Neue phytosanitäre Regelungen der EU zur Einfuhr und Ausfuhr

Autor/innen

  • Katrin Kaminski Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Nadine Kirsch Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Thomas Schröder Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat „Pflanzengesundheit; Phytosanitäre Angelegenheiten beim Export“ (Ref. 714), Bonn

DOI:

https://doi.org/10.5073/JfK.2020.08.03

Schlagworte:

EU Pflanzengesundheitsregime, Import, Export, EU-Pflanzengesundheitsverordnung, EU-Kontrollverordnung, IMSOC, TRACES, Einschleppung von Schadorganismen

Abstract

EU-weit gilt seit dem 14. Dezember 2019 ein neues Pflanzengesundheitsregime, das zu einem besseren Schutz vor der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen von Pflanzen führen soll. Deshalb wird das Vorsorgeprinzip in den Vordergrund gerückt und phytosanitäre Regelungen in der EU weiter harmonisiert. Durch eine verbesserte Kommunikation insbesondere auf digitaler Ebene sowohl zwischen der Wirtschaft und den zuständigen Behör­den als auch zwischen den Behörden werden schnellere und einfachere Abläufe und eine verbesserte Reaktion auf phytosanitäre Bedrohungen erreicht. Im Rahmen der Vorsorge spielt insbesondere die Einfuhr von Pflanzen-basierten Waren eine große Rolle. Die neuen Regelungen zur Einfuhr und Ausfuhr werden hier erläutert und kommentiert.

Downloads

Veröffentlicht

2020-08-01