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Originalarbeit

Ebenen des Stadtgrünwissens bei der Planung des multifunktionalen, inklusiven Gemeinschaftsgartens „Ludwigsgarten Braunschweig“

Levels of urban green knowledge when planning the multifunctional, inclusive community garden "Ludwigsgarten Braunschweig"

Falko Feldmann1, Stefan Röther2, Mona Quambusch1 und Ute Vogler1
Affiliationen
1 Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst, Braunschweig
2 Lebenshilfe Braunschweig gGmbH, Braunschweig

Journal für Kulturpflanzen, 73 (11-12). S. 364–375, 2021, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2021.11-12.03, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart

Kontaktanschrift
Dr. Falko Feldmann, Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst, Messeweg 11–12, 38104 Braunschweig, E-Mail: falko.feldmann@julius-kuehn.de
Zur Veröffentlichung eingereicht/angenommen
18. August 2021/2. November 2021
Dies ist ein Open-Access-Artikel, der unter den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0) zur Verfügung gestellt wird (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de).
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 International License (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.en).

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund der Planung des multifunktionalen, inklusiven Gemeinschaftsgartens „Ludwigsgarten Braunschweig“ wurde herausgearbeitet, welche Inhalte zum Begriff „Stadtgrünwissen“ gezählt werden sollten. Rechtliche und versicherungstechnische Voraussetzungen, städteplanerische Aspekte, botanisches und gartenbauliches Pflanzenwissen, Wissen über die Stadtökologie einschließlich Klima und Biodiversität, gehören zum Stadtgrünwissen ebenso dazu wie die Kenntnisse der Bedürf­nisse und Erwartungen der Nutzer*innen bzw. Bewohner*innen des Quartiers, in dem sich der Garten befindet. Dieses komplexe Stadtgrünwissen war wesentlich für die Vorplanungen des Gartenkonzeptes für den „Ludwigsgarten Braunschweig“, um es über ein agiles Projekt­management unter Partizipation vieler Akteur*innen in die Implementierung überführen zu können. Eine geeignete Kommunikationsstruktur ließ sich über sozialarbeiterische Kompetenz aufbauen. Diese sprach hier die Menschen mit Beeinträchtigung ebenso an, wie die Bewohner*innen des Quartiers aus der Nachbarschaft. Ein Projektmanager erwies sich als die entscheidende Person für die Kommunikation im Projekt und wurde durch eine Expertengruppe mit wechselnder Beset­zung unterstützt. Es wird empfohlen, dem üblichen Planungsvorhaben von Grünflächen eine Teilhabeplanung für alle Akteur*innengruppen voran zu stellen und klare Regeln und Pflichten in einem gemeinsam erarbeiteten Nutzungs- und Managementkonzept folgen zu lassen. Dadurch wird eine aktive und aktivierende Einbindung der Bürger*innen in die städtische Grünplanung, -anlage und -pflege möglich.

Stichwörter: Gemeinschaftsgarten, Inklusion, Stadtgrünwissen, Gartenplanung

Abstract

Against the background of the planning of the multifunctional, inclusive community garden “Ludwigsgarten Braunschweig”, it was worked out which contents should be included in the term “urban green knowledge”. Legal and insurance requirements, urban planning aspects, bota­nical and horticultural knowledge of plants, know­ledge of urban ecology including climate and biodiversity are just as much a part of urban green knowledge as is knowledge of the needs and expectations of the users or residents of the district in which the garden is located. This complex urban green knowledge was essential for the planning of the garden concept for the “Ludwigsgarten Braunschweig” in order to be able to transfer it to the implementation via agile project management with the participation of many actors. A suitable communication structure could be established through social work skills. This addressed the people with disabilities as well as the residents of the neighborhood. A project manager turned out to be the key person for communication in the project and was supported by a group of experts with a rotating cast. It is recommended that the usual planning project for green spaces be preceded by participation planning for all groups of actors and that clear rules and obligations follow in a jointly developed user management concept. This enables citizens to be actively and actively involved in urban green planning, landscaping and maintenance.

Key words: Community garden, inclusion, urban green knowledge, garden planning

Einleitung

In dem 2017 vorgestellten „Weißbuch Stadtgrün“ hat die deutsche Bundesregierung in zehn Handlungsfeldern begründet, warum Stadtgrün zu einem festen Bestandteil der Städteplanung gemacht werden sollte (BMUB, 2018). Im Handlungsfeld 4 steht die Absicht im Mittelpunkt, Grünflächen für mehr Umweltgerechtigkeit zu qualifizieren und sozial verträglich und gesundheitsförderlich zu entwickeln. Unter anderem soll dafür gesorgt werden, dass „alle Bürgerinnen und Bürger im Umfeld ihrer Wohnungen Zugang zu möglichst barrierefreien, qualitätsvollen und sicheren Grün- und Freiflächen haben“ (BMUB, 2018). Ferner sind „urbane Gärten in ihrer gemeinnützigen, sozialen und ökologischen Funktion [zu] stärken …[und] Kleingartenparks durch Modellvorhaben [zu] untersuchen“ (BMUB, 2018).

Darüber hinaus sollen im Handlungsfeld 6 vielfältige Grünflächen fachgerecht geplant, angelegt und unterhalten und so die Qualität der Grünflächen verbessert werden.

Richtet sich das „Weißbuch Stadtgrün“ auch vorzugsweise an Bund, Länder und Kommunen, die die Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Stadtgrün schaffen oder Vorhaben selbst umsetzen sollen, so wurde durch begleitende Publikationen in Gartenbauzeitschriften (z. B. Taspo, 2017) die Aufmerksamkeit ebenso auf Gemeinschafts­gärten gelenkt, die seit den 1990er und verstärkt seit den 2010er Jahren von zivilgesellschaftlichen Akteuren*innen gegründet wurden.

Gemeinnützige Träger*innen von Behinderteneinrichtungen, deren Ziel die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist, erkannten das Potential von Gemeinschaftsgärten, um Kontaktzonen zwischen beeinträchtigten und nicht-beeinträchtigten Menschen zu schaffen, und betrieben die Einbindung von Gemeinschaftsgärten in Kommunale Aktions­pläne (z. B. die Lebenshilfe Braunschweig als Partner des „Runden Tisches Gemeinsam in Braunschweig“, Stadt Braunschweig, 2021).

Darüber hinaus gründete die Lebenshilfe Berlin e. V. bereits im Jahr 2015 in einer Kooperation mit einem Gemeinschafts­garten in Berlin einen inklusiven Kräutergarten (Himmelbeet gGmbH, 2021).

Die Lebenshilfe Braunschweig e. V. mit ihrer gemeinnützigen GmbH ist Träger eines Inklusionsprojektes, des Ludwigsgartens Braunschweig, der vollständig auf privatem Grundstück angelegt wurde, und versucht, der vom Weißbuch Stadtgrün geforderten Multifunktionalität von Grünflächen Rechnung zu tragen (Abb. 1). Er darf wegen des frühen Startes der Planungen direkt nach Veröffent­lichung des „Weißbuches Stadtgrün“ und der Berücksichtigung der Vorschläge des „Weißbuches Stadtgrün“ als ein Modellprojekt für die Region für die Umsetzung des „Weißbuches Stadtgrün“ eines von einem privaten Träger betriebenen Gemeinschaftsgartens bezeichnet werden. Ermöglicht wurde die Einrichtung des inklusiven Gemeinschaftsgartens über Mittel der Aktion Mensch (Aktion Mensch, 2021).

