Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf für die Allgemeinheit bestimmten Flächen

Autor/innen

  • Gerhard Gündermann Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Braunschweig
  • Mario Genth Dombert Rechtsanwälte, Potsdam

DOI:

https://doi.org/10.5073/JfK.2012.08.04

Schlagworte:

Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gute fachliche Praxis

Abstract

Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind zugleich zahlreiche Neuerungen verbunden, auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutz­mitteln. Eine der neu eingeführten Vorschriften ist § 17 PflSchG, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, regelt. Der Rechtsbegriff, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird in der Einordnung des euro­päischen Rechts und in der Umsetzung in das deutsche Recht beleuchtet. Schließlich werden der Regelungsumfang in einer Gesamtschau gewertet und Problembereiche erläutert. Eine Harmonisierungsmöglichkeit dieses Rechtsbegriffes wird aufgezeigt.

 

 

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Veröffentlicht

2012-08-01

Ausgabe

Rubrik

Kurzmitteilung