Vorratsschutz im Kontext der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten

Autor/innen

  • Garnet Marlen Kroos Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz, Berlin
  • Matthias Schöller Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz, Berlin
  • Christoph Reichmuth Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz, Berlin

DOI:

https://doi.org/10.5073/JfK.2013.05.03

Schlagworte:

Gesetzlicher Rahmen, Vorratsschutz, Bewertung, Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte

Abstract

Eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen und somit zur Verbesserung der geernteten Produkte ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Zulassung und Verwendung dieser Mittel gegen Schadorganismen im Vorratsschutz wird durch das Pflanzenschutzgesetz und die entsprechenden europäischen Verordnungen geregelt. Für verarbeitete Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs gelten des Weiteren die Regelungen der Biozidgesetzgebung, soweit es sich um die Schädlingsbekämpfung handelt. Beide Regelungsbereiche berühren sich bei der gemeinsamen Lagerung von Erzeugnissen aus beiden Kategorien und zudem häufig auch im Laufe eines Ver­arbeitungsprozesses.

Ein weiterer Abschnitt widmet sich der zonalen Auf­teilung Europas in drei Klimazonen in Hinblick auf die Wirksamkeitsversuche im Rahmen der Zulassung von Vorratsschutzmitteln. Zur Verwendung in Gewächshäusern, der Behandlung nach der Ernte, der Behandlung leerer Lagerhäuser und der Behandlung von Saatgut bezeichnet der Ausdruck „Zone“ sämtliche in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegten Zonen zusammen. Für den Vorratsschutz gilt die eigentliche zonale Aufteilung somit quasi zonenübergreifend europaweit; dennoch prüfen und bewerten die nationalen Zulassungsstellen selbstverständlich die Eignung der vorgelegten Wirksamkeitsunterlagen für die vorgeschlagenen Anwendungen in Abhängigkeit von den am Lagerungsort herrschenden agroklimatischen Bedingungen. (Redaktionsschluss: Dezember 2010)

 

 

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Veröffentlicht

2013-05-01