Abb. 1.  Blick vom Luisenstift über den Ludwigsgarten im Juli 2021.
 Am linken Bildrand befindet sich die Wohn­stätte für durch Schwerbehinderung beeinträchtigte Menschen. Auch sie hat direkten Anschluss an den Garten. Am rechten Rand beginnt der Veranstaltungsbereich. Im Vordergrund rechts entsteht eine Kräu­terspirale mit Duftpflanzen, links davon am Rasenrand ist ein Gartenabschnitt für Menschen mit Sehbe­hinderung im universellen Design geplant.

Abb. 1. Blick vom Luisenstift über den Ludwigsgarten im Juli 2021. Am linken Bildrand befindet sich die Wohn­stätte für durch Schwerbehinderung beeinträchtigte Menschen. Auch sie hat direkten Anschluss an den Garten. Am rechten Rand beginnt der Veranstaltungsbereich. Im Vordergrund rechts entsteht eine Kräu­terspirale mit Duftpflanzen, links davon am Rasenrand ist ein Gartenabschnitt für Menschen mit Sehbe­hinderung im universellen Design geplant.

Das Konzept des Ludwigsgartens geht davon aus, dass soziales Miteinander in einem Gemeinschaftsgarten gezielt geschaffen werden kann. Ein inklusiver Garten, der eine Kontaktzone für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen darstellt, soll eine nachhaltige Akzeptanz der Menschen untereinander fördern.

Das Konzept stellt den Umgang mit Pflanzen in den Mittelpunkt und folgt der Hypothese, dass das gemein­same Erfahren neuer Situationen, wie sie hier bei der Pflanzenanzucht und Gartenpflege permanent auftreten, eine besondere Bedeutung für das Verstehen der Aufgabe, aber auch des beteiligten Partners hat. Auf die gemein­same Weise empathisch Erfahrenes sollte durch nach­folgendes Reflektieren des Erlebten bei beiden Partnern*innen Handlungswissen (Begreifen) für die wiederholte Wissensapplikation und Wissensintegration verfestigen und positiv belegen. Die Unterstützung und Schaffung der Fähigkeit von Erklären sollte den Transfer von erworbenem Wissen über die Grenzen der am Projekt partizipierenden Akteure*innen hinaus erlauben und Nachahmen fördern (Hof, 2001). Auch hier zeigt sich die Inklusivität des Projektes daran, dass die Erklärenden und Transferierenden beide Partner*innen umfas­sen, also auch die beeinträchtigten Menschen.

Im Sinne des Modellcharakters der Gartenentwicklung wird hier über die Ergebnisse der Planungsphase des Gartens berichtet. Die hier dargestellte Studie sollte die Wissenskategorien erfassen, die bei der partizipativen Planung eines Gemeinschaftsgartens durch einen privaten Träger ohne einschlägige Erfahrungen notwendigerweise erworben oder eingeworben werden müssen, um die eigenen Entwicklungsziele zu erreichen.

Die Studie war erforderlich, weil die vom „Weißbuch Stadtgrün“ geforderte Multifunktionalität des Gartens (vergl. BfN, 2018; FLL, 2019) eine Erweiterung der üblichen Wissenskategorien des Trägers für die Planung eines Gemeinschaftsgartens bei weitem überstieg: insbesondere die beabsichtigte funktionale Einbindung des Gartens in die grüne Infrastruktur (Klimawirkung und Biodiversität) und in Sozialräume erforderte transdisziplinäre Planungen, ging notwendigerweise einher mit einer Weitung des Wissensraumes und musste neue Wege der Wissensintegration erschließen.

Aus dem Spektrum der Wissenskategorien sollten Wissensebenen aggregiert werden, die beim Transfer des zugrunde­liegenden Wissenskonzeptes flexibel auf andere Gemeinschaftsgärten übertragbar sein sollten.

Die im Rahmen des Projektes erfolgende Erarbeitung der erforderlichen Wissensebenen für den Bereich der konkreten Projektplanung sollte Vorschläge für eine effiziente Wissensintegration und die Darstellung von Möglichkeiten zur Vereinfachung von Startsituationen vergleichbarer Projekte erlauben. Wir fassen hier die Kategorien zu Ebenen zusammen, ohne im Spezialfall anfallende Details zu vermitteln. Dadurch wird die Reproduzierbarkeit erleichtert und der Blick auf das Wesentliche gelenkt.

Der Begriff der Multifunktionalität als Gartenentwicklungsziel des Ludwigsgartens wurde in sieben Teilzielen konkretisiert. Der Garten soll

Wünsche und Fertigkeiten der Akteure*innen sichtbar machen,

Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner*innen der zugehörigen Wohnstätte fördern,

sozialen Zusammenhalt und Teilhabe im Quartier unter­stützen,

biologische Vielfalt und Naturerleben vor Ort ermög­lichen,

eine Klimainsel in einem Stadtteil ohne sonstige größere Grünflächen zur Verfügung stellen,

Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erlebbar machen,

das traditionsreiche Gebäude der Wohnstätte „Luisenstift“ im Sinne grüner Baukultur unterstreichen.

Trotz der beabsichtigten Multifunktionalität ist das vorrangige Entwicklungsziel des Gartens, eine Kontaktzone zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zu schaffen. Deshalb musste ein inklusiver Garten geplant werden, der für alle Nutzer*innen attraktiv ist. Er sollte den Kontakt fördern und die Hemmnisse zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen aufweichen. Da gemeinsames Essen eine universale Verständigungsmöglichkeit zwischen allen Menschen ist, wurde entschieden, den Ludwigsgarten zu einem Ort der Nahrungsmittel­erzeugung und des gemeinsamen Kochens und Genusses zu machen.

Wir stellen hier dar, auf welche Weise die Planung des Gartens bis zur beginnenden Pflanzung durchgeführt wurde. Dabei wird die partizipative Leistung der Anwohner*innen im Quartier und die entstehende Or­ga­ni­sa­tions­­struktur deutlich. Besondere Bedeutung als Modell bekommt das Projekt vor allem durch die Darstellung des Stadtgrünwissens, das zusammengetragen werden musste, um den Garten erfolgreich planen und finanzieren zu können.

Die Inhalte des Beitrages wurden anlässlich des X. Fachsymposiums Stadtgrün von BMEL und JKI im Novem­ber 2020 vorgestellt und diskutiert (JKI, 2021).

Material und Methoden

Ausgangslage des Gartens und des Quartiers

Der Ludwigsgarten Braunschweig, Ludwigstraße 15, 38106 Braunschweig, befindet sich im so genannten Nördlichen Ringgebiet im Stadtbezirk Nordstadt von Braunschweig. In diesem Stadtteil werden aktuell große Flächen zugunsten von 1400 neuen Wohneinheiten nachverdichtet. Die Neubauten entstehen zum einen auf umgewandelten Kleingartenflächen, zum anderen auf aufgelassenen Industriebrachen.

