO-Ebene
Normungsbedarf: Die Tatsache, dass in der EU-Richtlinie für die Spezifizierung von grundlegenden Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte EN-(ISO-) Normen herangezogen werden, wird das Interesse an der Normung deutlich verstärken. Auch das Institut für Anwendungstechnik unternimmt große Anstrengungen, um in allen relevanten Normungsvorhaben auf EN-/ISO-Ebene die hiesigen Erfahrungen einbringen und bei der Setzung von technischen Standards mitzuwirken. So ist das Institut für Anwendungstechnik an folgenden Normungsvorhaben beteiligt:
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Gemäß Artikel 8 Absatz 5 sind die Praktiker zu verpflichten bei ihren Pflanzenschutzgeräten Kalibrierungen und Funktionsüberprüfungen vorzunehmen.
Gemäß Artikel 8 Absatz 6 sind Regelungen einzuführen und zwischen den Mitgliedstaaten abzustimmen, die eine Überprüfung der Kontrollen ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, die in einem anderen Mitgliedstaat bereits durchgeführten Kontrollen und die dazu vorgelegten Bescheinigungen anzuerkennen.
Die Vorgaben des Artikels 8 verpflichten die Mitgliedstaaten
eine Überprüfungspflicht mit zeitlichen Limits einzuführen |
Ausnahmen hiervon nur auf bestimmte Pflanzenschutzgerätebauarten zu begrenzen |
die Überprüfungen in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen |
Hierbei wird den Mitgliedstaaten viel Spielraum eingeräumt, um durch ergänzende Vorschriften und Berücksichtigung der eigenen Gegebenheiten und Erfahrungen diese Vorgaben umzusetzen. Damit es bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu der geforderten Transparenz und Durchlässigkeit (gegenseitige Anerkennung) kommt, ist in wichtigen Sachverhalten ein Grundkonsens herbeizuführen. Dies hat die SPISE-Working-Group veranlasst, im Vorfeld des SPISE 3-Workshops einen Entwurf für eine harmonisierte Implementierung der Gerätekontrolle in den Mitgliedstaaten zu erarbeiten und zur Diskussion vorzulegen.
Hierin wird vorgeschlagen:
1. die Gerätekontrolle zunächst auf die Pflanzenschutzgeräte zu konzentrieren, für die die erforderlichen EN-Normen im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht sind bzw. in naher Zukunft veröffentlicht werden |
2. weitere Pflanzenschutzgerätebauarten in die Kontrolle dann einzubeziehen, sobald dafür die erforderlichen EN-Standards veröffentlicht wurden |
3. die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten amtlich anerkannten Kontrollbetrieben (Landmaschinenwerkstätten) oder amtlichen Dienststellen zu übertragen (s. Abb. 5) |
4. die Kontrolle von fabrikneuen Pflanzenschutzgeräten noch vor Auslieferung im Herstellerwerk vorzunehmen, wenn diese den amtlichen Vorgaben entsprechen |
5. für die Anerkennung von Kontrollen aus den Mitgliedstaaten sich auf die Vorlage des gültigen Prüfberichtes und die am Gerät angebrachte Kontrollplakette zu stützen, so dass separate Bescheinigungen entfallen können |
6. eine Regelung aufzunehmen, die die Verwendung eines Pflanzenschutzgerätes mit ungültiger Plakette verbietet und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens vorsieht |
Die Teilnehmer des SPISE 3-Workshops haben diesen vorgelegten Entwurf nur in wenigen Punkten ergänzt, so dass dieser für die weitere Entscheidungsfindung in den Mitgliedstaaten herangezogen werden kann.
Dennoch haben die Beiträge und die Diskussionen gezeigt, dass noch zahlreiche Sachfragen offen sind und noch ein hoher Klärungsbedarf besteht. Dies kommt in einer Resolution zum Ausdruck, die am Ende mit den Teilnehmern diskutiert und angenommen wurde (Tab. 2).
Tab. 2. Empfehlungen des Workshops
Recommendations of the Workshop Standardised Procedure for the Inspection of Sprayers in Europe – SPISE 3
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(1) International Advances in Pesticide Application 2008. Association of Applied Biologists – Robinson College, Cambridge 9–11 January 2008.
(2) Supro Fruit 2009 – 10th Workshop on Spray Application Techniques in Fruit Growing – Wageningen, Hof von Wageningen, The Netherland, 30 September – 2 October 2009.
(3) Ganzelmeier, H., H.-J. Wehmann (Hrsg.), 2004: First European Workshop on Standardised Procedure for the Inspection of Sprayers in Europe – SPISE; Braunschweig, Germany, April 27–29, 2004. Mitt. Biol. Bundesanst. Land- Forstwirtsch., H. 397, 192 S.
(4) Ganzelmeier, H., H.-J. Wehmann (Hrsg.), 2007: Secound European Workshop on Standardised Procedure fort the Inspection of Sprayers in Europe – SPISE 2; Straelen, Germany, April 10–12, 2007. Mitt. Biol. Bundesanst. Land-Forstwirtsch., H. 412, 176 S.
(5) Ganzelmeier, H., H.-J. Wehmann (Hrsg.), 2010: Third European Workshop on Standardised Procedure for the Inspection of Sprayers in Europe – SPISE 3; Brno, Czech Republik, September 22–24, 2009. Julius-Kühn-Archiv, 426, 192 S.
(6) Directive 2009/128 EC of the European Parliament and the Council establishing a framework for Community action to achieve the sustainable use of pesticides, 21 October 2009.
(7) Press Release, Council of the European Union 2963rd Council meeting, Brussels, 24 and 25 September 2009.