Julius-Kühn-Archiv 435
DOI:
https://doi.org/10.5073/jka.2012.435.000Abstract
Pillnitz ist seit Jahrhunderten geprägt von einer sich verändernden Schloss- und Parkanlage der sächsischen Kurfürsten und Könige. Großartige Pflanzensammlungen zeugen noch heute von den botanischen Interessen des Sächsischen Hofes. In Pillnitz wurde Anfang des 20. Jahrhunderts auch die Neue Königliche Hofgärtnerei errichtet, die später zur Staatlichen Versuchs- und Beispielsgärtnerei wurde. Die Pillnitzer Tradition im Garten- und Weinbau trug auch zur Gründung der Höheren Staatslehranstalt für Gartenbau in Pillnitz an der Elbe im Juni 1922 bei.Aus Anlass des 90. Jubiläums der Gründung dieser Lehranstalt und des Beginns einer engen Verbindung von Lehre und Forschung für den Gartenbau wurde die vorliegende Publikation zusammengestellt. Dargestellt ist ein historischer Abriss der Entwicklung Pillnitzer Lehr- und Forschungsinstitutionen seit 1922 bis heute, welche die Gartenbautradition erhalten und weitergeführt haben. Heute arbeiten am Standort Institutionen des Freistaates Sachsen und des Bundes partnerschaftlich unter dem Dach des „Grünes Forum Pillnitz“ zusammen. Als Förderer des Gartenbaustandortes versteht sich auch der Verband Ehemaliger Dresden-Pillnitzer e. V. Vorgestellt werden weiterhin einige Persönlichkeiten, die mit ihrem Wirken und ihrer Verantwortung dazu beigetragen haben, den Ruf von Pillnitz als Standort für den Gartenbau in die Welt zu tragen.
Downloads
Published
2012-07-10
Issue
Section
Heft
License
This work is licensed under a Creative Commons Attributed 4.0 International License.
You are free to:
- Share — copy and redistribute the material in any medium or format
- Adapt — remix, transform, and build upon the material for any purpose, even commercially
Under the following terms:
-
Attribution — You must give appropriate credit, provide a link to the license, and indicate if changes were made. You may do so in any reasonable manner, but not in any way that suggests the licensor endorses you or your use
- No additional restrictions — You may not apply legal terms or technological measures that legally restrict others from doing anything the license permits