Der Einzugsbereich des Ludwigsgartens Braunschweig ist die Ludwigstraße in ihrer Gänze, nach Süden der Mittelweg bis zum Radweg „Ringgleis“ und zur Nordstraße und nach Norden bis zum Sackweg. Dieser Einzugs­bereich wird hier Nachbarschaft genannt. Menschen, die im Einzugsbereich leben, haben kaum Zugang zu grünen Flächen. Öffentliche, naturnahe und fußgängig erreichbare, grüne Aufenthaltsorte sind klein und selten. Es gibt wenige Wohnungen mit Balkon oder Gartennutzung. Durch die Höhe der Gebäude und den geringen Grün­anteil im Quartier sind in den vergangenen Jahren bereits erste Anzeichen der Entstehung von Hitzeinseln (Rossnagel, 2013) zu beobachten, die an hohen Temperaturen und großer Lufttrockenheit im Einzugsbereich des Ludwigsgarten im Sommer bereits ablesbar waren (Besser Smart – Das Innovationsportal, 2021).

Der Ludwigsgarten hat dank seiner Größe von 2500 m2 und seiner Lage bei entsprechender Ausstattung das Potential, kleinräumig klimawirksam zu werden und so die Lebensqualität im Quartier Nördliches Ringgebiet zu erhöhen und zu mehr Umweltgerechtigkeit beizutragen. Gleichzeitig erlaubt er es durch eine begleitende Teil­habeplanung, eine geeignete Atmosphäre für die Inklu­sion behinderter Menschen zu schaffen.

Der Ludwigsgarten der Lebenshilfe Braunschweig gehört zu zwei Wohnstätten mit fast 50 Bewohner*innen und zu einer Seniorentagesstätte. Die z. T. schwerst-mehrfach behinderten Bewohner*innen beider Wohnstätten haben einen alters- und behinderungsbedingt eingeschränkten Bewegungsradius. Der Ludwigsgarten ist ein Lebensraum, der ihnen selbstbestimmte Teilhabe und Naturerleben direkt vor der Haustür ermöglicht. Er bietet einen Beteiligungsraum, in dem die Bewohner*innen eigene Fähigkeiten entdecken und festigen können.

Ein Gebäude des Wohnstättenkomplexes ist das mehr als 100 Jahre alte Luisenstift, an das ein Weltkriegsbunker angebaut ist. Hier bedeutet Begrünung eine Aufwertung des historisch wertvollen Baus.

Zeitlicher Verlauf der Gartenplanung

Die Lebenshilfe Brauschweig startete mit den ersten Planungen des Ludwigsgartens nach der Veröffentlichung des „Weißbuches Stadtgrün“ im Jahre 2018. Von Anfang an wurde die Planung partizipativ unter Einbeziehung der Bewohner*innen des Wohnheimes und der Anwohner*innen aus der Nachbarschaft durchgeführt. Nach einer Erstinformation des Quartiers über die geplante Maßnahme mittels Flugblättern und einer eigenen Facebook-Seite* wurden partizipative Workshops und Planungstreffen mit bis zu 35 Personen, bei Bedarf behindertengerecht in leichter Sprache durchgeführt.


Die Planung erfolgte in drei Abschnitten:

1. Vorplanung durch eine vom Projektträger gebildete Steuerungsgruppe aus Sozialarbeitern*innen und ehren­amtlichen Gartenbauexperten*innen

2. Teilhabeplanung unter Partizipation der Bewoh­ner*in­nen und der Öffentlichkeit

3. Gestaltungsplanung in öffentlichen Workshops und kleineren Arbeitstreffen unterschiedlicher Zusammen­setzung

Der Planungsumfang umfasste nicht nur die bei öffent­lichen Gartenanlagen üblichen Planungsstufen, sondern zusätzlich die Planung der Teilhabe der Bürger*innen einschließlich der Nutzermanagementplanung.

Im Jahre 2020 waren die Planungen abgeschlossen. Baubeginn war im Herbst 2020.

Methodisches Vorgehen bei der Erhebung des Stadtgrünwissens

Im gesamten Projekt wurde im Sinne der qualitativen Sozial­forschung gearbeitet (Mohajan, 2018). So wurden Ergebnisse in offenen Interviews, durch teilnehmende Beobachtung, qualitative Interviews in Workshops und Gruppendiskussion gesammelt und die Daten unstandardisiert verarbeitet. Dadurch konnten Handlungsorientierungen, Relevanzsetzungen und Deutungsmuster der Akteure*in­nen besser erfasst werden als mit standardisierten Methoden. Für die Ergebnisse bedeutet das, dass sie ebenfalls qualitativ in tabellarischer Form ohne quantitative Bewertung dargestellt werden.

Ergebnisse

Vorplanung

Vor Beginn der Vorplanungsphase wurde durch die Projektträgerin eine Steuerungsgruppe aus dem Projektverantwortlichen und ehrenamtlichen Gartenbaufachleuten gebildet. Erste Maßnahme war eine Machbarkeitsanalyse des Projektes, in der die rechtliche Situation geklärt, die Gefährdungssituation eruiert, ein grober Prozessablauf projektiert und potentielle finanzielle Unterstützung anvisiert wurden (Tab. 1).

Tab. 1. Vorplanungsbereiche

Planungsschwerpunkt

Notwendige Information

Informationsquelle

Rechtliche Situation

1. Bebauungsplan

2. Stadtentwicklungskonzept

3. Verkehrssicherungspflicht

4. Haftungsfragen

5. Grundstückshaftpflicht-
Veranstalter­haftpflicht-
Unfallversicherung

6. Denkmalschutzfragen

7. Grundwassernutzung

8. Regenwasserversickerung

9. Hygienevorschriften

10. Gestaltungsleitlinien

Kommune
Kommune
§ 823 BGB
§§ 836 – 838 BGB
Versicherer
Versicherer
Versicherer
Kommune
Kommune
Kommune
Trinkwas­serverordnung
DIN Normen, FLL Richt­linien

Gefährdungssituation

1. Gefahrenquellenanalyse
2. Arbeitssich­erheit

3. Schadstoffsituation (Boden, Was­ser)

Berufsgenossenschaft Gartenbau
­Berufsgenossenschaft für Gesundheits­dienst und Wohlfahrtspflege
Analysela­bors

Projektierung

1. Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
2. Gar­tenbaumaßnahmen
3. Pflege­maßnahmen
4. Zeitablauf
5. Personalauf­wand
6. Kostenschätzung

Steuerungsgruppe

Fundraising

1. Förderer
2. Förderprogramme

Internetrecherchen
Öffentliche Bekannt­machungen

Die Steuerungsgruppe suchte frühzeitig Kontakt zu verschiedenen Ansprechpartnern der Kommune (z. B. Grünflächenamt, Behindertenbeauftragte). Es wurde dis­kutiert, welche Rahmenbedingungen der Bebauungsplan setzte und wie das Projekt am Besten in die Entwicklung des Quartiers mit einbezogen werden konnte. Dabei spielten nicht nur soziale Belange (Kommunaler Aktionsplan für die Inklusion von Behinderungen beeinträchtigter Menschen, Integriertes Stadtentwicklungskonzept; Stadt Braunschweig, 2021), sondern auch Fragen der Entwicklung der grünen Infrastruktur und des Klimaschutzes eine Rolle. Hier wurde auch bereits die Nutzung von Regen- und Grundwasser, die Anlage von Brunnen und die Kosten für die Entnahme des Wassers besprochen.

