Quaternäres Integriertes Pflanzenschutz-System für den Echten Mehltau der Zuckerrübe. III. Ökonomische Schadensschwelle und Verlustprognose

Autor/innen

  • Peter F. J. Wolf Christian-Albrechts-Universität Kiel, Institute of Phytopathology, Kiel, Germany
  • Ricarda Lenz Christian-Albrechts-Universität Kiel, Institute of Phytopathology, Kiel, Germany
  • Katja Baron Christian-Albrechts-Universität Kiel, Institute of Phytopathology, Kiel, Germany
  • Joseph-Alexander Verreet Christian-Albrechts-Universität Kiel, Institute of Phytopathology, Kiel, Germany

DOI:

https://doi.org/10.5073/JfK.2009.03.03

Schlagworte:

Bekämpfungsschwellen, Beta vulgaris, Epidemiologie, Erysiphe betae, Quaternäres IPS- (Integriertes Pflanzenschutz-System) Konzept, Verlustprognose, wirtschaftliche Schadensschwelle

Abstract

Die ökonomische Schadensschwelle sowie die Verlustprognose sind Teil des Quaternären IPS (Integriertes Pflanzenschutz-System) –Konzeptes zur Bekämpfung des Echten Mehltaus in Zuckerrüben. Nach Auswertung von 73 Feldversuchen (1993-2004), durchgeführt unter den klimatischen Bedingungen Mitteleuropas, vermag der Echte Mehltau Verluste an bereinigtem Zuckerertrag von 10-15% auszulösen, der Zuckergehalt kann maximal um 0,5-0,7% (absolut) gemindert sein. Hohe Verluste sind wahrscheinlich unter der Bedingung eines frühen Epidemiebeginns im Juli sowie hoher Anfälligkeit der Zuckerrübensorte. Derartige Bedingungen führen ebenso zu einer Steigerung des αAmino-Stickstoff-Gehaltes, wodurch die Ausbeute an Zucker um 1-2% verringert wird. Die übrigen Nicht-Zuckerstoffe werden durch den Mehltau-Befall nicht signifikant beeinflusst. Unter Zusammenfassung aller Ertrags- und Qualitätsfaktoren wird mit Hilfe von Befalls-Verlust-Relationen unter Zugrundelegung des AUDPC (Area Under Disease Progress Curve) -Wertes eine wirtschaftliche Schadensschwelle von 2 definiert, gleichzusetzen mit einem Zuckerverlust von 1,8%.

Im Hinblick auf eine Prognose von Verlusten ist die Überschreitung der wirtschaftlichen Schadensschwelle wahrscheinlich, sofern Erstbefall vor Mitte August auftritt. Im Falle von hoch anfälligen Sorten ist die Risikoperiode bis Ende August auszudehnen. Die Risikoperioden entsprechen den Behandlungszeiträumen für Fungizidapplikationen gegen den Echten Mehltau der Zuckerrübe.

Veröffentlicht

2009-03-01

Ausgabe

Rubrik

Originalarbeit