Neue Ansätze zur Pflanzengesundheit in der EU
DOI:
https://doi.org/10.5073/JfK.2020.08.02Schlagworte:
EU-Pflanzengesundheitsverordnung, EU-Kontrollverordnung, Unionsquarantäneschädlinge, prioritäre Schädlinge, geregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQP), geregelte Pflanzen, Hochrisikopflanzen, Unternehmerpflichten, MeldepflichtAbstract
Die Disziplin Pflanzengesundheit ist für die Pflanzenproduktion, intakte Ökosysteme und die biologische Vielfalt nicht nur in der EU, sondern weltweit von ausschlaggebender Bedeutung. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung des Handels mit Pflanzen und des Tourismus steigt das Risiko, dass Schadorganismen, die vorher nicht in der EU auftraten, unbeabsichtigt eingeschleppt werden. Die neuen Verordnungen (EU) 2017/625 (Kontrollverordnung) und (EU) 2016/2031 (Pflanzengesundheitsverordnung) lösen das bisherige Regelungssystem auf Basis der Richtlinie 2000/29/EG ab. Das neue Pflanzengesundheitssystem stärkt das Vorsorgeprinzip und legt neue pflanzengesundheitliche Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen fest. Hierbei werden die Ressourcen vermehrt in frühen Phasen der Erzeugungs- und Vermarktungskette von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie bei deren Einfuhr eingesetzt und der Anwendungsbereich der Pflanzengesundheitsverordnung gilt für mehr Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sowie betroffene Unternehmer, Einrichtungen und Personen als die bisherigen Regelungen. Der Öffentlichkeit und Privatpersonen wird durch Informationsverpflichtungen und Meldepflichten mehr Verantwortung auferlegt. Zudem wurde eine detaillierte Rückverfolgbarkeit des Handels mit Pflanzen und gemeinsame Kontrollstandards festgelegt, um einen verbesserten phytosanitären Schutz der Union zu erreichen.
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