Sehr wesentlich nach der Besprechung dieser grundsätzlichen Voraussetzungen war eine Gefahrenquellenanalyse des Gartens, in die alle bestehenden Gebäude, Flächen und Altbäume einbezogen wurden. Anwendung fanden hier Handreichungen der Gartenbau-Berufs­genossenschaft (2009). Hinzu kam die Erhebung aktueller Schadstoffkonzentrationen in Boden und Grund­wasser, die durch Hinzuziehung von Analyselabors erfolgte.

Verkehrssicherungspflichten und Versicherungsfragen wurden auf der Grundlage der Publikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR, 2016) erörtert und entschieden. Als Gestaltungsleitlinien wurden Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL, 2019) und verschiedene DIN Normen herangezogen (z. B. DIN EN 13031–1, 2020; DIN Verwaltungsvorschrift, 1983).

Für die erforderlichen Tiefbauarbeiten (Strom und Wasseranlage) und Hochbauarbeiten (Gewächshaus) sowie für die Durchführung von Workshops wurden Gelder eingeworben.

Die ehrenamtliche Partizipation von Nachbarn*innen aus dem Einzugsbereich wurde als wesentliche Komponente für die Realisierbarkeit des Projektes eingeplant. Dies bedingte eine detaillierte Teilhabeplanung von Akteuren*innen des Gartens, die ihn einerseits nutzen, andererseits aber auch teilweise herstellen, betreiben und pflegen sollten.

Erst nach dieser Vorplanung wurde die Entscheidung über die Durchführung des Projektes durch die Projektträgerin getroffen.

Bei der Vorplanung fand die geplante Multifunktionalität des Gartens noch keine Berücksichtigung.

Teilhabeplanung

Die Teilhabeplanung fußte auf der Analyse der Partizipationsmöglichkeiten von Akteuren*innen und schloss die Abschätzung ihrer für die Gartenplanung nutzbaren Kompetenzen, das universelle Design der Maßnahme und das Nutzungsmanagement mit ein.

Es wird hier hervorgehoben, dass universelles Design (Gestaltung für alle; früher Barrierefreiheit) nicht nur Menschen mit Behinderungen betrifft, sondern ebenso wichtig für Personen mit Migrationshintergrund oder andere Akteure*innen sein kann. Generell gilt, dass universelles Design die Teilhabe an Orten über Kommunika­tionsmittel oder sächliche Voraussetzungen sichertund so gewährleistet, am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und an Freizeitaktivitäten teilzunehmen.

Die notwendige Information, die hier für den Planungsprozess erhoben wurde und Berücksichtigung fand, geht aus Tab. 2 hervor.

Tab. 2. Teilhabeplanung

Planungsschwerpunkt

Notwendige Information

Informationsquellen

Partizipation von Akteuren*innen

Akteursspektrum
Erwartungen der Akteure*innen
­Kompetenzbereiche der Akteure*innen

Eigener Workshop
Eigener Work­shop
Befragung

Universelles Design

Spezielle Ansprüche einzelner Akteure*innen (einschließlich Wegebau und Orientierungshil­fen)
Spezielle Baumaßnahmen
Spezielle Pflanzenwahl

Befragung, Expertenwissen
Exper­tenwissen
Expertenwissen

Nutzermanagement

Öffnungszeiten
Haftungsbegrenzung
Hausordnung (Rechte- und Pflichtenvergabe)
Kommunikations­strategie

Steuerungsgruppe
Rechtsberatung Steuerungsgruppe
Steuerungs­gruppe

Spektrum der Akteure*innen. Personen, Gruppen oder Organisationen, die zu aktivem Handeln in Bezug auf Planung, Anlage, Pflege oder Nutzung des Gartens bereit waren, wurden als Akteur*in bezeichnet. Unter den in den Workshops zusammenkommenden Akteuren*innen befanden sich individuelle und überindividuelle Akteur*innen, darunter kollektive und korporative Gruppen und Institutionen. Die aufgrund ihrer hauptsächlich geäußerten Erwartung voneinander abgegrenzten Akteurs­gruppen sind in Tab. 3 aufgeführt.

Tab. 3. Akteur*innen und ihre Haupterwartungen an den Ludwigsgarten und Kompetenzen

Gruppe

Akteur*innen

Haupterwartung

Kompetenzen

1

Vorsichtige Beobachter*innen

Schatten auf Terrassen, weitgehende Insektenfreiheit, keine Giftpflanzen

Passive Nutzer*innen – nicht einplan­bare Kompetenzen

2

Bewundernde Betrachter*innen

Befahrbarkeit, Begehbarkeit, bunte Blumen, Kleintiere zum Streicheln

Passive Nutzer*innen – nicht einplan­bare Kompetenzen

3

Gesellige Genießer*innen

Freizeit mit Familie verbringen (auf dem Rasen liegen, Kinder spielen lassen, Lesen), Feste

Passive Nutzer*innen – nicht einplan­bare Kompetenzen

4

Aktive Gärtner*innen

Obst und Gemüse anbauen, Hoch­­beete, Hügelbeete, Spalier, Gewächshaus

Multikulturelles Traditionswissen, garten­bauliches Spezialwissen

5

Beschützende Naturliebhaber*innen

Naturerleben, Vielfalt, Klimainsel

Artenkenntnis, ökologische Grund­­lagen

6

Neugierige (Bürger*innen -) Wissen­schaftler*innen

Bewertung und Einschätzung der Maßnahmen, Kenntnisvermittlung

Erweiterte ökologische Kenntnisse, Erfah­rung mit wissenschaftlicher Arbeit

7

Uneigennützige Sozialarbeiter*innen

Kommunikation, Partizipation

Interaktionserfahrung, Stadtteil­­erfahrung

8

Offene Netzwerker*innen

Erfahrungsaustausch und gemein­­same Aktionen

Kenntnis lokaler Strukturen

9

Ehrenamtliche Gartenbauexperte*in­nen

Pflanzenwahl funktionsgerecht

Professionelle Garten- und Land­schaftsbauerfahrung

10

Die verantwortliche Trägerin

Rechtssicherheit, Finanzierbarkeit, Kontaktzonen

Entscheidungsträgerin

11

Die hilfsbereite Stadtverwaltung

Modellcharakter der Maßnahme, Übertragbarkeit der Erfahrungen

Umfassende Erfahrung in Projekt­­umsetzung und Management

Während die Erwartungen der ersten Gruppe eher von den Wohnstättenbewohnern*innen, die durch ihre Betreuer*innen oder Angehörigen vertreten wurden, geäußert wurden, gehörten die selbstständigen Wohn­stättenbewohner*innen zur zweiten Akteur*innen­gruppe. Die Anwohner*innen aus der Nachbarschaft bildeten die Gruppen 3 und 4. Überindividuelle Gruppen, die Vertreter zu den Workshops entsandt hatten, waren eher an der Einbindung des umgestalteten Gartens in die grüne Infra­struktur und in die Landschaft wesensähnlicher Initiativen interessiert (Gruppen 5 und 6). Interessanterweise hatten sie auch ein Interesse an wissenschaftlichen Fragestellungen wie die Beobachtung der Klimafunktion des Gartens und seiner Bedeutung für Biodiversität in der Stadt sowie an der Weitergabe der Informationen an andere.

