Wildschadenerfassung – Rechtsgrundlagen, Methoden, Daten<sup>*</sup>

Autor/innen

  • Volker Wolfram Öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger, Hessen

DOI:

https://doi.org/10.5073/JfK.2017.07.02

Schlagworte:

Jagdgesetze, Entschädigungen, Berechnungsprozeduren, Mais, Grasland

Abstract

Die Regulierung von Wildschäden ist im Bundesjagd­gesetz sowie den Landesjagdgesetzen eindeutig geregelt. Unkenntnis über den Verfahrensgang, die Einhaltung von Fristen und Durchführung von Ortsterminen führen jedoch zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten. Bei der Schadensschätzung sind Kenntnisse zur Landbewirtschaftung am Standort sowie zur Schätzungsmethodik erforderlich. Es sind grundsätzlich betriebs- und standortspezifische Daten zu verwenden. Die Anwendung von Tabellen der Regionalbehörden und Bauernverbänden sind lediglich ein grober Orientierungswert. Durch Nichtbeachtung der Aktualität und der Anwendungshinweise, kommt es häufig zu Fehleinschätzungen. Insbesondere die seit 2007 sich jährlich ändernden Marktpreise erfordern Kenntnisse über das aktuelle Preisniveau. Die Berufs­verbände sind gefordert, eine hinreichende Anzahl ört­licher Wildschadenschätzer zur Verfügung zu stellen und auszubilden, damit die Verfahren ohne Beanstandung abgewickelt werden können.

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Veröffentlicht

2017-07-01

Ausgabe

Rubrik

Kurzmitteilung