Risiko der Verbreitung relevanter Schadorganismen der Kartoffel bei landwirtschaftlicher Verwertung von Klärschlamm

Autor/innen

  • Silke Steinmöller Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Magdalene Pietsch Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig
  • Petra Müller Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Kleinmachnow
  • Martina Bandte Humboldt-Universität zu Berlin, Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften, Fachgebiet Phytomedizin, Berlin
  • Carmen Büttner Humboldt-Universität zu Berlin, Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften, Fachgebiet Phytomedizin, Berlin

Schlagworte:

Abwasser, Bakterielle Ringfäule, Schleimfäule der Kartoffel, Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus, Globodera, Hygienisierung, Kartoffelkrebs, Kartoffelverarbeitung, Kartoffelzystennematoden, Klärschlammbehandlung, Phytopathogene, Quarantäneschadorganismen, Ralstonia solanacearum, Synchytrium endobioticum

Abstract

Klärschlamm stellt einen bedeutsamen Sekundärrohstoffdünger dar, der grundsätzlich für eine Verwendung in der Landwirtschaft geeignet ist. Abhängig von der Herkunft des Klärschlammes, kann dieser mit verschiedenen Tier-, Human- und Pflanzenpathogenen belastet sein. Anhand von Literaturangaben erfolgte eine Bewertung verschiedener Klärschlammbehandlungsverfahren hinsichtlich der Wirkung auf relevante Schadorganismen der Kartoffel und das damit verbundene Risiko der Verbreitung solcher Schadorganismen mit Klärschlamm bei landwirtschaftlicher Verwertung. Entsprechend der vorliegenden Literatur muss davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Abtötung widerstandsfähiger Schadorganismen durch übliche Klärschlammbehandlungsverfahren nicht gesichert ist. Dies betrifft vor allem eine mögliche Kontamination mit den in der Richtlinie 2000/29/EG gelisteten Schadorganismen der Kartoffel, vor allem mit Synchytrium endobioticum, dem Erreger des Kartoffelkrebses. Um eine Verbreitung solcher Schadorganismen auszuschließen, sollte auf eine Einleitung risikoreicher Abwässer, z.B. aus der Kartoffelverarbeitung, in kommunale Kläranlagen, bzw. eine Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft nach Einleitung risikoreicher Abwässer verzichtet werden.

DOI: 10.5073/JfK.2014.12.01, https://doi.org/10.5073/JfK.2014.12.01

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Veröffentlicht

2014-12-01

Ausgabe

Rubrik

Übersichtsarbeit