Vertreter*innen der Gruppen 7 und 8 erwarteten vor allem die Einbindung des umfunktionierten Gartens in bestehende soziale Netzwerke (z. B. Informationsme­dien) und die Grüne Infrastruktur. Die Akteure*innen 9–11 hatten distinkte Erwartungen, die durch ihren institutionellen Hintergrund geprägt waren. Im Verlauf des Prozesses zeigte sich in Zeiten der entstehenden Covid-19 Pandemie, dass sie die Garant*innen für das Fortschreiten der Maßnahmen waren.

Im Hinblick auf die Partizipation der Akteure*innen bei der Gartenplanung wurden die Kompetenzen der Akteur*innengruppen gemeinsam ausgewertet (vergl. Tab. 3). Dadurch wurde planbar, in welchem Prozessschritt ihre Einbindung sinnvoll erfolgen konnte.

Universelles Design. Universelles Design (Gestaltung für alle) bedeutet nicht nur die Befahrbarkeit mit dem Rollstuhl, sondern weit mehr. So müssen z. B. Gefahren minimiert werden für Menschen, die diese nicht einschätzen oder selbst abwenden können: sind zum Beispiel rote Früchte immer schlecht oder immer gut? Nicht-sehende Menschen erleben einen Garten anders als Sehende. Allen Menschen geben Beschilderungen Orientierung: In welchen Sprachen sollten sie verfasst werden?

Bereits zu diesem frühen Stadium der Planung wurde deutlich, dass eine gemeinsame Verständigung über den Begriff des universellen Designs getroffen werden musste. Man einigte sich darauf, dass nicht jede*r Akteur*in alle Gartenbereiche in gleicher Weise erreichen, nutzen oder verstehen können müsse, sondern sicher zu stellen sei, dass für alle Akteur*innen alle „Erlebnisqualitäten“ des Gartens erfahrbar sein müssten. Die Erlebnisqualitäten sind in Tab. 4 zusammengefasst.

Tab. 4. Erzielung von Erlebnisqualitäten

Erlebnisqualität

Erzielt durch

Gemeinschaftsempfinden erleben

Treffpunkte für größere Gruppen

Gärtnerische Tätigkeiten, einschl. Ernte

Unterschiedliche Beettypen, geeignete Pflanzenwahl

Naturerlebnis

Abgegrenzte Ruheräume, geeignete Pflanzenwahl

Wassererlebnis

Besonders gestalteter Brunnen und Wasserlauf

Eindruck der gesamten Gartennutzung

Wegeführung, Beleuchtung, geeignete Pflanzenwahl, geeignete Kennzeichnungen

Aus Tab. 4 wird ersichtlich, dass der räumlichen Gartengestaltung mit ihrer Wegeführung, der Pflanzenwahl und der Gestaltungsplanung eine sehr große Bedeutung zukommt. Es erfolgte hier eine funktionelle Aufteilung des Gartens und eine funktionale Zuordnung von Bereichen, die unter Umständen insbesondere auf die Erlebnisqualität einzelner Akteurs*innengruppen ausgerichtet sind, indem sie den spezifischen Anforderungen bestimm­ter Akteur*innen so weit wie möglich Rechnung tragen.

Nutzungsmanagement. Bereits zur Teilhabeplanung gehörte auch die Veranlagung des Nutzungsmanagements. Die Möglichkeit von Haftungsbeschränkungen war bereits bei der Bewertung der rechtlichen Situation eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Durchführung des Projektes. Hier bedurfte es der Rechtsberatung, um die erforderlichen Regeln für das Miteinander im Garten (Hausordnung) so zu gestalten, dass Fehlverhalten reduziert und Schadensfälle unwahrscheinlich wurden. Zur Hausordnung gehörte ebenfalls eine Beschreibung des Verhaltens in Notfällen, die Ausweisung von Sammelpunkten und die Benennung von Fluchtwegen. Hier wurde außerdem wegen der Schutzbedürftigkeit der Wohnstättenbewohner*innen die Notwendigkeit von Öffnungszeiten formuliert und schließbare Tore als Flucht­pforten geplant.

In der Planung des Nutzungsmanagements wurde weiterhin bereits veranlagt, dass Beet- und Baumpatenschaften angeboten, Spenden ermöglicht und Sponsoren- sowie Informationstafeln errichtet werden sollten. Angebote für das in der Entwicklung befindliche Gartennetzwerk Braunschweig wurden hier vorformuliert (z. B. eine Servicestation für Fahrradreparaturen im Zusammenhang mit dem Fahrrad- und Freizeitrundweg „Ringgleis“).

Im Rahmen des Projektmarketings wurde eine Kommunikationsstrategie entwickelt, die sowohl ein Logo als auch die Erstellung einer Facebook-Seite und die Benennung von Ansprechpartner*innen umfasste.

Gestaltungsplanung

Die Gestaltungsplanung sollte nicht nur das Ziel des universellen Designs für die Akteursgruppen 1, 2 und 3 wie oben geschildert aufgreifen, sondern auch die beabsichtigte Multifunktionalität des Gartens berücksichtigen. Das Ziel, die Wünsche und Fertigkeiten der Akteur*innen sichtbar zu machen (Akteursgruppe 4), sollte durch Partizipation der Akteure*innen gerade bei der Nahrungsmittelerzeugung erzielt werden. Dabei sollten unter­schiedlichste Beetformen helfen: vom Hügelbeet über Hochbeete bis zu unterfahrbaren Hochbeeten können flach wurzelnde bis tiefwurzelnde Gemüse angebaut werden.

Die Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner*innen der zugehörigen Wohnstätte zu fördern bildete einen Schwerpunkt bei der Pflanzenwahl. Im Folgenden werden einige Beispiele für die daraus folgende Gestaltung unterschiedlicher Gartenbereiche beschrieben, bei der die Akteurs*innengruppen 5, 7 und 9 zusammenwirkten. Insbesondere bei der Schaffung von schattigen Ruhe­plätzen und einer Begrünung der Terrassen musste auf Pflanzen geachtet werden, die möglichst wenig Insek­ten anziehen (z. B. gefüllte Rosensorten), weil manche der stark bewegungseingeschränkten, schwerbehinderten Menschen keine Möglichkeit haben, sie zu verscheuchen. Um die Lenkung der Insekten noch zu verstärken, wurden andere Gartenbereiche mit Insekten-anlockenden Pflanzen ausgestattet. Gerade diese Bereiche wurden so gestaltet, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen olfaktorisch und taktil ein eindrucksvolles Gartenerlebnis bekommen können. Taubblinde Menschen haben nur noch drei Sinnesorgane: Den Geschmacks­sinn, den Geruchssinn und den Tastsinn. So müssen die Pflanzen eines Gartens diese Sinneswahrnehmungen anregen. Verschiedene Arten Flieder, verschiedene Rosensorten, Duftjasmine, Minzen, Thymian, Kamillen, Duftpelargonien oder Zitronenverbenen sind Beispiele für funktionelle Pflanzen, die wir nach erfolgter Pflanzung zu einem späteren Zeitpunkt näher beschreiben werden.

