Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf für die Allgemeinheit bestimmten Flächen
DOI:
https://doi.org/10.5073/JfK.2012.08.04Schlagworte:
Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gute fachliche PraxisAbstract
Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind zugleich zahlreiche Neuerungen verbunden, auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Eine der neu eingeführten Vorschriften ist § 17 PflSchG, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, regelt. Der Rechtsbegriff, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird in der Einordnung des europäischen Rechts und in der Umsetzung in das deutsche Recht beleuchtet. Schließlich werden der Regelungsumfang in einer Gesamtschau gewertet und Problembereiche erläutert. Eine Harmonisierungsmöglichkeit dieses Rechtsbegriffes wird aufgezeigt.
Veröffentlicht
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Der Inhalt dieser Zeitschrift ist lizenziert unter der Creative Commons - Namensnennung 4.0 Lizenz. Sie dürfen das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten, remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, solange die Originalpublikation zitiert wird (Autoren, Titel, Jahr, Zeitschrift, Band, Nummer, Seiten).
Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben beim Autor. Die Autoren räumen dem Journal für Kulturpflanzen sowie dem Julius Kühn-Institut und dem OpenAgrar-Repositorium das nicht-ausschließliche Nutzungsrecht ein, das Werk zu verbreiten und zu verwerten.