Laubwandbezogene Darstellung der Aufwandmenge bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Rebindikationen

Autor/innen

  • Gregor Kral Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Abteilung 2 Pflanzenschutzmittel, Braunschweig
  • Georg Hill 67577 Alsheim, Ludwigstr. 2, ehem. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe Hunsrück, Abteilung Weinbau, Bad Kreuznach
  • Martin Hommes Ehem. Julius-Kühn-Institut (JKI) Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst, Braunschweig
  • Roland Ipach 67435 Neustadt a.d. Weinstraße, Fuchsfarmstraße 24, ehem. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Abteilung: Institut für Phytomedizin, Neustadt
  • Heribert Koch Ehem. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe Hunsrück, Abteilung Landwirtschaft, Bad Kreuznach
  • Friedrich Louis 67433 Neustadt a.d. Weinstraße, Mandelring 269, ehem. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Abteilung: Institut für Phytomedizin, Neustadt
  • Oliver Strub 67586 Hillesheim, Dolgesheimer Straße 4, ehem. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe Hunsrück, Abteilung Landwirtschaft, Bad Kreuznach

DOI:

https://doi.org/10.5073/JfK.2019.08-09.01

Schlagworte:

laubwandflächenbezogene Aufwandmenge, Aufwandmengenbezug, Dosierung, Raumkultur, Laubwandfläche, Zulassung, Weinbau

Abstract

Mit Pflanzenschutzmittel zu behandelnde Kulturpflanzen werden im Spritz- oder Sprühverfahren in der Regel durch eine waagerecht oder senkrecht zur Erdoberfläche geführte Einrichtung behandelt, je nachdem ob es sich um eine Flächenkultur – wie z.B. Getreide oder Kartoffel – bzw. um eine Raumkultur – wie z.B. Weinrebe oder Apfel – handelt. Da die Zielfläche bei Raumkulturen in aller Regel nicht wie bei Flächenkulturen identisch mit der Grundfläche ist, soll auch bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die Aufwandmenge auf die tatsächlich zu behandelnde Fläche bezogen werden, nämlich auf die Laubwandfläche.

Bei der Zulassung von Indikationen in Weinrebe, Kern­obst und hochwachsende Gemüsekulturen soll die Wirksamkeitsbewertung laubwandflächenbasiert erfolgen. Entsprechend wird die Beschreibung der Anwendungen zusätzlich mit der Angabe einer laubwandflächenbasierten Aufwandmenge ergänzt. Die Konsequenzen für die Zulassung und die weinbauliche Praxis werden dargestellt.

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Veröffentlicht

2019-09-01

Ausgabe

Rubrik

Übersichtsarbeit