Hier schloss sich auch die Möglichkeit an, die Akteurs*innengruppen 5 und 6 für die Veranlagung des Gartens im Sinne der biologischen Vielfalt und Natur­erlebens einzubinden. In einen breiten Randstreifen mit einheimischen Baum- und Straucharten wurden auch alte Nutzpflanzen wie Obstbäume eingestreut. Dieser Randstreifen grenzt den Garten gleichzeitig zu den umgebenden Verkehrsflächen außerhalb ab.

Auf ehemaligen Rasenflächen wurden Obstbäume gepflanzt, die zusammen mit den Altbeständen an Bäumen signifikant zur Bildung einer Klimainsel in einem Stadtteil ohne sonstige größere Grünflächen führen sollten.

Recyclingansätze wie Kompostierung, Regenwurm­kisten, Regenwasserrückgewinnung, Vermeidung von Plastik im Garten, aber auch die natürliche Funktion von Hühnern sollen Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erlebbar und nachvollziehbar machen. An diesen Elementen erwiesen sich die Akteurs*innengruppen 9, 10 und 11 besonders interessiert.

Der an das traditionsreiche Gebäude der Wohnstätte „Luisenstift“ angrenzende Weltkriegsbunker wird begrünt werden und so das Luisenstift im Sinne grüner Baukultur aufwerten.

Das Spektrum des für die Gestaltungsplanung notwendigen Stadtgrünwissens wird aus Tab. 5 ersichtlich. Exper­ten*innenwissen nimmt einen großen Anteil als Quelle bei der Beschaffung von Stadtgrünwissen ein. Gerade die Beschaffung des Wissens für die multifunk­tionale Entwicklung des konkreten eigenen Projektes überstieg zum Teil die Ressourcen und Möglichkeiten der Projektträgerin. Das betraf vor allem die Einbindung des Gartens in die bestehende grüne Infrastruktur und Fragen der tatsächlichen Klimawirkung des Gartens sowie Biodiversitätsfragen und die biologische Vernetzung. Hier halfen weder Informationen aus dem Internet noch aus Publikationen in Printmedien weiter, weil der Versuch der Übertragung von Ergebnissen einen viel zu hohen Aufwand für den/die Projektträger*in einer Maßnahme darstellt, deren primäre Ziele auch ohne Multifunktionalität erreichbar sind.

Tab. 5. Gestaltungsplanung

Planungsschwerpunkt

Notwendige Information

Informationsquellen

Erlebnisräume

Räumliche Gartenaufteilung

Expert*innenwissen, Steuerungsgruppe

Infrastruktur

Gewächshausbau
Beettypen
Trockenmauerbau
Brunnenbohren
Wasserstellen anlegen
Wege-, Sitz­platzbefestigung
Beleuchtung verlegen
Be- und En­twässerung
Kompostanlage

Online-Medien, Printmedien, Expert*innenwissen, Laienwissen, alles über Workshop zusammen getragen

Baumaterial

Materialeignung
Materialbeschaffung

Expert*innenwissen und Bürger*innenwissen

Pflanzenwahl

Funktionszuordnung (Nahrungspflanzen, Klima­­pflanzen, Gebäude-begrünung, Naturelemente, spezielle Funktionen)

Expert*innenwissen und Bürger*innenwissen,
ggf. Online-Medien

Standortvorbereitung

Nivellierung
Bewässerung, Belüftung

Expert*innenwissen

Auspflanzung

Pflanzgröße
Pflanzabstand
Pflanztechnik
Bewässe­rung

Expert*innenwissen und Bürger*innenwissen,
ggf. Online-Medien

Pflege

Bewässerung, Düngung
Schnitt, Pflanzenschutz

Expert*innenwissen und Bürger*innenwissen,
ggf. Online-Medien

Umsetzungsprozess

Ablaufplan erstellen, Termine setzen, Ressourcen einplanen

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Wissenschaft

Wegen der Komplexität des Stadtgrünwissens wurde hier eine wesentliche Managemententscheidung getroffen: die Umsetzung des Planes und die spätere Anlage des Gartens sollte durch eine im Sinne eines agilen Projektmanagements agierende Projektleitung erfolgen. Das bedeutet, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Detail­entscheidungen getroffen werden, z. B. die Festsetzung exakter Pflanzlisten, sondern diese von der voranschreitenden Entwicklung des Gartens abhängig gemacht werden.

Ebenen des Stadtgrünwissens

Das in den Tab. 1, 2, 3 und 5aufgeführte, für die Planung und spätere Umsetzung erforderliche Wissen kann verschiedenen Ebenen zugeordnet werden. Eine Ebene zeichnet sich durch den inneren fachlichen Zusammenhang aus und die Möglichkeit, ihnen mehr oder weniger genau Akteure*innen zuzuordnen. In Abb. 2 sind die hier abgrenzbaren Ebenen des Stadtgrünwissens in Bezug auf das Projektmanagement dargestellt. Die grüne Färbung zeigt an, welche Ebenen durch den Träger und die an der Planung des Ludwigsgartens beteiligten Akteure*innen selbst beschafft und in das Projekt inte­griert werden konnten, rot gefärbt ist eingeworbenes externes Expert*innenwissen aufgeführt.

Abb. 2. Ebenen des Stadtgrün­wissens bei der Planung des Ludwigsgartens
 (Erläuterungen im Text; GaLaBau: Garten- und Landschaftsbau)

Abb. 2. Ebenen des Stadtgrün­wissens bei der Planung des Ludwigsgartens (Erläuterungen im Text; GaLaBau: Garten- und Landschaftsbau)

Zu letzteren gehörten die Anfertigung geeigneter, maßstabsgerechter Zeichnungen und Modelle zur Vermittlung der Zeichnungen an Menschen mit Beeinträchtigung, gewisse Tiefbauarbeiten wie Rohrverlegungen, Elektroinstallation oder das Bohren von Brunnen. Hierhin gehört aber auch das Einholen verlässlicher Auskünfte zur rechtlichen Situation eines privaten Gartens, der der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, über die Vertreter*innen der Kommune.

Sozialarbeiterisches Wissen war hier durch die Projektträgerin professionell bereitgestellt. Die Tätigkeit der Sozialarbeiter*innen ging aber weit über die eigene Klien­tel hinaus und betraf Inklusionsaspekte insgesamt. Hier müssen bei der Übertragung des Projektbeispiels auf andere Gemeinschaftsgärten besondere Ressourcen bedacht werden, da ausgebildete Sozialarbeiter*innen eventuell nicht zur Verfügung stehen.

