Gemeinschaftlicher Sortenschutz

Autor/innen

  • Jens Wegner Gemeinschaftliches Sortenamt, 3 Bd. Maréchal Foch, 49100 Angers, Frankreich

DOI:

https://doi.org/10.5073/jka.2017.457.003

Schlagworte:

Mutation, Sorte, UPOV, Züchtervorbehalt

Abstract

Das 1995 gegründete Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) verwaltet ein System zum Schutz des geistigen Eigentums an Pflanzensorten. Der gewerbliche Rechtsschutz für Pflanzensorten wird mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, denen sich das UPOV-Übereinkommen (UPOV: Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) angenommen hat. Das Sortenschutzsystem der Europäischen Union basiert auf dem UPOV-Übereinkommen in der Fassung von 1991.
Der Beitrag erklärt – auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz sowie der Durchführungsbestimmungen – Schlüsselbegriffe des Sortenschutzsystems.

Autor/innen-Biografie

Jens Wegner, Gemeinschaftliches Sortenamt, 3 Bd. Maréchal Foch, 49100 Angers, Frankreich

E-Mail: wegner@cpvo.europa.eu

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Veröffentlicht

2017-07-25