Nach den in diesem Projekt gemachten Erfahrungen sollte Pflanzenwissen und ökologisches Wissen getrennt geplant werden. Ursache sind die Akteure*innen, die häufig multikulturell geprägtes gartenbauliches Traditionswissen als Pflanzenwissen mitbringen, aber zum Teil nur über eingeschränktes ökologisches Wissen verfügen (Akteur*in 4). Dagegen können andere viel ökologisches Wissen mitbringen, wenn sie in entsprechenden Vereinen oder Institutionen organisiert sind, ohne wirklich über gartenbauliches Detailwissen zu verfügen (Akteure 5, 6).

Vernetzung zwischen Akteuer*innen lebt von intensivem Austausch zwischen ihnen. Die Kommunikation wurde in diesem Projekt über die Steuerungsgruppe organisiert. So wurde das Wissen selbst zum Kommunikationsgegenstand zwischen den Akteur*innen und band sie enger zusammen.

Ein wesentlicher Teil des notwendigen Wissens betraf das Fundraising. Hier liefen Informationen von verschiedenen Akteur*innen bei der Steuerungsgruppe zusammen und wurden von ihr in Anträgen verarbeitet.

Diskussion

Die hier vorgestellte Beschreibung der Ebenen des Stadtgrünwissens, die für die Planung eines privaten, multifunktionalen, inklusiven Gemeinschaftsgartens zu be­rück­­sichtigen sind, beginnt an einem Punkt, an dem bereits ein wesentlicher Prozessabschnitt für die Planung abgelaufen ist. Die Willensbildung des/r Projekträger*in beginnt bereits mit der Erarbeitung von Gegenstandswissen über den Zusammenhang von Stadtgrün und seiner Bedeutung für die Daseinsvorsorge der urbanen Bevölkerung und der eigenen Klientel im Besonderen. Recherche von vergleichbaren Beispielen, ihrer Verbreitung, kulturellen Akzeptanz und Erfahrungsberichte spielen eine Rolle. Des/r Projekträger*in formuliert auch seine Anforderungen im Sinne seines Werte- oder Kriterienwissens und lässt seine ethisch-philosophischen Werte mit einfließen.

Bereits zu diesem Zeitpunkt sucht der Projektträgers einen Hauptverantwortlichen, dem er die Erarbeitung von Erklärungswissen überlässt. Der/die Haupt­ver­ant­wort­liche wird zum/r Expert*in für die Fragen, welche Bedingungen für die Entstehung, aber auch für die Beständigkeit oder die Weiterentwicklung eines Projektes von Bedeu­tung sind.

Erst dann setzt die Vorplanung wie beschrieben ein und vermittelt dem/der Hauptverantwortlichen das notwendige Verfahrenswissen für die Umsetzung des Projektes (vgl. Staub-Bernasconi, 2009).

Im hier skizzierten Fall des Ludwigsgartens setzte die Projektträgerin auf ein agiles Projektmanagement, das auf der Zusammenarbeit einer Steuerungsgruppe aufbaute. Der Hauptverantwortliche wurde teils von der Trägerin für diese Tätigkeit abgeordnet und bezahlt, teils aus Drittmitteln der Aktion Mensch. Für die Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere Projekte ist die Finanzierung eine besondere Herausforderung, weil ausreichende und nachhaltige Finanzierungsmodelle auf den Einzelfall bezogen erstellt werden müssen.

Neben reinen Finanzierungsmaßnahmen besteht für die Zukunft die Schlüsselaufgabe, für die Besetzung der Position des Projektmanagements Personal adäquat auszubilden. Eine Lösung dieser Anforderung erscheint uns in der Entwicklung eines Berufsbildes zu liegen, in dem sozialarbeiterische und gartenbauliche Kompetenzen zusammengeführt und auf die Gründung und Umsetzung von Gemeinschaftsgärten ausgerichtet werden. Prominentes Beispiel für ein solches Berufsbild ist der des „Gardenisers“ (Petrarca e. V., 2021). Hier wird auf verschiedene berufliche Herkünfte eine Zusatzausbildung aufgesattelt, um professionelle Unterstützung und Beratung für Gartenprojekte sicher zu stellen. Der Gardeniser könnte hier eine Qualifikation für die bedeutende Funktion des Projektmanagements in Gartenprojekten für die Inklusion aller Bürger*innen in den urbanen Gartenbau einschließlich der Nahrungserzeugung, angesehen werden.

Die Beschaffung von Wissen für die erfolgreiche Gründung eines Gemeinschaftsgartens erwies sich im Fall des Ludwigsgartens als sehr aufwändig. Erleichtert wurde die Situation hier sogar noch durch eingebundene ehrenamtliche Expert*innen. Nimmt man an, dass in anderen Fällen ausschließlich Laien den Garten gründen möchten, ist es mit großer Sicherheit eine wesentliche Start­hilfe, Plattformen vorzufinden, auf denen Informationen zu finden sind, die den Start erleichtern. Eine solche Plattform, z. B. ein Online-Portal könnte auch die Ebenen des Stadtgrünwissens verknüpfen helfen und so Verständnis-fördernd zwischen den Akteuren*innen sein, da sich gewöhnlich Spezialisten*innengruppen mit Experten*innenwissen auf einer der Ebenen ausbilden. Eine solche vertikale Vernetzung zwischen den Ebenen ist auch vor dem Hintergrund der angestrebten Multifunk­tio­nalität der Gärten unabdingbar.

Im Verlauf der Umsetzung des Projektes werden wir uns über die Nahrungsmittelerzeugung hinaus auch einer weiteren Option, die sich durch die Akteurs*innengruppe 6 („Der/die neugierige (Bürger-) Wissenschaftler*in“) eröffnet, widmen. Selbst Wissen zu schaffen erscheint uns als ein sehr interessanter bürgerschaftlicher, bürgerwissenschaftlicher Ansatz, um über konkrete Messungen (Klimadaten, phänologische Beobachtungen, Aktivitätsprofile von Insekten o.ä.) Menschen mit und ohne Behinderung auf Augenhöhe zusammen arbeiten zu lassen und dabei gegenseitigen Respekt zu erzeugen. Bürger*innenwissenschaften erleben derzeit eine starke Aufmerksamkeit und nehmen Einzug in die Wissenschaftswelt (Wissenschaft im Dialog gGmbH, 2021). Diesen Gedanken werden wir aufgreifen und umsetzen.

Eine besondere Bedeutung bei der späteren Umsetzung, in manchen Fällen bereits bei der Planung, hat die Einbindung der Gemeinschaftsgärten in bestehende Netzwerke anderer Gärten. Besonders Netzwerke, die vor Ort bestehen, sind hier für die Erzeugung von Synergien wichtig. Aber auch die Integration in überregionale Netzwerke (Anstiftung, 2021) kann für den Erfahrungsaustausch von Bedeutung sein. Erfahrungsaustausch und in der Folge Vermeidung von Fehlern und aufwändigen Recherchen sind hier genauso wichtig, wie die thematische „Einnischung“ der Schwerpunktsetzung des eigenen Gemeinschaftsgartens in die Reihe bestehender Projekte. Dies verbessert die Kommunikation, vermeidet Konkurrenzsituationen und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Gärten. Hier werden auch neue Möglichkeiten für die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit möglich.

In dem hier vorgestellten Modellprojekt steht die Darstellung des Planungsprozesses eines inklusiven Gemeinschaftsgartens in privater Trägerschaft im Mittelpunkt. Aus Sicht der Projektträgerin bedeutet Inklusion, dass jeder Mensch mit seiner Besonderheit in Gruppen respektiert wird, unabhängig seines Aussehens, seiner Sprache oder ob er eine Behinderung hat. Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung geht deshalb insbesondere von den nicht-beeinträchtigten Menschen aus. Ein Garten muss den Kontakt zwischen allen Akteur*innen ermöglichen und Hemmnisse abbauen. Dadurch kommt der Planung eine besondere Bedeutung zu. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es nicht-beeinträchtigten Akteur*innen attraktiv machen, den Garten in ihrem speziellen Sinn zu nutzen und dabei gewis­sermaßen „beiläufig“ Menschen mit Beeinträchtigungen kennenzulernen und zu akzeptieren. Gelingt die Planung und folgt die Umsetzung entsprechend, so wird die Frage nach dem Anderssein nicht gestellt, sondern man beschäftigt sich mit dem gemeinsamen Gegenstand.

Tatsächlich fiel in den Planungsworkshops bereits auf, dass kein*e andere*r Akteur*in als die Projektträgerin selbst den Begriff der Inklusion als Haupterwartung formulierte. Wir führen das darauf zurück, dass die Menschen mit Beeinträchtigungen, die zu den Bewohnern*innen der Wohnstätten gehörten, selbst mit an den Workshops teilnahmen. Wir halten das deshalb für einen ersten Beleg für das Funktionieren des gartenbaulichen Ansatzes im Sinne der Förderung der Inklusion.

Inwieweit die Planung der Inklusion durch gemein­sames Wirken in Gärten sich von der Initiierungsphase und Planung anderer Gemeinschaftsgärten unterscheidet, ist nicht systematisch untersucht worden. Gerade Infor­mationen über detaillierte, auf ein bestimmtes Ziel hin gerichtete, nachvollziehbar Planungen eines Gemeinschaftsgartens werden selten veröffentlicht (vergl. BBSR, 2015).

Das liegt vor allem an zwei Gründen. Zum einen sind Gemeinschaftsgärten entweder als spontane Initiativen in den Städten auf temporär genutzten Flächen aktiv, haben Experimentalcharakter und müssen sich gegen ihre Verdrängung behaupten. Ihrer Existenz liegt keine Detailplanung zugrunde, sondern eine bestimmte Konstellation von Gleichgesinnten, die sich von sich aus und aus bestimmten Gründen zusammenfinden (Reuter, 2021).

Die zweite Gruppe von Gemeinschaftsgärten hat sich aus privaten oder öffentlichen Initiativen gebildet und präsentiert sich erst in der Umsetzungsphase oder nach Erlangung einer höheren Organisationsstufe, beispielsweise als Verein. Zu dieser Gruppe gehört die Mehrzahl der Unterzeichner des „Urban Gardening Manifestes“ (Überall, 2021). Die Regeln, nach denen sie sich gebildet haben, folgen oft den Leitgedanken, den die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Zukunftsinvestitionsprogrammes der EU zusammengestellt hat (MehrWert21, 2021). Die Erfahrungen und Berichte, die diese zweite Gruppe für neue Initiativen zur Verfügung stellt, sind oft nicht ausreichend, um als echte Starthilfe zu dienen.

Wichtig wäre es, aufbauend auf den in dieser Studie dargestellten Erfahrungen, einen Vergleich anzustreben, welchen Wert die Sichtbarmachung des „Stadtgrünwissens“ und die Akteur*innenrollen auch für alle anderen Gemeinschaftsgartenprojekte haben könnten. Dies war hier noch nicht im Detail möglich, auch wenn bei der Darstellung auf die mögliche Übertragbarkeit der Ergebnisse geachtet wurde. Wahrscheinlich ergibt sich, dass auch und gerade für die Umsetzung des Inklusions­gedankens viel Potential in allen Gemeinschaftsgärten besteht und das vorgestellte Projekt als ein Leuchtturmvorhaben in dieser Hinsicht angesehen werden kann. Diese Analyse würde den „Sonderfallcharakter“ des vorgestellten Beispiels explizit betonen. Davon ausgehend würde sich herausstellen, was gerade durch diesen besonderen Charakter für die Übertragbarkeit auf andere Vorhaben, die einen gänzlich anderen Entstehungshintergrund haben, gelernt werden könnte.

Gerade bei Gärten im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum ist das rechtliche Erfordernis der Barrierefreiheit im engeren Sinn gegeben. Der inklusive Charakter einer Maßnahme sollte von Verantwortlichen aufgrund ethischer und rechtlicher Gründe regelmäßig hinterfragt, geprüft und weiterentwickelt werden. Angemessene Vorkehrungen, die das Ziel eines möglichst universellen Designs urbaner Gärten verfolgen, sind in jedem Projekt möglich.

Maßgebend für diese Prüfung sollte der Artikel 2 der Behindertenrechtskonvention sein. Dort werden unter „angemessenen Vorkehrungen“ „(…) notwendige und geeig­nete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können.“ (BMAS, 2011).

Ergänzt man das ethisch-rechtliche Ziel der inklusiven Beteiligung um das attraktive Ziel des Komforts in öffentlichen Gärten, sollte die Motivation zur Schaffung eines universellen Garten-Designs bei allen Träger*innen und Nutzer*innen hoch sein.

Danksagungen

Wir danken der Aktion Mensch für die Anschubfinanzierung, dem Rotary Club Braunschweig Hanse für die Teil­finanzierung des Gewächshauses, der Freiwilligenagentur Braunschweig für die Suche nach ehrenamtlichen Helfern, dem Institut für urbane Botnik e. V. und dem Stadtgarten Bebelhof für die fachliche Unterstützung. Kirsten Strauß danken wir für ihre tatkräftige Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Planung und Umsetzung.

Erklärung zu Interessenkonflikten

Die Autoren erklären, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

Literatur

Aktion Mensch, 2021: Inklusion im Gartenbau. Zugriff: 21. Januar 2021, URL: https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/das-bewirken-wir/foerderprojekte/gartenbau-tagwerk-gangelt.html.

Anstiftung, 2021: Urbane Gärten. Zugriff: 21. Oktober 2021, URL: https://anstiftung.de/.

BBSR, 2015: Gemeinschaftsgärten im Quartier.

BBSR, 2016: Freiraumfibel: Wissenswertes über die selbstgemachte Stadt.

Besser Smart – Das Innovationsportal, 2021: Ideen für urbanen Fortschritt. Zugriff: 22. Januar 2021, URL: https://www.braunschweig.de/innovationsportal/smartes-stadtleben/stadt-der-zukunft.php.

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BMUB, 2018: Weißbuch Stadtgrün. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

DIN EN 13031–1, 2020: Gewächshäuser – Bemessung und Konstruktion - Teil 1: Kulturgewächshäuser.

DIN Verwaltungsvorschrift, 1983: KlGartPlBek BY - Planung und Gestaltung von Kleingartenanlagen.

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Himmelbeet gGmbH, 2021: himmelbeet Berlin Wedding. Zugriff: 21. Oktober 2021, URL: https://himmelbeet.de/.

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Fußnoten:

*  

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